336

Indem die Staaten in ihrem Verhältnisse der Selbstständigkeit als besondere Willen gegeneinander sind und das Gelten der Traktate selbst hierauf beruht, der besondere Wille des Ganzen aber nach seinem Inhalte sein Wohl überhaupt ist, so ist dieses das höchste Gesetz in seinem Verhalten zu anderen, um so mehr, als die Idee des Staats eben dies ist, dass in ihr der Gegensatz von dem Rechte als abstrakter Freiheit und vom erfüllenden besonderen Inhalte, dem Wohl, aufgehoben sei und die erste Anerkennung der Staaten (§ 331) auf sie als konkrete Ganze geht.

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Kommentare

Ein Kommentar zu „336“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Das Wohl als höchstes Gesetz nach außen — weil in der Idee des Staates der Gegensatz von abstraktem Recht und besonderem Inhalt aufgehoben ist, geht die Anerkennung auf den Staat als konkretes Ganzes.

    Hier wird ein Gegensatz für erledigt erklärt, der früher noch trug: In der Moralität standen Recht und Wohl einander gegenüber, und erst das Gute entschied zwischen ihnen (§ 130). Im Verhältnis der Staaten ist das Wohl das höchste Gesetz — und zwar nicht, weil der Staat über dem Recht stünde, sondern weil in ihm beides nicht mehr auseinanderfällt. Aufgehoben heißt genau das: Der Gegensatz ist nicht weggelassen, sondern in eine Einheit genommen, in der das Recht seinen erfüllten Inhalt und der Inhalt seine rechtliche Form hat. Deshalb ist das Wohl des Staates kein bloßes Interesse neben dem Recht, und deshalb geht auch die Anerkennung nach § 331 nicht auf eine abstrakte Staatsform, sondern auf dieses konkrete Ganze.

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