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In der Forderung der Reinigung der Triebe liegt die allgemeine Vorstellung, dass sie von der Form ihrer unmittelbaren Naturbestimmtheit und von dem Subjektiven und Zufälligen des Inhalts befreit und auf ihr substantielles Wesen zurückgeführt werden. Das Wahrhafte dieser unbestimmten Forderung ist, dass die Triebe, als das vernünftige System der Willensbestimmung seien; sie so aus dem Begriffe zu fassen, ist der Inhalt der Wissenschaft des Rechts.

|28| Der Inhalt dieser Wissenschaft kann nach allen seinen einzelnen Momenten z. B. Recht, Eigentum, Moralität, Familie, Staat usf. in der Form vorgetragen werden, dass der Mensch von Natur den Trieb zum Recht, auch den Trieb zum Eigentum, zur Moralität, auch den Trieb der Geschlechterliebe, den Trieb zur Geselligkeit usf. habe. Will man statt dieser Form der empirischen Psychologie vornehmer Weise eine philosophische Gestalt haben, so ist diese nach dem, was, wie vorhin bemerkt worden, in neuerer Zeit für Philosophie gegolten hat und noch gilt, wohlfeil damit zu bekommen, dass man sagt, der Mensch finde als Tatsache seines Bewusstseins in sich, dass er das Recht, Eigentum, den Staat usf. wolle. Weiterhin wird eine andere Form desselben Inhalts, der hier in Gestalt von Trieben erscheint, nämlich die von Pflichten, eintreten.

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Kommentare

6 Kommentare zu „19“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), §§ 393–394:

    § 393. Die Neigungen und Leidenschaften haben dieselben Selbstbestimmungen zu ihrem Inhalte, als die praktischen Gefühle. Weil die einen wie die ändern unmittelbare Selbstbestimmungen sind, welche die Form der Vernünftigkeit noch nicht haben, so sind sie mannichfaltige besondere. Sie haben die vernünftige Natur des Geistes einerseits zu ihrer Grundlage, andererseits aber als dem noch subjectiven, einzelnen Willen angehörig sind sie eben so wesentlich mit Zufälligkeit behaftet, und verhalten sich zum Individuum, wie zu einander, nach einer äusserlichen, unfreyen Nothwendigkeit. Von den Neigungen gilt ganz dasselbe, was von den Gefühlen; sie sind Selbstbestimmungen des an sich freyen Willens, der aber noch nicht im Inhalte seiner Selbstbestimmung als Intelligenz für sich frey, noch nicht allgemein und objectiv ist. Die Leidenschaft enthält schon dieß in ihrer Bestimmung, daß sie auf eine Besonderheit der Willensbestimmung und die subjective Einzelnheit beschränkt ist, ihr Inhalt mag sonst seyn, welcher er will. Aber von den Neigungen wird mehr die Frage gemacht, welche gut und böse, ingleichen bis zu welchem Grade die Guten gut bleiben, und da sie Besondere gegen einander und ihrer Viele sind, wie sie sich, da sie sich doch in Einem Subjecte befinden, und sich nach der Erfahrung nicht wohl alle befriedigen lassen, gegen einander wenigstens einschränken müssen. Es hat mit diesen vielen Trieben und Neigungen zunächst dieselbe Bewandniß, wie mit den Seelenkräften, deren Sammlung der theoretische Geist ist; – eine Sammlung, welche nun mit der Menge von Trieben vermehrt wird. Die formelle Vernünftigkeit des Triebes und der Neigung besteht nur in ihrem allgemeinen Triebe, darin, nicht als subjectives zu seyn, sondern realisirt zu werden. Aber ihre wahrhafte Vernünftigkeit kann sich nicht in einer Betrachtung der äussern Reflexion ergeben, theils bey der Voraussetzung nicht, daß sie als selbstständige Naturbestimmungen und unmittelbare Triebe angenommen und festgesetzt sind, theils ist es vielmehr die immanente Reflexion des Geistes selbst, über ihre Besonderheit und Unmittelbarkeit hinauszugehen, und ihnen die Form der Vernünftigkeit und Objectivität zu geben, worin sie als nothwendige Verhältnisse und Rechte und Pflichten sind. Diese Objectivirung ist es denn selbst, welche ihren Gehalt, so wie ihr Verhältniß zu einander, überhaupt ihre Wahrheit aufzeigt. Wie Plato, was die Gerechtigkeit an und für sich sey mit wahrhaftem Sinne, auch insofern er unter dem Rechte des Geistes seine ganze Natur befaßte, nur in der objectiven Gestalt der Gerechtigkeit, nemlich der Construction des Staates, als des sittlichen Lebens, darstellen zu können zeigte. – Welches also die guten, vernünftigen Neigungen und deren Unterordnung sey, verwandelt sich in die Darstellung, welche Verhältnisse der Geist hervorbringt, indem er seine Subjectivität aufhebt und sich realisirt; – eine Objectivität, in welcher eben seine Selbstbestimmungen überhaupt die Form von Neigungen, so wie der Inhalt die Subjectivität, Zufälligkeit oder Willkühr verlieren.

