161

A. Die Ehe

Die Ehe enthält, als das unmittelbare sittliche Verhältnis, erstens das Moment der natürlichen Lebendigkeit, und zwar als substantielles Verhältnis die Lebendigkeit in ihrer Totalität, nämlich als Wirklichkeit der Gattung und deren Prozess. (S. Enzyklop. der philos. Wissensch. § 167 ff. und 288 ff.)1 Aber im Selbstbewusstsein wird zweitens die nur innerliche oder an sich seiende und eben damit in ihrer Existenz nur äußerliche Einheit der natürlichen Geschlechter in eine geistige, in selbstbewusste Liebe, umgewandelt.

  1. Enzyklopädie, 3. Aufl. § 216 ff. und § 367 ff. ↩︎

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Kommentare

5 Kommentare zu „161“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Notw[endiges] Recht – der Ehe – in gewöhnlichen Naturen
    – Ehe – Einigkeit in ihrem unmittelbaren Dasein an ihr selbst – Identität der Interessen, Zwecke –
    α) bloß physikalisch, natürlicher, tierischer Geschlechtstrieb – nicht Berechtigung der Ehe – Venus vaga
    β) Kontrakt – über Eigentum – Gebrauch – als äußerlicher Sache –
    Gattung – weil sittlich – Allgemeine Natur
    – Diese natürliche Seite nur aus Liebe, Folge auf den Grund der Gesinnung – nicht das Substantielle – natürliche Einigkeit
    Geistigkeit ändert die Bestimmung –

  2. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 519:

    § 519. 1) Der Unterschied der natürlichen Geschlechter erscheint ebenso zugleich als ein Unterschied der intellectuellen und sittlichen Bestimmung. Diese Persönlichkeiten verbinden sich nach ihrer ausschließenden Einzelnheit zu Einer Person; die subjective Innigkeit zu substantieller Einheit bestimmt macht diese Vereinung zu einem sittlichen Verhältnisse; – zur Ehe. Die substantielle Innigkeit macht die Ehe zu einem ungetheilten Bande der Personen, – zu monogamischer Ehe; die körperliche Vereinigung ist Folge des sittlich geknüpften Bandes. Die fernere Folge ist die Gemeinsamkeit der persönlichen und particulären Interessen.

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 519:

    § 519. I. Der Unterschied der natürlichen Geschlechter erscheint ebenso zugleich als ein Unterschied der intellektuellen und sittlichen Bestimmung. Die Persönlichkeiten verbinden sich hier nach ihrer ausschließenden Einzelheit zu einer Person; die subjektive Innigkeit, zu substantieller Einheit bestimmt, macht diese Vereinung zu einem sittlichen Verhältnisse, – zur Ehe. Die substantielle Innigkeit macht die Ehe zu einem ungeteilten Bande der Personen, – zu monogamischer Ehe; die körperliche Vereinigung ist Folge des sittlich geknüpften Bandes. Die fernere Folge ist die Gemeinsamkeit der persönlichen und partikulären Interessen.

  4. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die Ehe ist wesentlich, ein sittliches Verhältnis. Früher ist, besonders in den meisten Naturrechten, dieselbe nur nach der physischen Seite hin angesehen worden, nach demjenigen, was sie von Natur ist. Man hat sie so nur als ein Geschlechtsverhältnis betrachtet, und jeder Weg zu den übrigen Bestimmungen der Ehe blieb verschlossen. Ebenso roh ist es aber, die Ehe bloß als einen bürgerlichen Kontrakt zu begreifen, eine Vorstellung, die auch noch bei Kant vorkommt, wo denn die gegenseitige Willkür über die Individuen sich verträgt und die Ehe zur Form eines gegenseitigen vertragsmäßigen Gebrauchs herabgewürdigt wird. Die dritte ebenso zu verwerfende Vorstellung ist die, welche die Ehe nur in die Liebe setzt, denn die Liebe, welche Empfindung ist, läßt die Zufälligkeit in jeder Rücksicht zu, eine Gestalt, welche das Sittliche nicht haben darf. Die Ehe ist daher näher so zu bestimmen, daß sie die rechtlich sittliche Liebe ist, wodurch das Vergängliche, Launenhafte und bloß Subjektive derselben aus ihr verschwindet.

  5. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Ehe enthält erstens das Moment der natürlichen Lebendigkeit als Wirklichkeit der Gattung, zweitens die Umwandlung dieser nur an sich seienden und darum äußerlichen Einheit in eine geistige.

    Hegel unterscheidet zwei Momente derselben Sache und vollzieht zwischen ihnen den Übergang. Die Geschlechtereinheit besteht zunächst „an sich“: sie ist der Sache nach vorhanden, aber nicht für die Beteiligten selbst gewusst und gewollt, und ebendeshalb existiert sie bloß äußerlich, als Naturvorgang, in dem die Gattung sich durchsetzt, ohne dass die Einzelnen darin ihr eigenes Ziel hätten. Der Schritt besteht nicht darin, dieses Natürliche wegzuräumen, sondern darin, dass dieselbe Einheit im Selbstbewusstsein gewusst wird und dadurch eine andere Bestimmung erhält: sie ist nicht mehr das, was mit den Beteiligten geschieht, sondern das, was sie wollen.

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