168

Weil es ferner diese sich selbst unendlich eigene Persönlichkeit der beiden Geschlechter ist, aus deren freier Hingebung die Ehe hervorgeht, so muss sie nicht innerhalb des schon natürlich-identischen, sich bekannten und in aller Einzelheit vertraulichen Kreises, in welchem die Individuen nicht eine sich selbst eigentümliche Persönlichkeit gegeneinander haben, geschlossen werden, sondern aus getrennten Familien und ursprünglich verschiedener Persönlichkeit sich finden. Die Ehe unter Blutsverwandten ist daher dem Begriffe, welchem die Ehe als eine sittliche Handlung der Freiheit, nicht als eine Verbindung unmittelbarer Natürlichkeit und deren Triebe ist, somit auch wahrhafter natürlicher Empfindung zuwider.

Wenn man die Ehe selbst als nicht im Naturrecht, sondern bloß als im natürlichen Geschlechtstrieb gegründet und als einen willkürlichen Vertrag betrachtet, ebenso, wenn man für die Monogamie äußere Gründe sogar aus dem physischen Verhältnisse der Anzahl der Männer und Weiber, ebenso für das Verbot der Ehe unter Blutsverwandten nur dunkle Gefühle angegeben hat: so lag dabei die gewöhnliche Vorstellung von einem Naturzustande und einer Natürlichkeit des Rechts und der Mangel am Begriffe der Vernünftigkeit und Freiheit zum Grunde.

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Kommentare

3 Kommentare zu „168“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Zurücknahme seiner in sich
    Neue Familie von vorne an stiften –
    Was sich gibt, muß ein Ganzes, fürsichseiendes Individuum – selbständige Einzelheit – sein; was schon vereint ist, gibt sich nicht –
    Geschlecht – natürlicher Unterschied – Geist vervollständigen Blutsverschiedenheit –
    Vereinigung des Getrenntesten findet sich nicht – geistige, empfundene Vereinigung – setzt sich aus dem Mitteilen, sich erst Finden, von unendlich vielen Einzelheiten zusammen – Was schon bekannt ist, interessiert nicht, man besitzt es schon – sich erst entdecken, – sich verstehen – überraschen –
    Geschwister – ein geschlechtsloses Verhältnis – nicht die bewußte, sich zur Innigkeit setzende, lebendige Einheit, –

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Zunächst ist die Ehe zwischen Blutsverwandten schon dem Gefühle der Scham entgegengesetzt, aber dieses Zurückschauern ist im Begriff der Sache gerechtfertigt. Was nämlich schon vereinigt ist, kann nicht erst durch die Ehe vereinigt werden. Von der Seite des bloß natürlichen Verhältnisses ist es bekannt, daß die Begattungen unter einer Familie von Tieren schwächlichere Früchte erzeugen, denn was sich vereinigen soll, muß ein vorher Getrenntes sein; die Kraft der Zeugung wie des Geistes ist desto größer, je größer auch die Gegensätze sind, aus denen sie sich wiederherstellt. Die Vertraulichkeit, Bekanntschaft, Gewohnheit des gemeinsamen Tuns soll noch nicht vor der Ehe sein: sie soll erst in derselben gefunden werden, und dies Finden hat um so höheren Wert, je reicher es ist und je mehr Teile es hat.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Weil die Ehe aus der freien Hingebung sich selbst eigentümlicher Persönlichkeiten hervorgeht, setzt sie ursprünglich verschiedene Personen voraus und widerstreitet der schon natürlich vorhandenen Identität des Blutskreises.

    Entschieden wird hier über das Verhältnis von Identität und Unterschied. Die Einheit der Ehe soll hervorgebracht sein, ein Akt der Freiheit; hervorbringen lässt sich aber nur, was noch nicht besteht. Wo die Beteiligten einander von vornherein vertraut und in aller Einzelnheit bekannt sind, haben sie gar keine je eigene Persönlichkeit gegeneinander, die sie hingeben könnten — die Einheit liegt schon als natürliche vor, und die freie Vereinigung hätte keinen Stoff. Das Verbot wird damit nicht auf Gefühl oder auf Naturgründe gestützt, sondern darauf, dass die Ehe sonst nicht das wäre, was sie dem Begriff nach ist: eine sittliche Handlung der Freiheit statt einer Verbindung unmittelbarer Natürlichkeit.

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