    § 394. Das Allgemeine in diesen Trieben ist das einzelne Subject, die Thätigkeit ihrer Befriedigung oder formellen Vernünftigkeit, nemlich der Uebersetzung aus der Subjectivität in die Objectivität. In dieser ist jene in sich zurückgekehrt; daß die Sache, welche zu Stande gekommen ist, das Moment der subjectiven Einzelnheit enthält, ist das Interesse. – Weil die Thätigkeit die einzelne Subjectivität in jener dialektischen Bewegung ist, so kommt nichts ohne Interesse zu Stande.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 19]
    Form wird auch zum Inhalt.
    Reinigen – Unbestimmtes Wort – nicht Übermaß, modus – u. dgl. – Zunächst nur die andern nicht stören – sich gegenseitig unterordnen.
    α) aber nicht mit gleichem Rang ist ein Zweck wie der andere, – auf gleiche Weise befriedigen – ist ein leeres Wort, kahles R[äsonnement]. Trieb nach Ruhm erfordert ganz andere Anstrengung, Zeit, Aufwand von Geist – als die andern Triebe –
    β) Unterordnung, – setzt einen Vorzug voraus – in sich wesentlich – dem Begriff des Willens nach; denn von Natur ist jeder; – keiner keinen Vorzug – Zweck an und für sich

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), §§ 475–476:

