Die Stände bestimmen sich nach dem Begriffe als der substantielle oder unmittelbare, der reflektierende oder formelle, und dann als der allgemeine Stand.
Die Stände bestimmen sich nach dem Begriffe als der substantielle oder unmittelbare, der reflektierende oder formelle, und dann als der allgemeine Stand.
Die Stände bestimmen sich nach dem Begriffe — als der substantielle oder unmittelbare, der reflektierende oder formelle und der allgemeine: die drei Momente des Begriffs als Gliederungsprinzip.
Dieser eine Satz enthält den Bauplan der folgenden drei Paragraphen und ist ohne Kenntnis der Operatoren nicht zu entziffern. Nach dem Begriffe gegliedert ist etwas dann, wenn die Abfolge Unmittelbarkeit, Reflexion, Allgemeinheit es bestimmt, die Hegel überall dort ansetzt, wo etwas sich vollständig gliedert — nicht der Befund, welche Stände es tatsächlich gibt. Unmittelbar ist, was seine Bestimmung vorfindet und nicht selbst hervorbringt; reflektiert ist, was sein Bestehen der eigenen Tätigkeit und der Beziehung auf andere verdankt; allgemein ist, was das Ganze selbst zum Inhalt hat. Die drei Stände sind also nicht drei Berufsgruppen, sondern drei Weisen, in denen der Einzelne zum Allgemeinen steht.
§ 202: Drei Stände
Es gibt drei Stände.
Erstens den Stand, der von der Natur lebt: die Bauern.
Zweitens den Stand, der das Material der Natur verarbeitet und damit handelt: Handwerker, Fabrikanten, Kaufleute.
Drittens den Stand, der für das Allgemeine arbeitet: die Beamten.
Zusammenfassung: Es gibt den Stand der Bauern, den Stand des Gewerbes und den allgemeinen Stand der Beamten.
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