19

In der Forderung der Reinigung der Triebe liegt die allgemeine Vorstellung, daß sie von der Form ihrer unmittelbaren Naturbestimmtheit und von dem Subjektiven und Zufälligen des Inhalts befreit und auf ihr substantielles Wesen zurückgeführt werden. Das Wahrhafte dieser unbestimmten Forderung ist, daß die Triebe als das vernünftige System der Willensbestimmung seien; sie so aus dem Begriffe zu fassen, ist der Inhalt der Wissenschaft des Rechts.

Der Inhalt dieser Wissenschaft kann nach allen seinen einzelnen Momenten, z. B. Recht, Eigentum, Moralität, Familie, Staat usf., in der Form vorgetragen werden, daß der Mensch von Natur den Trieb zum Recht, auch den Trieb zum Eigentum, zur Moralität, auch den Trieb der Geschlechterliebe, den Trieb zur Geselligkeit usf. habe. Will man statt dieser Form der empirischen Psychologie vornehmer Weise eine philosophische Gestalt haben, so ist diese nach dem, was, wie vorhin bemerkt worden, in neuerer Zeit für Philosophie gegolten hat und noch gilt, wohlfeil damit zu bekommen, daß man sagt, der Mensch finde als Tatsache seines Bewußtseins in sich, daß er das Recht, Eigentum, den Staat usf. wolle. Weiterhin wird eine andere Form desselben Inhalts, der hier in Gestalt von Trieben erscheint, nämlich die von Pflichten, eintreten.

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Kommentare

2 Kommentare zu „19“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 19]
    Form wird auch zum Inhalt.
    Reinigen – Unbestimmtes Wort – nicht Übermaß, modus – u. dgl. – Zunächst nur die andern nicht stören – sich gegenseitig unterordnen.
    α) aber nicht mit gleichem Rang ist ein Zweck wie der andere, – auf gleiche Weise befriedigen – ist ein leeres Wort, kahles R[äsonnement]. Trieb nach Ruhm erfordert ganz andere Anstrengung, Zeit, Aufwand von Geist – als die andern Triebe –
    β) Unterordnung, – setzt einen Vorzug voraus – in sich wesentlich – dem Begriff des Willens nach; denn von Natur 70 ist jeder; – kennt[?] keinen [?] Vorzug – Zweck an und für sich

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    Wir müssen die Triebe nicht abtöten, sondern sie von ihrer Roheit befreien. Sie müssen in ein vernünftiges System verwandelt werden – das ist die Aufgabe des Rechts.

    Erklärung: Manche falsche Moralisten fordern, man solle alle Triebe ausrotten. Das ist Unsinn, denn ohne Triebe gibt es kein Handeln im Leben. Die wahre Aufgabe heißt Reinigung: Der rohe Naturtrieb wird zu einer sittlichen Einrichtung herangebildet. Aus dem blinden Geschlechtstrieb wird die treue Ehe; aus dem bloßen Raubtrieb wird das geregelte Eigentum und die Arbeit.

    Auf den Punkt gebracht: Nicht Triebe abtöten, sondern sie veredeln: Das Recht macht aus wilden Trieben geordnete Pflichten und Institutionen.

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