Zum Text dieser Ausgabe

Was hier steht, betrifft den Wortlaut: welcher Ausgabe der Text folgt, woran er geprüft und was an ihm geändert wurde. Wer die Edition zitiert, sollte es gelesen haben.

Textgrundlage

Abgeschrieben ist dieser Text aus der Werkausgabe des Suhrkamp Verlags (Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Werke Band 7, hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel). Diese Ausgabe geht auf die Freundesvereinsausgabe von 1833 zurück, die Eduard Gans nach Hegels Tod besorgt hat — nicht auf den Erstdruck, und sie hat an vielen Stellen in den Wortlaut eingegriffen.

Maßgeblich ist deshalb nicht sie, sondern der Erstdruck von 1820. Der gesamte Paragraphentext und die Vorrede sind daran überprüft worden; wo die Werkausgabe abweicht, ohne dass ein Grund erkennbar wäre, steht hier die Lesart des Erstdrucks. Als Hilfsmittel diente dessen textkritische Wiedergabe in den Gesammelten Werken Band 14,1 (hrsg. von Klaus Grotsch und Elisabeth Weisser-Lohmann, Felix Meiner Verlag 2009). Deren eigene Zutaten — Lesartenapparat, Editorischer Bericht, Einleitung — sind hier weder übernommen noch wiedergegeben.

Zur Jahreszahl: Der Erstdruck erschien im Oktober 1820, rechtzeitig zur Michaelismesse; das Titelblatt trägt jedoch die Jahreszahl 1821, weshalb das Werk gewöhnlich unter diesem Jahr zitiert wird. Hegels Vorrede ist auf den 25. Juni 1820 datiert.

Die eingerückten Abschnitte sind Hegels eigene, im Erstdruck mitgedruckte Anmerkungen; die tiefergestellten Ziffern führen zu seinen eigenen Fußnoten. Alles Übrige, was auf den Paragraphenseiten steht — Zusätze, Notizen, Vorlesungsmitschriften, Kommentare —, ist nicht Hegels gedruckter Text. Die Zusätze stammen von Gans, die Notizen aus Hegels Handexemplar; beide sind der Werkausgabe entnommen und bisher nicht an ihren eigenen Quellen geprüft.

Was geprüft wurde

Verglichen wurde Wort für Wort, maschinell und anschließend an der Stelle selbst kontrolliert. Geprüft sind inzwischen: der Tenor und die Anmerkungen aller 360 Paragraphen, die sieben eigenen Fußnoten Hegels in den §§ 140, 258 und 270, die Vorrede und die Satz- und Absatzgrenzen. Die Übereinstimmung mit dem Erstdruck liegt nach den Korrekturen bei 96 bis 97 Prozent auf Wortebene; die Differenz besteht fast vollständig aus Schreibung und Flexion, die hier bewusst modernisiert sind.

Ein zweiter Vergleich lief gegen die Werkausgabe selbst, um eigene Abschreibfehler zu finden. Er ergab keine.

Eingriffe in den Wortlaut

An 72 Stellen wurde der Wortlaut geändert, weil die Werkausgabe vom Erstdruck abweicht. Jede einzelne steht im Verzeichnis der Eingriffe. Die meisten sind klein, einige nicht:

  • § 195 las „ungebildetem“ statt „gebildetem“ — der Satz sagte das Gegenteil.
  • § 3 las „Rechtsanteil“ statt „Rechtsnachteil“.
  • § 180 las „Gestaltung“ statt „Gesinnung“.
  • § 206 fehlte das Relativpronomen, wodurch der Satz grammatisch zerfiel.
  • § 3 ersetzte in Hegels Cicero-Zitat viermal „etc.“ durch Auslassungspunkte und behauptete damit eine Kürzung, die es nicht gibt.
  • Die lange Haller-Anmerkung stand in der Vorrede, wohin sie nicht gehört: im Erstdruck steht sie auf den Seiten 245–250, also in der Anmerkung zu § 258. In der Vorrede steht jetzt der Verweis, den Hegel selbst gibt.
  • § 343 stellt Hegels doppeltes „sich“ wieder her, § 212 einen fehlenden Punkt, §§ 62 und 317 Hegels Satzende, das zu einem Semikolon verschliffen war.

