159

Das Recht, welches dem Einzelnen auf den Grund der Familieneinheit zukommt, und was zunächst sein Leben in dieser Einheit selbst ist, tritt nur insofern in die Form Rechtens als des abstrakten Moments der bestimmten Einzelnheit, hervor, als die Familie in die Auflösung übergeht, und die, welche als Glieder sein sollen, in ihrer Gesinnung und Wirklichkeit, als selbstständige Personen werden, und was sie in der Familie für ein bestimmtes Moment ausmachten, nun in der Absonderung, also nur |167| nach äußerlichen Seiten (Vermögen, Alimentation, Kosten der Erziehung und dergleichen) erhalten.

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Kommentare

4 Kommentare zu „159“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Abstraktes strenges Recht – Kraft der substantiellen Einheit – Gesinnung – Zutrauen, Zucht – Recht an Liebe ein anderes als an strenges Recht, – dieses nur, insofern sie als Personen sind, und was insofern jedem insbesondere, d. i. heraustretend zu seinem Anteil – in Teilung, zukommt – Recht geht nur auf Sachen oder Leistungen von Sachen – Die Glieder müssen existieren.
    Eherecht – Verhältnis zu, gegen Äußerlichkeit – erst unter Voraussetzung – auf Absonderung; – Rücksicht auf mögliche Absonderung – oder Recht gegen Absonderung – Auflösung – dies ist Recht der Ehe selbst, nicht der individuellen Person als solcher –
    Recht [kann] nicht an Liebe geltend gemacht werden – weil natürliche Empfindung als eigene Gesinnung: – im Staate, was geleistet werden soll, wird auch in Form strengen Rechts gefordert, – ohne und gegen Gesinnung – d. i. weil allgemeiner Zweck, allgemeine Bestimmungen, auch Abstraktion von der Besonderheit – kalt, d. i. ohne Gefühl, Gemüt – nicht Alle ohne Gemüt, Gesinnung –

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Das Recht der Familie besteht eigentlich darin, daß ihre Substantialität Dasein haben soll, es ist also ein Recht gegen die Äußerlichkeit und gegen das Heraustreten aus dieser Einheit. Dagegen ist aber wieder die Liebe eine Empfindung, ein Subjektives, gegen das die Einigkeit sich nicht geltend machen kann. Wenn also die Einigkeit gefordert wird, so kann sie es nur in Beziehung auf solche Dinge, die ihrer Natur nach äußerlich sind und nicht durch die Empfindung bedingt werden.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Das Recht des Einzelnen tritt in der Familie erst dann in die Form Rechtens als des abstrakten Moments der bestimmten Einzelnheit hervor, wenn die Familie in die Auflösung übergeht.

    Der Zug besteht darin, dass die Rechtsform hier nicht als Schutz, sondern als Anzeichen gelesen wird. Solange die Einheit besteht, hat der Einzelne kein Recht gegen sie, nicht weil es ihm vorenthalten wird, sondern weil er in ihr überhaupt nicht als abgesonderter Einzelner auftritt; sein Recht ist schlicht sein Leben in dieser Einheit. Recht in der Form des Rechts setzt voraus, dass sich der Einzelne der Familie gegenüberstellt, und genau dann ist von der Einheit nur noch die äußerliche Seite übrig — Vermögen, Unterhalt, Erziehungskosten. Was als Rechtsanspruch formulierbar wird, ist deshalb immer schon das abstrakte Bruchstück eines Verhältnisses, das im Ganzen mehr war.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 159: Recht in der Familie

    Gibt es in der Familie Rechte? Kann ein Familienmitglied etwas einklagen?

    Solange die Familie zusammenhält, spielt das kaum eine Rolle. Man lebt miteinander. Liebe kann man nicht einklagen. Sie ist ein Gefühl.

    Wann wird das Recht wichtig?

    Erst wenn die Familie zerfällt. Wenn die Mitglieder zu getrennten Personen werden. Dann geht es um äußere Dinge: um das Vermögen, den Unterhalt, die Kosten der Erziehung.

    Ein Beispiel: Solange Eltern und Kinder zusammenleben, rechnet niemand ab. Erst bei einer Trennung oder einem Erbe fragt man: Wer bekommt was?

    Zusammenfassung: In der intakten Familie zählt die Liebe, nicht das Recht. Das Recht tritt erst hervor, wenn die Familie zerfällt. Dann betrifft es nur Äußeres wie Vermögen und Unterhalt.

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