88

Im Vertrage erwerbe ich ein Eigentum um der besonderen Beschaffenheit der Sache willen und zugleich nach ihrer inneren Allgemeinheit teils nach dem Werte, teils als aus dem Eigentum des anderen. Durch die Willkür des anderen kann mir ein falscher Schein hierüber vorgebracht werden, so dass es mit dem Vertrage als beiderseitiger freier Einwilligung des Tausches über diese Sache, nach ihrer unmittelbaren Einzelnheit, seine Richtigkeit hat, aber die Seite des an sich seienden Allgemeinen darin fehlt. (Das unendliche Urteil nach seinem positiven Ausdrucke oder identischen Bedeutung. S. Enzyklop. der philos. Wissensch., § 121.)1

  1. Enzyklopädie, 3. Aufl. § 173 ↩︎

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Kommentare

Ein Kommentar zu „88“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der Betrug als unendliches Urteil nach seinem positiven Ausdrucke oder identischen Bedeutung — der Vertrag stimmt hinsichtlich der Sache in ihrer unmittelbaren Einzelnheit, während die Seite des an sich seienden Allgemeinen fehlt.

    Erworben wird im Vertrag immer beides, diese bestimmte Sache und ihre allgemeine Seite, nämlich der Wert und die Herkunft aus dem Eigentum des anderen. Der Betrug lässt die erste Seite unangetastet und täuscht über die zweite. Der Verweis auf das unendliche Urteil trifft genau das, wobei hier die positive Seite derselben Urteilsform gemeint ist, die § 53 nach ihrer negativen Seite gebraucht hatte: In seiner positiven Form sagt ein solches Urteil nur die leere Identität aus, dass diese Sache diese Sache sei, und ist damit formal richtig, ohne etwas zu sagen, weil ihm jede allgemeine Bestimmung fehlt. Ebenso ist der betrügerische Vertrag als Tausch über dieses Ding vollkommen in Ordnung und dennoch kein Vertrag.

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