Die absolute Bestimmung oder, wenn man will, der absolute Trieb des freien Geistes (§ 21), dass ihm seine Freiheit Gegenstand sei – objektiv sowohl in dem Sinne, dass sie als das vernünftige System seiner selbst, als in dem Sinne, dass dies unmittelbare Wirklichkeit sei (§ 26) -, um für sich, als Idee zu sein, was der Wille an sich ist |34|: der abstrakte Begriff der Idee des Willens ist überhaupt der freie Wille, der den freien Willen will.

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