Dazu kommen zwei Stellen, an denen die Werkausgabe Hegels Grammatik verbessert hat und hier die Form des Erstdrucks wiederhergestellt ist: die Wendung „gäng und gäbe“ (dreimal, gegen „gang und gäbe“) und in der Vorrede „jede noch so kahle und partikuläre Objekte und noch so stroherne Materien“. Hegels Adjektive sind dort richtig — ohne Artikelwort steht der Plural stark; unstimmig ist allein das „jede“, und daran ist nicht gerührt worden.

Entfernt wurden außerdem stillschweigende Zusätze fremder Hand: ein eingeschobenes „begnügt“, das eine Ellipse Hegels auflöste. Ergänzungen der Herausgeber, die bleiben sollen, stehen in eckigen Klammern — [damals], [sein], [von Adolf Müllner, 1816].

Vier Entscheidungen

  1. Flexion modern. „andern“ wird zu „anderen“, „unserm“ zu „unserem“. Die alte Form trägt nichts bei.
  2. Latein wie bei Hegel. Seine Schreibung bleibt, also jure, nicht iure.
  3. Namen modern. Plato wird zu Platon, hungarisch zu ungarisch.
  4. Abkürzungen in Zitaten aufgelöst, nie zusammengezogen: aus „Hr. v. H.“ wird „Herr v. Haller“.

Fremdsprachige Zitate stehen im Wortlaut im Text; die Übersetzung steht in der Fußnote. Das gilt in allen drei Sprachfassungen.

Rechtschreibung

Der Text steht in heutiger Rechtschreibung. Die Werkausgabe von 1970 folgt der Norm ihrer Zeit; sie ist damit weder Hegels noch unsere. An 997 Stellen wurde deshalb angeglichen, in 81 Wortformen: daß zu dass, muß zu muss, Bewußtsein zu Bewusstsein, läßt zu lässt, Schluß zu Schluss, gefaßt zu gefasst und dergleichen.

Unangetastet blieb, was langen Vokal oder Diphthong hat und deshalb auch heute mit ß geschrieben wird: bloß, groß, weiß, heißt, außen, Maß, gemäß, Fleiß, schließen, ließ, genießt, müßig. Geprüft wurde das an der vollständigen Liste aller im Text vorkommenden ß-Wörter.

Wörtliche Zitate behalten die Schreibung ihrer Vorlage. Wo Hegel in einer Anmerkung Kant, Fichte oder Rousseau zitiert, steht deren Text so da, wie er dort steht, und wo auf dieser Website aus anderen Werken Hegels zitiert wird, gilt die Schreibung der dort benutzten Ausgabe. Für den Text der Grundlinien selbst gilt die Regel ohne Ausnahme.

Die Vorrede war von diesem Durchgang zunächst nicht erfasst und ist am 19. September 2026 nachgezogen worden — 81 weitere Stellen.

Formen, die Hegels bleiben

An vier Stellen ist die Werkausgabe nicht der heutigen Norm gefolgt, sondern hat Hegels Wortbildung verändert. Wo der Erstdruck seine Form einheitlich durchhält, gilt sie hier — auch wenn sie ungewohnt aussieht:

Diese AusgabeWerkausgabeIm Erstdruck
EinzelnheitEinzelheit55 mal, gegen 3 mal die kurze Form
selbstständigselbständig56 mal, kein einziges Mal anders
PrätensionPrätention10 mal, kein einziges Mal anders
UnbedeutenheitUnbedeutendheit3 mal, kein einziges Mal anders

Bei selbstständig trifft sich Hegels Form mit der heute bevorzugten. Bei Prätension und Unbedeutenheit handelt es sich um Eingriffe der Werkausgabe, die schwer zu rechtfertigen sind. Und Einzelnheit ist mehr als eine Schreibweise: Hegel benutzt die Form mit n auch in der Wissenschaft der Logik und in allen drei Auflagen der Enzyklopädie ausnahmslos. Sie steht deshalb auf dieser Website überall, wo Hegel sie schreibt, auch in den Zitaten aus der Enzyklopädie, in den Erläuterungen und in der Grammatik der logischen Begriffe. Sie ist ein nützliches Warnzeichen: eine Einzelheit im heutigen Sinn, also ein Detail, ist nie gemeint.

