Ist Hegel durch die Hermeneutik überflüssig geworden?

Kurz: Im Gegenteil – die philosophische Hermeneutik des zwanzigsten Jahrhunderts ist ohne Hegel nicht zu haben. Gadamer hat ihm ein eigenes Buch gewidmet und seine zentralen Begriffe von ihm übernommen. Was die Hermeneutik bestreitet, ist nicht Hegels Verfahren, sondern sein Ende: das absolute Wissen.

Was die Hermeneutik von Hegel hat

Drei Stücke, und es sind keine kleinen.

Der Erfahrungsbegriff. Gadamers Bestimmung der Erfahrung als das, woran eine Erwartung scheitert und wodurch der Erfahrende ein anderer wird, ist ausdrücklich der Phänomenologie entnommen. Hegel nennt den Gang des Bewusstseins dort „den Weg des Zweifels oder eigentlicher […] den Weg der Verzweiflung“ – Erfahrung ist bei beiden ein Verlust, kein Zuwachs.

Die Wirkungsgeschichte. Dass wir einen Text nie voraussetzungslos lesen, sondern aus einer Lage, die seine eigene Wirkung mit hervorgebracht hat, ist die hermeneutische Fassung dessen, was Hegel in der Vorrede der Grundlinien sagt: Die Philosophie ist ihre Zeit in Gedanken erfasst, und niemand überspringt seine Zeit.

Die Vorurteilslehre. Die Rehabilitierung des Vorurteils als Bedingung des Verstehens ist gegen die Aufklärung gerichtet, nicht gegen Hegel. Hegels eigene Kritik am unmittelbaren Wissen und an der „eignen Brust“ als Quelle des Rechts (§ 2 Anm.) zielt in dieselbe Richtung.

Wo die Hermeneutik widerspricht

An einem Punkt, und er ist entscheidend: Für Hegel kommt der Geist am Ende bei sich an – das absolute Wissen ist der Standpunkt, von dem aus der ganze Weg als notwendig erkannt wird. Für die Hermeneutik gibt es diesen Standpunkt nicht. Verstehen bleibt endlich, geschichtlich, immer unterwegs; ein Punkt, an dem die Auslegung zum Abschluss käme, ist prinzipiell nicht erreichbar.

Das ist kein Detailstreit. Wenn es keinen Abschluss gibt, verliert Hegels System seinen Schlussstein – und mit ihm die Behauptung, die Reihe der Stufen sei notwendig und nicht bloß rückblickend plausibel.

Was das für die Rechtsphilosophie bedeutet

Erstaunlich wenig. Die § 1§ 340 setzen den Abschluss nicht voraus; sie behaupten, dass jede Stufe an einem Problem der vorigen hängt. Das lässt sich prüfen, ohne dass das absolute Wissen dabei eine Rolle spielt.

Am Schluss dagegen wird es einschlägig. Die § 341§ 360 behaupten eine Richtung der Weltgeschichte und einen Standpunkt, von dem aus diese Richtung erkennbar ist. Genau dort greift der hermeneutische Einwand – und trifft dasselbe wie der Einwand aus § 347, der die Geister anderer Völker für rechtlos erklärt.

Und der praktische Ertrag

Für das Lesen dieser Ausgabe ist die Hermeneutik ein Werkzeug und keine Konkurrenz. Dass ein Paragraph von 1820 gegen Gegner geschrieben ist, die man kennen muss; dass die Nachschriften der Hörer etwas anderes sind als der gedruckte Text; dass die Wirkungsgeschichte – Haym, Marx, Popper – mitliest, wenn man heute liest: Das sind hermeneutische Einsichten, und diese Ausgabe ist darauf gebaut.

Überflüssig geworden ist Hegel also nicht. Er ist zu einem Autor geworden, den man mit den Mitteln liest, die er selbst mit hervorgebracht hat.

Fundstellen. Phänomenologie des Geistes, Einleitung (Erfahrung des Bewusstseins) und Kapitel VIII. – Grundlinien, Vorrede; § 2 Anm., § 3 Anm., § 341§ 360. – Literatur. Hans-Georg Gadamer, Wahrheit und Methode, Tübingen 1960 (dort der Erfahrungsbegriff und die Wirkungsgeschichte), und Hegels Dialektik. Fünf hermeneutische Studien, Tübingen 1971; Michael Theunissen, Sein und Schein, Frankfurt a. M. 1978. – Im Glossar: absolutes Wissen, die Eule der Minerva, Weltgeschichte.

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