312

Von den zwei im ständischen Elemente enthaltenen Seiten (§ 305, 308) bringt jede in die Beratung eine besondere Modifikation; und weil überdem das eine Moment die eigentümliche Funktion der Vermittlung innerhalb dieser Sphäre und zwar zwischen Existierenden hat, so ergibt sich für dasselbe gleichfalls eine abgesonderte Existenz; die ständische Versammlung wird sich somit in zwei Kammern teilen.

EN ES

Kommentare

Ein Kommentar zu „312“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Das vermittelnde Moment erhält abgesonderte Existenz — weil eine Mitte zwischen Existierenden vermitteln soll, muss sie selbst existieren; daraus die Zweikammerung.

    Hier wird eine Einrichtung nicht aus Zweckmäßigkeit, sondern aus einer logischen Anforderung abgeleitet. Die beiden Seiten des ständischen Elements (§§ 305, 308) bringen je eine eigene Färbung in die Beratung, und eine von beiden hat zusätzlich die Aufgabe zu vermitteln. Vermitteln kann sie aber nur, wenn sie den anderen als etwas Eigenes gegenübersteht — ein Mittelglied, das mit dem einen Extrem in derselben Versammlung aufgeht, wäre keine Mitte mehr, sondern eine Partei darin. Die Teilung in zwei Kammern ist also nichts anderes als das Dasein, das die Vermittlungsfunktion sich gibt.

Schreibe einen Kommentar