86

In den Parteien ist die Anerkennung des Rechts mit dem entgegengesetzten besonderen Interesse und ebensolcher Ansicht verbunden. Gegen diesen Schein tritt zugleich in ihm selbst (vorherg. §) das Recht an sich als vorgestellt und gefordert hervor. Es ist aber zunächst nur als ein Sollen, weil der Wille noch nicht als ein solcher vorhanden ist, der sich von der Unmittelbarkeit des Interesses befreit, als besonderer den allgemeinen Willen zum Zwecke hätte; noch ist er hier als eine solche anerkannte Wirklichkeit bestimmt, gegen welche die Parteien auf ihre besondere Ansicht und Interesse Verzicht zu tun hätten.

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4 Kommentare zu „86“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 412:

    § 412. Der äusserlichen Beziehung wegen, die in diesem Urtheile ist, hat es Zufälligkeit, erstens so, daß zwar die allgemeine Substanz des Prädicats, nemlich der freye Willen der Persönlichkeit anerkannt, aber in der Subsumtion dieser Sache unter den besondern Willen dieser Person abgewichen wird; – ein einfaches negatives Urtheil, welches den bürgerlichen Rechtsstreit ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein drittes Urtheil, das ohne Interesse bey der Sache ist, erfodert wird.

  2. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 497:

    § 497. Gegen diese Form des Scheins wird zugleich das Eine Recht an sich, noch in unmittelbarer Einheit mit den verschiedenen Rechtsgründen, als affirmativ gesetzt, gewollt und anerkannt. Die Verschiedenheit liegt nur in der Subsumtion dieser Sache unter das Recht an sich durch den besondern Willen dieser Personen; – das unbefangene Unrecht, – ein einfaches negatives Urtheil, welches den bürgerlichen Rechtsstreit ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein drittes Urtheil, das als das Urtheil des Rechts an sich ohne Interesse bei der Sache ist, und das die Macht ist, sich gegen jenen Schein Daseyn zu geben, erfordert wird.

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 497:

    § 497. Indem gegen diesen Schein das eine Recht an sich, noch in unmittelbarer Einheit mit den verschiedenen Rechtsgründen, als affirmativ gesetzt, gewollt und anerkannt wird, liegt die Verschiedenheit nur darin, daß diese Sache durch den besonderen Willen dieser Personen unter das Recht subsumiert wird; – das unbefangene Unrecht. – Dieses Unrecht ist ein einfaches negatives Urteil, welches den bürgerlichen Rechtsstreit ausdrückt, zu dessen Schlichtung ein drittes Urteil, das als das Urteil des Rechts an sich ohne Interesse bei der Sache und die Macht ist, sich gegen ihren Schein Dasein zu geben, erfordert wird.

  4. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Was an sich Recht ist, hat einen bestimmten Grund, und mein Unrecht, das ich für Recht halte, verteidige in auch aus irgendeinem Grunde. Es ist die Natur des Endlichen und Besonderen, Zufälligkeiten Raum zu geben; Kollisionen müssen also hier stattfinden, denn wir sind hier auf der Stufe des Endlichen. Dies erste Unrecht negiert nur den besonderen Willen, während das allgemeine Recht respektiert wird, es ist also das leichteste Unrecht überhaupt. Wenn ich sage, eine Rose sei nicht rot, so erkenne ich doch noch an, daß sie Farbe habe, ich leugne daher die Gattung nicht und negiere nur das Besondere, das Rote. Ebenso wird hier das Recht anerkannt: jede Person will das Rechte, und ihr soll nur werden, was das Rechte ist; ihr Unrecht besteht nur darin, daß sie das, was sie will, für das Recht hält.

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