Zum Text dieser Ausgabe

Was hier steht, betrifft den Wortlaut: welcher Ausgabe der Text folgt, was an ihm geprüft und was an ihm geändert wurde. Wer die Edition zitiert, sollte es gelesen haben.

Textgrundlage

Der Paragraphentext folgt der Werkausgabe des Suhrkamp Verlags (Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Werke Band 7, hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel). Diese Ausgabe geht auf die Freundesvereinsausgabe von 1833 zurück, die Eduard Gans nach Hegels Tod besorgt hat — nicht auf den Erstdruck.

Zur Jahreszahl: Der Erstdruck erschien im Oktober 1820, rechtzeitig zur Michaelismesse; das Titelblatt trägt jedoch die Jahreszahl 1821, weshalb das Werk gewöhnlich unter diesem Jahr zitiert wird. Hegels Vorrede ist auf den 25. Juni 1820 datiert. (Nachweis: Gesammelte Werke Band 14,3, Editorischer Bericht.)

Die eingerückten Abschnitte sind Hegels eigene, im Erstdruck mitgedruckte Anmerkungen. Alles Übrige, was auf den Paragraphenseiten steht — Zusätze, Notizen, Vorlesungsmitschriften, Kommentare —, ist nicht Hegels gedruckter Text; welcher Herkunft es jeweils ist, sagen die Hinweise.

Kollation gegen den Erstdruck

Weil die Werkausgabe eine bearbeitete Fassung ist, wurde der gesamte Paragraphentext im September 2026 gegen den Erstdruck verglichen, und zwar in dessen kritischer Edition: Gesammelte Werke Band 14,1, hrsg. von Klaus Grotsch und Elisabeth Weisser-Lohmann, Felix Meiner Verlag. Verglichen wurde Wort für Wort und Hervorhebung für Hervorhebung, maschinell und anschließend am Seitenbild kontrolliert.

Der Vergleich ergab 1 746 Abweichungen in 727 verschiedenen Wortpaaren. Der weitaus größte Teil davon ist bloße Schreibung — Willkühr, Princip, giebt, hiemit, Foderung, Hülfe — oder verkürzte Flexion wie andern für anderen. Dort folgt diese Ausgabe der heutigen Form.

Die Durchsicht der Einzelfälle, in denen die Werkausgabe nicht die Schreibung, sondern das Wort geändert hat, ist noch nicht abgeschlossen; ebensowenig der Abgleich der Hervorhebungen. Beides wird hier nachgetragen, sobald es vorliegt.

Rechtschreibung

Der Text steht in heutiger Rechtschreibung. Die Werkausgabe von 1970 folgt der Norm ihrer Zeit; sie ist damit weder Hegels noch unsere. An 997 Stellen wurde deshalb angeglichen, in 81 Wortformen: daß zu dass, muß zu muss, Bewußtsein zu Bewusstsein, läßt zu lässt, Schluß zu Schluss, gefaßt zu gefasst und dergleichen.

Unangetastet blieb, was langen Vokal oder Diphthong hat und deshalb auch heute mit ß geschrieben wird: bloß, groß, weiß, heißt, außen, Maß, gemäß, Fleiß, schließen, ließ, genießt, müßig. Geprüft wurde das an der vollständigen Liste aller im Text vorkommenden ß-Wörter.

Wörtliche Zitate behalten die Schreibung ihrer Vorlage. Wo Hegel in einer Anmerkung Kant, Fichte oder Rousseau zitiert, steht deren Text so da, wie er dort steht; und wo auf dieser Website aus dem Erstdruck zitiert wird, bleibt dessen Schreibung erhalten — in der Vorrede etwa „ihre Zeit in Gedanken erfaßt“.

Formen, die Hegels bleiben

An vier Stellen ist die Werkausgabe nicht der heutigen Norm gefolgt, sondern hat Hegels Wortbildung verändert. Wo der Erstdruck seine Form einheitlich durchhält, gilt sie hier — auch wenn sie ungewohnt aussieht:

Diese AusgabeWerkausgabeIm Erstdruck
EinzelnheitEinzelheit55 mal, gegen 3 mal die kurze Form
selbstständigselbständig56 mal, kein einziges Mal anders
PrätensionPrätention10 mal, kein einziges Mal anders
UnbedeutenheitUnbedeutendheit3 mal, kein einziges Mal anders

Bei selbstständig trifft sich Hegels Form mit der heute bevorzugten. Bei Prätension und Unbedeutenheit handelt es sich um Eingriffe der Werkausgabe, die schwer zu rechtfertigen sind. Und Einzelnheit ist mehr als eine Schreibweise: Hegel benutzt die Form mit n auch in der Wissenschaft der Logik und in allen drei Auflagen der Enzyklopädie ausnahmslos. Sie steht deshalb auf dieser Website überall, wo Hegel sie schreibt, auch in den Zitaten aus der Enzyklopädie, in den Erläuterungen und in der Grammatik der logischen Begriffe. Sie ist ein nützliches Warnzeichen: eine Einzelheit im heutigen Sinn, also ein Detail, ist nie gemeint.

