Beides stimmt, und beides hat denselben Grund.
Die Belege
Hegel nennt seine Gegner meist nicht. Wo er polemisiert — und er polemisiert oft —, muss man aus dem Text erschließen, wer gemeint ist. Es gibt Ausnahmen, und sie sind aufschlußreich: Wo er jemanden ausdrücklich nennt, ist es Ernst. Kant in § 75, Savigny in § 211, Carl Ludwig von Haller über mehrere Seiten in § 258, Fries in der Vorrede, Adam Smith, Say und Ricardo in § 189 — das ist im ganzen Buch eine überschaubare Liste.
Diese Ausgabe nimmt Ihnen die Erschließungsarbeit teilweise ab: Wo eine Anspielung sich zuordnen lässt, steht es in den Fußnoten der Paragraphen.
Die Beispiele
Der Haupttext hat fast keine, und das ist Absicht. Hegel will die Sache aus ihrem Begriff entwickeln, nicht an Fällen erläutern; ein Beispiel wäre für ihn schon eine Anwendung von außen, und die Anwendung kommt nach dem Begriff, nicht vor ihm. In der Anmerkung zu § 31 sagt er es unmissverständlich: Der Fortgang geschehe nicht dadurch, „daß es verschiedene Verhältnisse gebe„, und dann durch Anwendung des Allgemeinen auf einen von anderswoher aufgenommenen Stoff.
Wo die Beispiele trotzdem stehen
Im Kolleg. Hegel hat vor Studenten gesprochen und dort erklärt, verglichen und Fälle gebildet — die Nachschriften sind voll davon. Genau deshalb sind sie in dieser Ausgabe unter jeden Paragraphen gesetzt. Wer eine Stelle nicht versteht, findet dort oft in drei Sätzen, was der Haupttext in einer Periode zusammenzieht.
Ein Beispiel für das Beispiel: Zur Kriegführung heißt es im Haupttext abstrakt, der Krieg dürfe nicht gegen Privatpersonen geführt werden (§ 338). In der Nachschrift Griesheims steht dann konkret, was gemeint ist: „Rechtspflege, Kirchen, Armenanstalten, Hospitäler, alles dieß wird in seinem Gange gelassen, ebenso das Privatleben, die Gewerbe.“
Literatur. Eckart Förster, Die 25 Jahre der Philosophie, Frankfurt a. M. 2011 – zur Dichte des Forschungsstandes, gegen den Hegel meist ohne Namensnennung argumentiert; Michael Inwood, A Hegel Dictionary, Oxford 1992.
