Die Familie vollendet sich in den drei Seiten:
a) in der Gestalt ihres unmittelbaren Begriffes als Ehe,
b) in dem äußerlichen Dasein, dem Eigentum und Gut der Familie und der Sorge dafür;
c) in der Erziehung der Kinder und der Auflösung der Familie.
Die Familie vollendet sich in den drei Seiten:
a) in der Gestalt ihres unmittelbaren Begriffes als Ehe,
b) in dem äußerlichen Dasein, dem Eigentum und Gut der Familie und der Sorge dafür;
c) in der Erziehung der Kinder und der Auflösung der Familie.
Ehe und Erzeugung der Kinder –
a) Die in sich beschlossene Familie
b) Äußerliches Dasein der Person. Erhaltung
c) Auflösung – zur Selbständigkeit – oder mehrere Familien – anderes Prinzip der Selbständigkeit gegeneinander.
Die Familie vollendet sich in den drei Seiten ihres unmittelbaren Begriffs, ihres äußerlichen Daseins und ihrer Auflösung.
Die Dreiteilung ist keine Sachgliederung nach Themen, sondern wiederholt im Kleinen das Schema, das schon die Einteilung des Sittlichen bestimmt hat: der Begriff in seiner unmittelbaren Gestalt, dann sein äußerliches Dasein, dann der Rückgang aus diesem Dasein. Bemerkenswert ist der dritte Punkt, weil dort Vollendung und Auflösung zusammenfallen — die Familie erreicht ihren Zweck gerade darin, dass sie aufhört zu bestehen.
§ 160: Drei Seiten der Familie
Die Familie entfaltet sich in drei Stufen.
Erstens die Ehe. Mit ihr beginnt die Familie.
Zweitens das Vermögen der Familie. Die Familie braucht ein äußeres Dasein, ein Heim, einen Besitz, und die Sorge dafür.
Drittens die Erziehung der Kinder. Wenn die Kinder erwachsen sind, gründen sie eigene Familien. So löst sich die Familie auf.
Zusammenfassung: Die Familie hat drei Seiten: die Ehe, das gemeinsame Vermögen und die Erziehung der Kinder. Wenn die Kinder selbstständig werden, löst sie sich auf.
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