Nicht beibehalten wurden Entwickelung und Vermittelung. Der Erstdruck benutzt dort beide Formen nebeneinander — 35 zu 22 und 11 zu 14 —, sogar innerhalb desselben Paragraphen, und ausgerechnet in § 31 und § 32, wo die „Entwicklung des Begriffs“ als Methode bestimmt wird, steht die kurze Form. Die Schwankung ist Setzervariante und kein Bedeutungsunterschied; sie zu übernehmen hieße, dem Leser ein Zeichen zu geben, wo keines ist.

Ausnahmen

In § 214 bleibt Hegels Flexion stehen: „eine Geldstrafe von fünf Talern oder aber von vier Taler und dreiundzwanzig usf. Groschen“. Er flektiert das erste und das zweite nicht, im selben Satz. Nach einem Zahlwort bleiben Währungs- und Maßbezeichnungen im Deutschen oft unflektiert — wie wir heute noch „mit fünf Mark“ sagen —, und die Ungleichheit macht Hegels Sprechweise hörbar. Die Regel der modernen Flexion gilt hier also nicht.

  • In § 39, § 168 und § 227 steht auch im Erstdruck die kurze Form Einzelheit; sie ist dort geblieben.
  • Wo Einzelheiten im heutigen Sinn gemeint ist — Details —, steht die heutige Form. Das betrifft drei Stellen in den Erläuterungen.
  • Der Naturrechtsaufsatz von 1802/03 ist von alldem nicht berührt. Der junge Hegel schwankt dort selbst (Einzelnheit 20 mal, Einzelheit 14 mal); dieser Text wartet auf eine eigene Kollation gegen Gesammelte Werke Band 4.
  • In den Zusätzen zur Enzyklopädie wurde die Form ebenfalls angeglichen, obwohl sie dort nicht am Erstdruck zu prüfen ist — die Zusätze stammen aus der Freundesvereinsausgabe und haben kein Hegelsches Original. Die Angleichung stützt sich darauf, dass jede prüfbare Enzyklopädie-Stelle die Form mit n hat.

Die Seitenzahlen des Erstdrucks

Im laufenden Text stehen kleine graue Marken wie |46|. Sie geben an, wo im Erstdruck von 1820 eine neue Seite beginnt: die Vorrede römisch von III bis XXIV, der Paragraphentext arabisch von 4 bis 355. Damit lässt sich jede Stelle dieser Ausgabe in der Druckfassung wiederfinden, und umgekehrt.

Geprüft ist die Zählung an der Erstausgabe selbst und an Hegels eigenen Seitenverweisen: er verweist in § 348 auf „§ 279 Anm. S. 289″; § 279 beginnt hier auf Seite 285 und § 280 auf Seite 290, die Anmerkung läuft also über Seite 289. Ebenso trifft „§ 140 S. 144″.

Zur Genauigkeit. Der Umbruch fällt im Druck oft mitten in ein Wort — Seite 4 beginnt mit „nunft eines Gegenstandes ist“. Die Marke steht deshalb hinter dem vollständigen Wort, in dem der Umbruch liegt; Wörter werden nicht getrennt. Wo eine Seite mit einer Abschnittsüberschrift anfängt, steht die Marke am Anfang des folgenden Paragraphen.

In den Übersetzungen kann die Marke nicht wortgenau stehen: der Punkt, an dem die deutsche Seite bricht, hat im englischen und spanischen Satzbau keine Entsprechung. Dort steht sie an der nächstgelegenen Satzgrenze. Wer wörtlich zitiert, nehme den deutschen Text.

