334

Der Streit der Staaten kann deswegen, insofern die besonderen Willen keine Übereinkunft finden, nur durch Krieg entschieden werden. Welche Verletzungen aber, deren in ihrem weit umfassenden Bereich und bei den vielseitigen Beziehungen durch ihre Angehörigen leicht und in Menge |340| vorkommen können, als bestimmter Bruch der Traktate oder Verletzung der Anerkennung und Ehre anzusehen seien, bleibt ein an sich Unbestimmbares, indem ein Staat seine Unendlichkeit und Ehre in jede seiner Einzelnheiten legen kann und um so mehr zu dieser Reizbarkeit geneigt ist, je mehr eine kräftige Individualität durch lange innere Ruhe dazu getrieben wird, sich einen Stoff der Tätigkeit nach außen zu suchen und zu schaffen.

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Kommentare

2 Kommentare zu „334“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der Krieg als Entscheidung, wo das Allgemeine fehlt — und die Unbestimmbarkeit an sich dessen, was als Verletzung gilt, weil die Individualität ihre Unendlichkeit in jede ihrer Einzelheiten legen kann.

    Der Paragraph zieht die Folgerung aus § 333: Wo kein gemeinsames Allgemeines wirklich ist, kann der Widerstreit zweier besonderer Willen durch nichts als durch Gewalt entschieden werden. Der zweite Schritt ist der eigentlich logische: Was überhaupt als Verletzung zählt, ist an sich unbestimmbar, das heißt, es lässt sich nicht aus dem Begriff der Sache ableiten, sondern nur durch den Staat selbst festsetzen. Der Grund dafür liegt in der Individualität des Staates: Weil er ein Ganzes ist, kann er sein ganzes Selbstverhältnis — seine Ehre — an einen beliebig kleinen einzelnen Vorfall hängen, und dann ist auch das Kleinste unendlich wichtig.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 334: Wann eine Verletzung vorliegt

    Worum es geht: Wo kein Gericht über den Staaten steht, bleibt nur die Übereinkunft — und soweit die besonderen Willen keine finden, entscheidet der Krieg. Aber woran erkennt man überhaupt, dass eine Verletzung vorliegt? Wir sagen offen: Das ist an sich unbestimmbar — und wir nennen den Grund, warum Staaten zu dieser Empfindlichkeit neigen.

    Der Streit der Staaten kann deswegen nur durch Krieg entschieden werden, insofern die besonderen Willen keine Übereinkunft finden.

    Welche Verletzungen aber als bestimmter Bruch der Verträge oder als Verletzung der Anerkennung und Ehre anzusehen seien, bleibt ein an sich Unbestimmbares. Solche Verletzungen können in dem weit umfassenden Bereich der Staaten und bei den vielseitigen Beziehungen durch ihre Angehörigen leicht und in Menge vorkommen.

    Denn ein Staat kann seine Unendlichkeit und Ehre in jede seiner Einzelheiten legen. Und er ist zu dieser Reizbarkeit um so mehr geneigt, je mehr eine kräftige Individualität durch lange innere Ruhe dazu getrieben wird, sich einen Stoff der Tätigkeit nach außen zu suchen und zu schaffen.

    Zusammenfassung: Was als Verletzung gilt, ist an sich unbestimmbar. Und je kräftiger die Individualität eines Staates ist, desto mehr treibt lange innere Ruhe ihn dazu, sich einen Stoff der Tätigkeit nach außen zu suchen — sie macht ihn reizbarer, nicht friedlicher. Der nächste Paragraph fügt hinzu, dass schon die bloße Vorstellung einer Gefahr genügt.

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