    § 475. Die Neigungen und Leidenschaften haben dieselben Selbstbestimmungen zu ihrem Inhalte, als die praktischen Gefühle. Weil die einen wie die ändern unmittelbare Selbstbestimmungen sind, welche die Form der Vernünftigkeit noch nicht haben, so sind sie mannichfaltige besondere. Sie haben die vernünftige Natur des Geistes einerseits zu ihrer Grundlage, andererseits aber als dem noch subjectiven, einzelnen Willen angehörig sind sie ebenso wesentlich mit Zufälligkeit behaftet, und verhalten sich zum Individuum, wie zu einander, nach einer äußerlichen, unfreien Nothwendigkeit. Von den Neigungen gilt ganz dasselbe, was von den Gefühlen; sie sind Selbstbestimmungen des an sich freien Willens, der aber noch nicht im Inhalte seiner Selbstbestimmung als Intelligenz für sich frei, noch nicht allgemein und objectiv ist. Die Leidenschaft enthält schon dies in ihrer Bestimmung, daß sie auf eine Besonderheit der Willensbestimmung und die subjective Einzelnheit beschränkt ist, ihr Inhalt mag sonst seyn, welcher er will. Um dieses Formellen willen aber ist die Leidenschaft weder gut noch böse; diese Form drückt daher nur dies aus, daß ein Subject das ganze lebendige Interesse seines Geistes, Talentes, Charakters, Genusses in einen Inhalt gelegt habe. Es ist nichts Großes ohne Leidenschaft vollbracht worden, noch kann es ohne solche vollbracht werden. Es ist nur eine todte, ja zu oft heuchlerische Moralität, welche gegen die Form der Leidenschaft als solche loszieht. Aber von den Neigungen wird unmittelbar die Frage gemacht, welche gut und böse, ingleichen bis zu welchem Grade die Guten gut bleiben, und da sie Besondere gegen einander und ihrer Viele sind, wie sie sich, da sie sich doch in Einem Subjecte befinden, und sich nach der Erfahrung nicht wohl alle befriedigen lassen, gegen einander wenigstens einschränken müssen. Es hat mit diesen vielen Trieben und Neigungen zunächst dieselbe Bewandniß, wie mit den Seelenkräften, deren Sammlung der theoretische Geist seyn soll; – eine Sammlung, welche nun mit der Menge von Trieben vermehrt wird. Die formelle Vernünftigkeit des Triebes und der Neigung besteht nur in ihrem allgemeinen Triebe, darin, nicht als Subjectives zu seyn, sondern durch die Thätigkeit des Subjects selbst ihre Subjectivität aufzuheben, realisirt zu werden. Ihre wahrhafte Vernünftigkeit kann sich nicht in einer Betrachtung der äußern Reflexion ergeben, welche selbstständige Naturbestimmungen und unmittelbare Triebe voraussetzt und behält. Es ist aber vielmehr die immanente Reflexion des Geistes selbst, über ihre Besonderheit wie über ihre natürliche Unmittelbarkeit hinauszugehen, und ihrem Inhalte Vernünftigkeit und Objectivität zu geben, worin sie als nothwendige Verhältnisse und Rechte und Pflichten sind. Diese Objectivirung ist es denn, welche ihren Gehalt, so wie ihr Verhältniß zu einander, überhaupt ihre Wahrheit aufzeigt. Wie Plato, was die Gerechtigkeit an und für sich sey mit wahrhaftem Sinne, auch in sofern er unter dem Rechte des Geistes seine ganze Natur befaßte, nur in der objectiven Gestalt der Gerechtigkeit, nämlich der Construction des Staates, als des sittlichen Lebens, darstellen zu können zeigte. Welches also die guten, vernünftigen Neigungen und deren Unterordnung sey, verwandelt sich in die Darstellung, welche Verhältnisse der Geist hervorbringt, indem er als objectiver Geist sich entwickelt; – eine Entwicklung, in welcher seine Selbstbestimmungen überhaupt die Form von Neigungen, so wie der Inhalt die Subjectivität, Zufälligkeit oder Willkühr verloren haben. Die Abhandlung der Triebe, Neigungen und Leidenschaften nach ihrem wahrhaften, sittlichen Gehalte ist daher wesentlich die Pflichtenlehre. Jenen bleibt nichts eigenthümliches, als die von dem Sittlichen abweichende Besonderheit, die bösen Triebe und Leidenschaften.

    § 476. Das Subject ist die Thätigkeit der Befriedigung der Triebe, der formellen Vernünftigkeit, nämlich der Uebersetzung aus der Subjectivität in die Objectivität, in welcher jenes sich mit sich selbst zusammenschließt. Daß die Sache, welche zu Stande gekommen ist, das Moment der subjectiven Einzelnheit und deren Thätigkeit enthält, ist das Interesse. Es kommt daher nichts ohne Interesse zu Stande. Eine Handlung ist ein Zweck des Subjects und ebenso ist es seine Thätigkeit, welche diesen Zweck ausführt; nur durch dies, daß das Subject auf diese Weise in der uneigennützigsten Handlung ist, d. h. durch sein Interesse, ist ein Handeln überhaupt. – Den Trieben und Leidenschaften setzt man einerseits die schaale Träumerei eines Naturglücks gegenüber, durch welches die Bedürfnisse ohne die Thätigkeit des Subjects, die Angemessenheit der unmittelbaren Existenz und seiner innern Bestimmungen hervorzubringen, ihre Befriedigung finden sollen. Andererseits wird ihnen die Moralität entgegengesetzt. Aber Trieb und Leidenschaft ist nichts anderes als die Lebendigkeit des Subjects, nach welcher es selbst in seinem Zwecke und dessen Ausführung ist. Das Sittliche betrifft den Inhalt, der als solcher das Allgemeine, ein Unthätiges, ist. An dem Subjecte hat er sein Bethätigendes, und diesem immanent ist er Interesse des Triebs, und die ganze wirksame Subjectivität in Anspruch nehmend, der Leidenschaft.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), §§ 474–475:

