Die Familie vollendet sich in den drei Seiten:
a) in der Gestalt ihres unmittelbaren Begriffes als Ehe,
b) in dem äußerlichen Dasein, dem Eigentum und Gut der Familie und der Sorge dafür;
c) in der Erziehung der Kinder und der Auflösung der Familie.
Die Familie vollendet sich in den drei Seiten:
a) in der Gestalt ihres unmittelbaren Begriffes als Ehe,
b) in dem äußerlichen Dasein, dem Eigentum und Gut der Familie und der Sorge dafür;
c) in der Erziehung der Kinder und der Auflösung der Familie.
Ehe und Erziehung der Kinder –
a) Die in sich beschlossene Familie
b) Äußerliches Dasein der Person. Erhaltung
c) Auflösung – zur Selbständigkeit – oder mehrere Familien – anderes Prinzip der Selbständigen gegeneinander.
Die Familie vollendet sich in den drei Seiten ihres unmittelbaren Begriffs, ihres äußerlichen Daseins und ihrer Auflösung.
Die Dreiteilung ist keine Sachgliederung nach Themen, sondern wiederholt im Kleinen das Schema, das schon die Einteilung des Sittlichen bestimmt hat: der Begriff in seiner unmittelbaren Gestalt, dann sein äußerliches Dasein, dann der Rückgang aus diesem Dasein. Bemerkenswert ist der dritte Punkt, weil dort Vollendung und Auflösung zusammenfallen — die Familie erreicht ihren Zweck gerade darin, dass sie aufhört zu bestehen.
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