162

Als subjektiver Ausgangspunkt der Ehe kann mehr die besondere Neigung der beiden Personen, die in dies Verhältnis treten, oder die Vorsorge und Veranstaltung der Eltern usf. erscheinen; der objektive Ausgangspunkt aber ist die freie Einwilligung der Personen, und zwar dazu, e i n e Person auszumachen, ihre natürliche und einzelne Persönlichkeit in jener Einheit aufzugeben, welche nach dieser Rücksicht eine Selbstbeschränkung, aber eben, indem sie in ihr ihr substantielles Selbstbewusstsein gewinnen, ihre Befreiung ist.

Die objektive Bestimmung, somit die sittliche Pflicht, ist, in den Stand der Ehe zu treten. Wie der äußerliche Ausgangspunkt beschaffen ist, ist seiner Natur nach zufällig und hängt insbesondere von der Bildung der Reflexion ab. Die Extreme hierin sind das |169| eine, dass die Veranstaltung der wohlgesinnten Eltern den Anfang macht und in den zur Vereinigung der Liebe füreinander bestimmt werdenden Personen hieraus, dass sie sich, als hierzu bestimmt, bekannt werden, die Neigung entsteht, – das andere, dass die Neigung in den Personen, als in diesen unendlich partikularisierten, zuerst erscheint. – Jenes Extrem oder überhaupt der Weg, worin der Entschluss zur Verehelichung den Anfang macht und die Neigung zur Folge hat, so dass bei der wirklichen Verheiratung nun beides vereinigt ist, kann selbst als der sittlichere Weg angesehen werden. – In dem andern Extrem ist es die unendlich besondere Eigentümlichkeit, welche ihre Prätensionen geltend macht und mit dem subjektiven Prinzip der modernen Welt (s. oben § 124 Anm.) zusammenhängt. – In die modernen Dramen und anderen Kunstdarstellungen aber, wo die Geschlechterliebe das Grundinteresse ausmacht, wird das Element von durchdringender Frostigkeit, das darin angetroffen wird, in die Hitze der dargestellten Leidenschaft durch die damit verknüpfte gänzliche Zufälligkeit, dadurch nämlich gebracht, dass das ganze Interesse als nur auf diesen beruhend vorgestellt wird, was wohl für diese von unendlicher Wichtigkeit sein kann, aber es an sich nicht ist.

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Kommentare

4 Kommentare zu „162“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 162]
    Ehe
    α) Identität der Zwecke, Interessen – Bewußtsein der Einigkeit – Liebe – hebt nicht einen bestimmten Zweck heraus –
    β) besondere Bestimmung – in dieser Einigkeit leben, alles teilen, gemeinschaftlich sorgen – sinnliche Seite, Genuß – Vermögen, Gemeinschaftliche Verwaltung und Gebrauch – Kinder erzeugen – auch wenn Ehen unfruchtbar sind – Hilfe im täglichen und ganzen Leben, gemeinsame Sorge, Genuß – Verstand nebeneinander, und feste unterscheidende Bestimmung in einem oder dem andern.
    γ) Einigkeit – das Sinnliche kommt [zur] Liebe, weil – Natürlichkeit – Lebendigkeit – natürlich verschiedenerlei Geschlecht. Leben kann sich in sich selbst sich unterschieden setzen – Ich.
    δ) lebenslängliche Verbindung – geistige – Allgemeinheit.
    Was will der Mann, das Mädchen? dieses einen Mann – jener eine Frau. – Sie liebt ihn, warum? weil er ihr Mann werden, sie zur Frau machen soll; – sie von ihm als Mann ihre Würde, Wert, Freude, Glück als Ehefrau erhalten soll – und diese ist, daß sie Frau wird. – Liebe, – sie erkennt dieses Interesse für sie in dem Mann – dies vornehmlich die Empfindung des Mädchens. Mann wegen größerer Eigenwilligkeit, Selbständigkeit außer der Ehe α) teils noch gleichgültiger für ihn, wie die Frau beschaffen, – β) teils – im Gegenteil – ebenso eigensinniger, wählender –
    Über dies Substantielle weitere Partikularitäten. Warum hat er [sie] oder sie ihn geheiratet? – Wegen dieser besonderen Eigenschaft – natürlicher Schönheit, Anmut, Liebreiz – Freundlichkeit gegen den Mann – Vermögen, Stand dieser und dieser besondere Charakter –
    Es kommt bei der Wahl auf das Glück des ganzen Lebens an – Allerdings – aber Bestimmung: Glück und Unglück teilen – Eben die Ehe soll höher als Glück und Unglück stehen. – Aber Glück durch einander – Glück in der Ehe als solcher, abhängig vom Charakter. – Möglichkeit, Abhängigkeit dieser Einigkeit – vom besonderen Charakter. Sonst Glück.
    Zufälligkeit der Bekanntschaft – Hoffnung zu gefallen, – ganz einzelner Zug – Geschichte. – Wenn Besonderheit so großes Übergewicht gewonnen – so gute Ehe abhängig davon – Dies Besondere macht das besondere Verliebtsein aus – In der Ehe findet sich allgemein Mann und Frau – Angewöhnung – selbst an Ehe – ist nötig.