    § 474. Die Neigungen und Leidenschaften haben dieselben Bestimmungen zu ihrem Inhalte als die praktischen Gefühle und gleichfalls die vernünftige Natur des Geistes einerseits zu ihrer Grundlage; andererseits aber sind sie, als dem noch subjektiven, einzelnen Willen angehörig, mit Zufälligkeit behaftet und scheinen als besondere zum Individuum wie zueinander sich äußerlich und hiermit nach unfreier Notwendigkeit sich zu verhalten. Die Leidenschaft enthält in ihrer Bestimmung, daß sie auf eine Besonderheit der Willensbestimmung beschränkt ist, in welche sich die ganze Subjektivität des Individuums versenkt, der Gehalt jener Bestimmung mag sonst sein, welcher er will. Um dieses Formellen willen aber ist die Leidenschaft weder gut noch böse; diese Form drückt nur dies aus, daß ein Subjekt das ganze lebendige Interesse seines Geistes, Talentes, Charakters, Genusses in einen Inhalt gelegt habe. Es ist nichts Großes ohne Leidenschaft vollbracht worden, noch kann es ohne solche vollbracht werden. Es ist nur eine tote, ja zu oft heuchlerische Moralität, welche gegen die Form der Leidenschaft als solche loszieht. Aber bei den Neigungen wird unmittelbar die Frage gemacht, welche gut und böse, ingleichen bis zu welchem Grade die guten gut bleiben und, da sie besondere gegeneinander und ihrer viele sind, wie sie sich, da sie sich doch in einem Subjekte befinden und sich nach der Erfahrung nicht wohl alle befriedigen lassen, gegeneinander wenigstens einschränken müssen. Es hat mit diesen vielen Trieben und Neigungen zunächst dieselbe Bewandtnis wie mit den Seelenkräften, deren Sammlung der theoretische Geist sein soll – eine Sammlung, welche nun mit der Menge von Trieben vermehrt wird. Die formelle Vernünftigkeit des Triebes und der Neigung besteht nur in ihrem allgemeinen Triebe, nicht als Subjektives zu sein, sondern durch die Tätigkeit des Subjekts selbst die Subjektivität aufzuheben, realisiert zu werden. Ihre wahrhafte Vernünftigkeit kann sich nicht in einer Betrachtung der äußeren Reflexion ergeben, welche selbständige Naturbestimmungen und unmittelbare Triebe voraussetzt und damit des einen Prinzips und Endzwecks für dieselbe ermangelt. Es ist aber die immanente Reflexion des Geistes selbst, über ihre Besonderheit wie über ihre natürliche Unmittelbarkeit hinauszugehen und ihrem Inhalte Vernünftigkeit und Objektivität zu geben, worin sie als notwendige Verhältnisse, Rechte und Pflichten sind. Diese Objektivierung ist es denn, welche ihren Gehalt sowie ihr Verhältnis zueinander, überhaupt ihre Wahrheit aufzeigt; wie Platon, was die Gerechtigkeit an und für sich sei, mit wahrhaftem Sinne, auch insofern er unter dem Rechte des Geistes seine ganze Natur befaßte, nur in der objektiven Gestalt der Gerechtigkeit, nämlich der Konstruktion des Staates als des sittlichen Lebens darstellen zu können zeigte. Welches also die guten, vernünftigen Neigungen und deren Unterordnung sei, verwandelt sich in die Darstellung, welche Verhältnisse der Geist hervorbringt, indem er als objektiver Geist sich entwickelt; – eine Entwicklung, in welcher der Inhalt der Selbstbestimmung die Zufälligkeit oder Willkür verliert. Die Abhandlung der Triebe, Neigungen und Leidenschaften nach ihrem wahrhaften Gehalte ist daher wesentlich die Lehre von den rechtlichen, moralischen und sittlichen Pflichten.

