335

Überdem kann der Staat als Geistiges überhaupt nicht dabei stehenbleiben, bloß die Wirklichkeit der Verletzung beachten zu wollen, sondern es kommt die Vorstellung von einer solchen als einer von einem andern Staate drohenden Gefahr, mit dem Herauf- und Hinabgehen an größeren oder geringeren Wahrscheinlichkeiten, Vermutungen der Absichten usf. als Ursache von Zwisten hinzu.

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Kommentare

2 Kommentare zu „335“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Fortgang von der Wirklichkeit der Verletzung zu ihrer bloßen Vorstellung — die Möglichkeit einer Gefahr tritt als Ursache an die Stelle des wirklich Geschehenen.

    Der Grund dieses Schrittes liegt darin, dass der Staat ein Geistiges ist: Er verhält sich nicht nur zu dem, was ist, sondern auch zu dem, was er sich vorstellt. Damit tritt an die Stelle der Wirklichkeit, die in § 334 noch den Anlaß gab, die bloße Möglichkeit — eine vermutete Absicht, eine Wahrscheinlichkeit, ein befürchteter Zustand. Hegel legitimiert diesen Schritt ausdrücklich: Der Staat könne als Geistiges „überhaupt nicht dabei stehenbleiben“, bloß die Wirklichkeit der Verletzung beachten zu wollen. Die Grenze des Streitanlasses verschiebt sich damit ins Unbestimmte, denn Vermutungen lassen sich nicht wie geschehene Verletzungen feststellen.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 335: Gefahr und Verdacht

    Ein Staat achtet nicht nur auf wirkliche Verletzungen.

    Was kommt hinzu?

    Die Vorstellung einer Gefahr. Ein anderer Staat könnte bedrohlich werden. Man schätzt ab, wie wahrscheinlich sie ist. Man vermutet Absichten. Auch das kann zum Anlass für Streit werden.

    Ein Bild:

    Rüstet der Nachbar sein Heer auf, fragt man sich: Gegen wen? Schon diese Frage kann Streit auslösen.

    Zusammenfassung: Nicht nur wirkliche Verletzungen führen zum Streit. Auch vermutete Gefahren und Absichten können Anlass für Konflikte sein.

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