Kurz: Weil die empiristische Forderung – bei der Erfahrung anfangen – bei Hegel nicht bestritten, sondern übernommen wird. Und weil der „Beweis“, den er anbietet, von anderer Art ist als ein Experiment: Er besteht in der Notwendigkeit des Übergangs von einem Begriff zum nächsten, und man prüft ihn, indem man ihn nachvollzieht.
Ein Empirist philosophiert bereits – nur unbemerkt
Wer „Fakten“ oder „Daten“ sammelt, benutzt dabei Bestimmungen, die selbst kein Datum sind. Der Satz „Dieser Stein ist hart und fiel zu Boden, weil die Schwerkraft als Ursache wirkt“ enthält vier davon. Ursache, Kraft, Ding, Eigenschaft lassen sich weder sehen noch messen; sie werden gedacht, damit die Sinnesdaten überhaupt geordnet werden können.
Die Logik ist die Wissenschaft von genau diesen Bestimmungen – das Betriebssystem, das im Hintergrund mitläuft, während die Daten verarbeitet werden. Sich damit zu befassen heißt, es bewusst zu machen und auf Stimmigkeit zu prüfen, statt es blind anzuwenden.
Warum dann ausgerechnet Hegel?
Weil der konsequente Empirismus den Empiristen in die Skepsis führt. Hume muss einräumen, dass er in seinen Sinnesdaten weder eine Ursache noch ein Gesetz noch ein Ich findet, sondern nur eine Abfolge von Eindrücken – und dass sich nicht beweisen lässt, dass die Sonne morgen aufgeht. Die Empirie löst sich ihm unter den Händen auf.
Hegel bestreitet dagegen nicht, dass die Erfahrung am Anfang steht. Er sagt es ausdrücklich:
Die aus dem genannten Bedürfnisse hervorgehende Entstehung der Philosophie hat die Erfahrung, das unmittelbare und räsonierende Bewußtsein, zum Ausgangspunkte.
Enzyklopädie (1830), § 12
Und für die Naturphilosophie wird es noch schärfer formuliert: „die Entstehung und Bildung der philosophischen Wissenschaft hat die empirische Physik zur Voraussetzung und Bedingung“ (§ 246 Anm.). Was Hegel bestreitet, ist nicht die Erfahrung, sondern die Behauptung, sie liefere schon Erkenntnis: Der Reiz gehe von den Erfahrungswissenschaften aus, aber das Denken habe die Aufgabe, deren Inhalt „zur Notwendigkeit zu erheben“. Nicht Flucht vor der Welt also, sondern der umfassendste Versuch, die gesamte Erfahrung – von der Gravitation bis zur Französischen Revolution – als zusammenhängenden Prozess zu begreifen.
Und warum die Rechtsphilosophie?
Weil sie unter Hegels Büchern das empirischste ist: die Philosophie der alltäglichen sozialen Erfahrung. Was Eigentum ist, erfährt man bei jedem Kauf; was ein Vertrag ist, bei jeder Unterschrift; was Unrecht und Strafe sind, in jeder Nachrichtensendung; die Spannung zwischen Gewissen und Gesetz kennt jeder; und der Unterschied zwischen Familie und Markt – der bürgerlichen Gesellschaft – ist eine tägliche Erfahrung.
Der Empirist beobachtet all das als einzelne Tatsachen. Die Grundlinien behaupten, dass diese Tatsachen zusammenhängen und sich auseinander entwickeln lassen. Ob das stimmt, kann man am Text prüfen – und genau darin besteht der Beweis.
Was hier „Beweis“ heißt
Ein Empirist sucht einen Beweis als Experiment oder als einzelnes Datum: „Zeigen Sie mir ein Faktum, das die Sittlichkeit beweist.“ Das ist ein Kategorienfehler – eine begriffliche Notwendigkeit lässt sich nicht durch ein einzelnes Faktum belegen, so wenig wie ein mathematischer Satz durch Nachmessen.
Der Beweis der Philosophie liegt in der immanenten Kohärenz und in der Notwendigkeit der Entwicklung. Konkret an den Grundlinien:
- Dass es Eigentum gibt, wird nicht bewiesen – das ist Erfahrung (§ 41 ff.).
- Bewiesen wird, dass der Begriff des Eigentums, konsequent zu Ende gedacht, die Möglichkeit des Unrechts notwendig enthält (§ 82 ff.).
- Und dass das Unrecht den Begriff der Strafe als Wiederherstellung des Rechts hervorbringt (§ 97–§ 101).
- Und dass die Sphäre des bloß äußerlichen Rechts unzulänglich ist und in eine innerliche übergeht – die Moralität (§ 104 f.).
Der Beweis ist also der Leseprozess selbst. Wer die Grundlinien von § 1 bis § 360 durchgeht und an jeder Stelle einräumen muss, dass die nächste Stufe ein Problem der vorigen löst und dass die Abfolge stimmt, hat den Beweis geführt. Wer an einer Stelle sagt: „Hier folgt es nicht“, hat einen Einwand – und zwar den einzigen, der zählt. Beides ist ein Ergebnis; keines von beidem lässt sich vor der Lektüre haben.
Hegel selbst nennt das, was dabei verlangt wird, die „Anstrengung des Begriffs“:
Worauf es deswegen bei dem Studium der Wissenschaft ankommt, ist, die Anstrengung des Begriffs auf sich zu nehmen.
Phänomenologie des Geistes, Vorrede
Fundstellen. Enzyklopädie (1830) § 12 (Erfahrung als Ausgangspunkt), §§ 37–39 (Kritik des Empirismus), § 246 Anm. – Phänomenologie des Geistes, Vorrede. – Grundlinien § 2 (die Rechtswissenschaft als Teil), § 41 ff., § 82 ff., § 97–§ 104. – Siehe auch Wie hält es Hegel mit der Empirie? und Warum belegt Hegel nichts und gibt so selten Beispiele?