Die Werkausgabe. Ihre Seitenzahlen stehen nicht im Text — zwei Markenreihen nebeneinander machten ihn unlesbar, und für die Paragraphen ist die Nummer ohnehin der genauere Nachweis. Wer eine Stelle nach der Werkausgabe zitiert findet, schlägt sie in der Konkordanz der Seitenzahlen nach.

Die Absätze der Vorrede

Die Vorrede hat keine Paragraphen. Sie ist deshalb in Absätze gezählt, und zwar nach dem Erstdruck: Ein Absatz beginnt dort, wo der Erstdruck die erste Zeile einrückt. So ergeben sich 20 Absätze. Jede Unterseite der Vorrede enthält einen davon; die Marke „[8. Absatz]“ nennt seine Nummer.

Vier Stellen setzt der Erstdruck in die Mitte der Zeile: die Verse aus Goethes Faust, „Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig“, „Hic Rhodus, hic saltus“ und „Hier ist die Rose, hier tanze“. Sie zählen nicht als eigene Absätze. Eine abgesetzte Zeile gehört zu dem Absatz, der sie einleitet; gibt es keinen, zu dem Absatz, der sie aufnimmt. Die Faust-Verse stehen darum in Absatz 8, die Rose in Absatz 16; „Was vernünftig ist“ eröffnet Absatz 13, „Hic Rhodus“ Absatz 15.

Die Werkausgabe zählt einen Absatz mehr: Sie beginnt nach den Faust-Versen neu, wo der Erstdruck ohne Einzug weiterläuft.

Die Fußnoten

In den Fußnoten stehen drei verschiedene Dinge nebeneinander. Damit sie unterscheidbar bleiben, trägt jede Note, die nicht von uns stammt, eine Herkunftsangabe.

Fußnote Hegels. — die zehn Fußnoten, die Hegel dem Erstdruck selbst beigegeben hat: zwei in der Vorrede, drei zu § 140, eine zu § 258, drei zu § 270, eine zu § 317. Sie gehören zum Werk.

Hegels Handexemplar. — die handschriftlichen Notizen aus Hegels durchschossenem Handexemplar. Sie sind von Hegel, waren aber nicht gedruckt.

Alles Übrige, ohne Angabe, sind unsere eigenen Nachweise: Stellenangaben, Lebensdaten, aufgelöste Zitate. Die Numerierung läuft für alle drei gemeinsam.

Hegels eigene Verweise

Hegel verweist im Buch häufig auf zwei eigene Werke, und beide Verweise gehen für heutige Leser ins Leere. Sie werden hier in Fußnoten aufgelöst; im Text selbst bleibt Hegels Angabe unverändert stehen.

  • Enzyklopädie. Alle Paragraphenzahlen folgen der Heidelberger Ausgabe von 1817, die heute kaum jemand zur Hand hat. Die Umnumerierung zur dritten Auflage (1830) war massiv und folgt keiner Regel; jede Stelle muss inhaltlich aufgelöst werden. Die Fußnote nennt daher die Entsprechung in der Form Enzyklopädie, 3. Aufl. § … — der Fassung, die in jeder heutigen Ausgabe steht.
  • Wissenschaft der Logik. Hegel zitiert nach Band und Seite der Erstausgabe (1812/1813 und 1816). Die Fußnote wiederholt diese Angabe und setzt die Fundstelle in den Gesammelten Werken daneben, die die Originalpaginierung mitführen, dazu die Überschrift des Abschnitts: Wissenschaft der Logik, Zweiter Band: Die subjektive Logik (1816), S. 99 = GW 12, S. 70: „Unendliches Urteil“. So ist die Stelle in jeder Ausgabe zu finden.
  • Verweise ohne Stellenangabe. An etwa einem Dutzend Stellen sagt Hegel nur, etwas sei „aus der Logik vorausgesetzt“, ohne eine Nummer zu nennen. Dort steht statt einer Fundstelle eine kurze Sacherläuterung: welche logische Operation gemeint ist, wo sie in der Enzyklopädie steht und wo sie in der Grammatik der logischen Begriffe erklärt wird. Diese Fußnoten beginnen erkennbar mit „Hegel gibt keine Stelle an“.