Nicht beibehalten wurden Entwickelung und Vermittelung. Der Erstdruck benutzt dort beide Formen nebeneinander — 35 zu 22 und 11 zu 14 —, sogar innerhalb desselben Paragraphen, und ausgerechnet in § 31 und § 32, wo die „Entwicklung des Begriffs“ als Methode bestimmt wird, steht die kurze Form. Die Schwankung ist Setzervariante und kein Bedeutungsunterschied; sie zu übernehmen hieße, dem Leser ein Zeichen zu geben, wo keines ist.

Ausnahmen

  • In § 39, § 168 und § 227 steht auch im Erstdruck die kurze Form Einzelheit; sie ist dort geblieben.
  • Wo Einzelheiten im heutigen Sinn gemeint ist — Details —, steht die heutige Form. Das betrifft drei Stellen in den Erläuterungen.
  • Der Naturrechtsaufsatz von 1802/03 ist von alldem nicht berührt. Der junge Hegel schwankt dort selbst (Einzelnheit 20 mal, Einzelheit 14 mal); dieser Text wartet auf eine eigene Kollation gegen Gesammelte Werke Band 4.
  • In den Zusätzen zur Enzyklopädie wurde die Form ebenfalls angeglichen, obwohl sie dort nicht am Erstdruck zu prüfen ist — die Zusätze stammen aus der Freundesvereinsausgabe und haben kein Hegelsches Original. Die Angleichung stützt sich darauf, dass jede prüfbare Enzyklopädie-Stelle die Form mit n hat.

Hegels eigene Verweise

Hegel verweist im Buch häufig auf zwei eigene Werke, und beide Verweise gehen für heutige Leser ins Leere. Sie werden hier in Fußnoten aufgelöst; im Text selbst bleibt Hegels Angabe unverändert stehen.

  • Enzyklopädie. Alle Paragraphenzahlen folgen der Heidelberger Ausgabe von 1817, die heute kaum jemand zur Hand hat. Die Umnumerierung zur dritten Auflage (1830) war massiv und folgt keiner Regel; jede Stelle muss inhaltlich aufgelöst werden. Die Fußnote nennt daher die Entsprechung in der Form Enzyklopädie, 3. Aufl. § … — der Fassung, die in jeder heutigen Ausgabe steht.
  • Wissenschaft der Logik. Hegel zitiert nach Band und Seite der Erstausgabe (1812/1813 und 1816). Die Fußnote wiederholt diese Angabe und setzt die Fundstelle in den Gesammelten Werken daneben, die die Originalpaginierung mitführen, dazu die Überschrift des Abschnitts: Wissenschaft der Logik, Zweiter Band: Die subjektive Logik (1816), S. 99 = GW 12, S. 70: „Unendliches Urteil“. So ist die Stelle in jeder Ausgabe zu finden.
  • Verweise ohne Stellenangabe. An etwa einem Dutzend Stellen sagt Hegel nur, etwas sei „aus der Logik vorausgesetzt“, ohne eine Nummer zu nennen. Dort steht statt einer Fundstelle eine kurze Sacherläuterung: welche logische Operation gemeint ist, wo sie in der Enzyklopädie steht und wo sie in der Grammatik der logischen Begriffe erklärt wird. Diese Fußnoten beginnen erkennbar mit „Hegel gibt keine Stelle an“.

Wie man aus dieser Ausgabe zitiert

Für den gewöhnlichen Gebrauch genügt die Paragraphennummer; sie ist in allen Ausgaben dieselbe, und über grundlinien.de/7 ist jeder Paragraph unmittelbar erreichbar. Für ein wörtliches Zitat im wissenschaftlichen Zusammenhang sollte die Druckausgabe herangezogen werden: die Werkausgabe Band 7, wenn es auf die verbreitete Fassung ankommt, Gesammelte Werke Band 14,1, wenn es auf Hegels Erstdruck ankommt. Der Text dieser Website ist eine Leseausgabe, keine kritische.

Übersetzungen

Die englische und die spanische Fassung sind mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durchgesehen worden. Sie folgen dem deutschen Text dieser Ausgabe. Für die Beurteilung des Wortlauts ist der deutsche Text maßgeblich.


Stand: 10. September 2026. Diese Seite wird fortgeschrieben, sobald weitere Teile der Kollation abgeschlossen sind.