    § 475. Das Subjekt ist die Tätigkeit der Befriedigung der Triebe, der formellen Vernünftigkeit, nämlich der Übersetzung aus der Subjektivität des Inhalts, der insofern Zweck ist, in die Objektivität, in welcher es sich mit sich selbst zusammenschließt. Daß, insofern der Inhalt des Triebes als Sache von dieser seiner Tätigkeit unterschieden wird, die Sache, welche zustande gekommen ist, das Moment der subjektiven Einzelheit und deren Tätigkeit enthält, ist das Interesse. Es kommt daher nichts ohne Interesse zustande. Eine Handlung ist ein Zweck des Subjekts, und ebenso ist sie seine Tätigkeit, welche diesen Zweck ausführt; nur durch dies, daß das Subjekt auf diese Weise [auch] in der uneigennützigsten Handlung ist, d. h. durch sein Interesse, ist ein Handeln überhaupt. – Den Trieben und Leidenschaften setzt man einerseits die schale Träumerei eines Naturglücks gegenüber, durch welches die Bedürfnisse ohne die Tätigkeit des Subjekts, die Angemessenheit der unmittelbaren Existenz und seiner inneren Bestimmungen hervorzubringen, ihre Befriedigung finden sollen. Andererseits wird ihnen ganz überhaupt die Pflicht um der Pflicht willen, die Moralität entgegengesetzt. Aber Trieb und Leidenschaft ist nichts anderes als die Lebendigkeit des Subjekts, nach welcher es selbst in seinem Zwecke und dessen Ausführung ist. Das Sittliche betrifft den Inhalt, der als solcher das Allgemeine, ein Untätiges, ist und an dem Subjekte sein Betätigendes hat; dies, daß er diesem immanent ist, ist das Interesse und, die ganze wirksame Subjektivität in Anspruch nehmend, die Leidenschaft.

  5. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 19: Die Triebe reinigen

    Oft hört man die Forderung: Man muss seine Triebe reinigen. Was ist damit gemeint?

    Ungefähr dies: Die Triebe sollen ihr Rohes verlieren. Sie sollen nicht mehr blind drängen. Auch das Zufällige soll wegfallen, also das, was nur gerade mir so einfällt. Übrig bleiben soll ihr eigentlicher Kern.

    Das ist ziemlich unbestimmt. Was soll man denn tun? Maß halten? Die Triebe einander unterordnen? Aber nach welcher Rangfolge? Von Natur ist kein Trieb vornehmer als der andere.

    Und doch steckt etwas Wahres in der Forderung. In den Trieben liegt eine Ordnung, die man nur finden muss. Aus der Lust am Haben wird das Eigentum. Aus der Liebe werden Ehe und Familie. Aus dem Wunsch nach anderen Menschen werden Gesellschaft und Staat. Richtig verstanden, bilden die Triebe ein vernünftiges Ganzes: die Ordnung dessen, was ein freier Wille will.

    Diese Ordnung aus dem Kern heraus zu entwickeln, aus dem Begriff: Das ist die Aufgabe der ganzen Wissenschaft vom Recht.

    Man könnte es sich leichter machen. Man könnte einfach sagen: Der Mensch hat einen Trieb zum Recht, einen zum Eigentum, einen zur Familie, einen zur Geselligkeit. Das ist bequem, aber es beweist nichts. Man zählt nur auf, was man vorfindet.

    Noch bequemer ist die vornehme Fassung: „Ich finde in meinem Bewusstsein, dass ich Recht, Eigentum und Staat will.“ Das klingt nach Philosophie und kostet nichts.

    Später begegnet uns derselbe Inhalt noch einmal, dann als Pflicht. Was hier als Trieb erscheint, heißt dort: Das sollst du tun.

    Zusammenfassung: Die Triebe zu reinigen heißt im Kern: ihre vernünftige Ordnung zu finden. Das leistet kein guter Vorsatz, sondern erst die Wissenschaft vom Recht. Genau das nimmt sich dieses Buch vor.

  6. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Umdeutung der Forderung nach Reinigung der Triebe — Befreiung von der Form ihrer unmittelbaren Naturbestimmtheit und vom Subjektiven und Zufälligen des Inhalts, Rückführung auf das substantielle Wesen; ihr Wahres ist das vernünftige System der Willensbestimmungen aus dem Begriffe.

    Die geläufige Forderung, die Triebe zu reinigen, meint meist, sie zu dämpfen. Hegel nimmt sie beim Wort und verschiebt sie: abzustreifen ist die Form der unmittelbaren Naturbestimmtheit und, am Inhalt, das bloß Subjektive und Zufällige — nicht der Gehalt der Triebe selbst, der vielmehr auf sein substantielles Wesen zurückgeführt wird. Damit ist zugleich gesagt, was das ganze Buch tut: was hier noch als bloße Menge von Trieben erscheint, tritt später als geordnetes System von Rechten und Pflichten auf, und der Unterschied liegt nicht darin, dass andere Antriebe an die Stelle träten, sondern darin, dass derselbe Gehalt aus dem Begriff gefasst wird statt vorgefunden.

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