Wie man aus dieser Ausgabe zitiert

Für den gewöhnlichen Gebrauch genügt die Paragraphennummer; sie ist in allen Ausgaben dieselbe, und über grundlinien.de/7 ist jeder Paragraph unmittelbar erreichbar. Für ein wörtliches Zitat empfiehlt sich die Seitenangabe des Erstdrucks, die im Text mitläuft — etwa Grundlinien, § 279 Anm., Erstdruck S. 289. Die Vorrede zitiert man nach der römischen Seite des Erstdrucks oder nach ihrem Absatz — etwa Vorrede, Abs. 13, Erstdruck S. XIX. Wer nach der Werkausgabe zitieren muss, nehme deren Band 7, wer die textkritische Fassung braucht, die Gesammelten Werke Band 14,1.

Weil diese Ausgabe fortgeschrieben wird, gehören zu einem genauen Zitat die Fassung und das Datum, die am Fuß dieser Seite stehen.

Übersetzungen

Die englische und die spanische Fassung sind mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durchgesehen worden. Sie folgen dem deutschen Text dieser Ausgabe. Für die Beurteilung des Wortlauts ist der deutsche Text maßgeblich. Alle Korrekturen am deutschen Text sind in beide Übersetzungen nachgezogen; die Seitenmarken stehen dort an der nächsten Satzgrenze.


Stand: 10. September 2026. Diese Seite wird fortgeschrieben, sobald weitere Teile der Kollation abgeschlossen sind.

Was noch nicht geprüft ist

Diese Liste steht hier absichtlich. Eine Edition, die ihre Lücken verschweigt, ist nicht zitierfähig.

  • Die Zusätze von Gans und die Notizen aus dem Handexemplar sind der Werkausgabe entnommen und noch nicht an ihren eigenen Quellen geprüft — die Zusätze an der Freundesvereinsausgabe von 1833, die Notizen an der Handschrift. Da die Werkausgabe im Paragraphentext nachweislich fehlerhaft ist, ist das keine Formalie.
  • Die Hervorhebungen sind nur stichprobenweise verglichen: 67 Stellen, an denen der Erstdruck sperrt und diese Ausgabe nicht, und 284 umgekehrt, sind noch ungesichtet.
  • Abweichungen, die mehrere Wörter zugleich betreffen — Wortstellung, Einschübe —, sind erst zum Teil durchgesehen.
  • Die Zeichensetzung ist auf Satzebene geprüft, im Satzinneren nicht.
  • Die englische und die spanische Vorrede sind nicht gegen den deutschen Text kollationiert.

Fassung und Änderungen

Fassung 2 — 19. September 2026.

  • 19.09.2026 — Vorrede erstmals gegen den Erstdruck kollationiert; Rechtschreibung der Vorrede angeglichen (81 Stellen); Haller-Anmerkung aus der Vorrede entfernt, wohin sie nicht gehört; Seitenzahlen des Erstdrucks in Vorrede und allen 360 §§ eingefügt, in allen drei Sprachen; 17 weitere Wortkorrekturen samt Nachzug in den Übersetzungen; Erstdruck als Bezugspunkt der Edition festgelegt.
  • 18.09.2026 — Kollation des Paragraphentextes gegen den Erstdruck auf neuer Grundlage; 42 Wortkorrekturen; Abgleich gegen die Werkausgabe als Vorlage.
  • 10.09.2026 — Diese Seite angelegt; Rechtschreibung des Paragraphentextes angeglichen (997 Stellen); Datierung des Erstdrucks berichtigt.

Diese Seite wird fortgeschrieben. Was hier als geprüft verzeichnet ist, ist geprüft; was offen ist, steht unter „Was noch nicht geprüft ist“.

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