Muss ich Kant vorher gelesen haben?

Nein, aber es hilft — und für zwei Stellen ist es unentbehrlich.

Wo es ohne Kant nicht geht

Erstens bei der Moralität. Hegels Kapitel über Vorsatz, Absicht, das Gute und das Gewissen (§ 105 bis § 141) ist über weite Strecken eine Auseinandersetzung mit Kant, und die schärfsten Sätze sind ohne die Gegenposition halb verständlich. Hegels Einwand lautet, der kategorische Imperativ sei rein formal: Er sagt, dass man widerspruchsfrei wollen soll, aber nicht, was. Man muss wissen, was Kant behauptet, um zu sehen, ob der Einwand trifft.

Zweitens beim Willen. Hegels Freiheitsbegriff (§ 5 bis § 7) ist als Antwort auf Kants Autonomiebegriff gebaut. Ohne Kant liest man ihn als Beschreibung; mit Kant als Korrektur.

Wo es ohne Kant geht

Das abstrakte Recht — Person, Eigentum, Vertrag, Unrecht und Strafe — und die ganze bürgerliche Gesellschaft mit ihrer Ökonomie, Rechtspflege und Armut lassen sich ohne Kantvorwissen lesen. Juristen finden hier ohnehin vertrauten Boden.

Ein Vorschlag, falls Sie Zeit sparen wollen

Statt der ganzen Kritik der praktischen Vernunft genügt für den Anfang die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), ein schmales Buch. Dazu Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre (1797), auf die Hegel mehrfach ausdrücklich Bezug nimmt — unter anderem in § 75, wo er Kants Bestimmung der Ehe als Vertrag eine „Schändlichkeit“ nennt. Wer diese beiden Bücher kennt, versteht drei Viertel von Hegels Polemik.

Und die Umkehrung gilt auch: Man kann bei Hegel anfangen und Kant nachholen, wenn man merkt, dass man ihn braucht. Hegel sagt einem an den entscheidenden Stellen selbst, gegen wen er schreibt.

Literatur. Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785) und Die Metaphysik der Sitten (1797); Hegels frühe Abrechnung in Glauben und Wissen (1802) und im Naturrechtsaufsatz (1802/03). – Zur Einordnung Eckart Förster, Die 25 Jahre der Philosophie, Frankfurt a. M. 2011.

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