A. Die Ehe
Die Ehe enthält, als das unmittelbare sittliche Verhältnis, erstens das Moment der natürlichen Lebendigkeit, und zwar als substantielles Verhältnis die Lebendigkeit in ihrer Totalität, nämlich als Wirklichkeit der Gattung und deren Prozess. (S. Enzyklop. der philos. Wissensch. § 167 ff. und 288 ff.)1 Aber im Selbstbewusstsein wird zweitens die nur innerliche oder an sich seiende und eben damit in ihrer Existenz nur äußerliche Einheit der natürlichen Geschlechter in eine geistige, in selbstbewusste Liebe, umgewandelt.
- Enzyklopädie, 3. Aufl. § 216 ff. und § 367 ff. ↩︎

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