    [zu § 162 Anm.]
    Leidenschaftliche Liebe und Ehe ist zweierlei –
    α) Leidenschaft – sein Selbstbewußtsein ganz, alle Saiten seines Wesens nur dieses und nur in diesem wiederklingen – und in Besitz dieser einen zufälligen Person.
    β) Ehe dann Grund und Boden, von welchem aus – indem das Privatsein sein Recht erlangt hat, Interesse für individuelle Persönlichkeit – Tätigkeit ausgeübt wird. Gemeinsamkeit des Lebenszwecks überhaupt.

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Bei Völkern, wo das weibliche Geschlecht in geringer Achtung steht, verfügen die Eltern über die Ehe nach ihrer Willkür, ohne die Individuen zu fragen, und diese lassen es sich gefallen, da die Besonderheit der Empfindung noch keine Prätention macht. Dem Mädchen ist es nur um einen Mann, diesem um eine Frau überhaupt zu tun. In anderen Zuständen können Rücksichten des Vermögens, der Konnexion, politische Zwecke das Bestimmende sein. Hier können große Härten vorfallen, indem die Ehe zum Mittel für andere Zwecke gemacht wird. In den modernen Zeiten wird dagegen der subjektive Ausgangspunkt, das Verliebtsein, als der allein wichtige angesehen. Man stellt sich hier vor, jeder müsse warten, bis seine Stunde geschlagen hat, und man könne nur einem bestimmten Individuum seine Liebe schenken.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der objektive Ausgangspunkt der Ehe ist die freie Einwilligung, eine Person auszumachen — eine Selbstbeschränkung, die eben darin, dass in ihr das substantielle Selbstbewusstsein gewonnen wird, Befreiung ist.

    Zuerst wird der zufällige äußere Anfang von dem getrennt, was die Sache begründet: ob Neigung oder elterliche Veranstaltung den Anstoß gibt, ist für den Begriff der Ehe gleichgültig, weil beides nur die Weise ist, wie man in das Verhältnis hineingerät. Das Tragende ist der Akt der Einwilligung. Dessen Struktur ist dieselbe, die schon § 7 als Begriff der Freiheit bestimmt hatte: eine Schranke, die man sich selbst gibt, ist keine fremde Schranke, und der Wille bleibt in ihr bei sich. Deshalb kann Hegel dieselbe Handlung als Aufgeben der einzelnen Persönlichkeit und als Befreiung bezeichnen — nicht als Ausgleich zweier Seiten, sondern weil es dieselbe Bestimmung ist, je nachdem, ob man sie von der aufgegebenen natürlichen Einzelnheit oder von dem gewonnenen substantiellen Selbstbewusstsein her ansieht.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 162: Wie eine Ehe beginnt

    Der subjektive Anfang der Ehe kann verschieden sein. Es kann die besondere Neigung der beiden Personen sein. Es kann auch die Vorsorge der Eltern sein.

    Der objektive Anfang ist ein anderer: die freie Einwilligung beider, eine Person auszumachen. Beide geben darin ihre natürliche und einzelne Persönlichkeit auf. Das ist eine Selbstbeschränkung. Aber weil sie darin ihr substantielles Selbstbewusstsein gewinnen, ist es zugleich ihre Befreiung.

    Wichtige Anmerkung: Die objektive Bestimmung und damit die sittliche Pflicht ist: in den Stand der Ehe zu treten. Wie der äußere Anfang aussieht, ist seiner Natur nach zufällig. Er hängt besonders von der Bildung der Reflexion ab.

    Es gibt zwei Extreme. Beim einen machen wohlgesinnte Eltern den Anfang. Die Neigung entsteht dann daraus, dass die beiden sich als füreinander bestimmt kennenlernen. Beim anderen steht die Neigung dieser beiden ganz besonderen Menschen am Anfang.

    Der erste Weg kann als der sittlichere angesehen werden. Dort beginnt der Entschluss, und die Neigung folgt; bei der wirklichen Verheiratung ist dann beides vereinigt. Im anderen Extrem macht die unendlich besondere Eigentümlichkeit ihre Ansprüche geltend. Das hängt mit dem subjektiven Prinzip der modernen Welt zusammen (vgl. § 124 Anmerkung).

    In modernen Dramen und anderen Kunstwerken ist die Geschlechterliebe oft das Grundinteresse. Dabei liegt in der Hitze der dargestellten Leidenschaft zugleich etwas durchdringend Frostiges. Das kommt von der gänzlichen Zufälligkeit: Das ganze Interesse ruht allein auf diesen beiden Personen. Für diese beiden mag das von unendlicher Wichtigkeit sein. An sich ist es das nicht.

    Aus der Vorlesung: Bei Völkern, wo das weibliche Geschlecht in geringer Achtung steht, verfügen die Eltern nach ihrer Willkür über die Ehe, ohne die Betroffenen zu fragen. Diese lassen es sich gefallen, weil die Besonderheit der Empfindung noch keinen Anspruch erhebt. Dem Mädchen ist es dort nur um einen Mann zu tun, dem Mann nur um eine Frau überhaupt.

    In anderen Zuständen entscheiden Vermögen, Verbindungen oder politische Zwecke. Dabei kann es zu großen Härten kommen, weil die Ehe zum Mittel für andere Zwecke gemacht wird. In den modernen Zeiten gilt umgekehrt der subjektive Anfang, das Verliebtsein, als das allein Wichtige. Man stellt sich dann vor, jeder müsse warten, bis seine Stunde geschlagen hat, und man könne nur einem bestimmten Menschen seine Liebe schenken.

    Zusammenfassung: Wie eine Ehe anfängt, ist zufällig. Das Entscheidende ist die freie Einwilligung, eine Person zu sein.

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