Kurz: Substanz heißt: das Tragende, das allem zugrunde liegt. Subjekt heißt bei Hegel nicht „Person“, sondern: etwas, das sich selbst hervorbringt. Die Forderung lautet also, das Tragende nicht als ruhenden Grund zu denken, sondern als Bewegung, die sich selbst zu dem macht, was sie ist. Der Satz ist das Programm des ganzen Systems.
Der Satz
Er steht in der Vorrede der Phänomenologie und ist Hegels eigene Kurzfassung dessen, was er will:
Es kommt nach meiner Einsicht, welche sich nur durch die Darstellung des Systems selbst rechtfertigen muß, alles darauf an, das Wahre nicht als Substanz, sondern ebensosehr als Subjekt aufzufassen und auszudrücken.
Phänomenologie des Geistes, Vorrede
Man beachte das „ebensosehr“: Die Substanz wird nicht abgeschafft. Sie soll nicht ersetzt, sondern auch als Subjekt gedacht werden.
Wogegen er sich richtet
Gegen Spinoza – und gegen Schelling. Spinozas Substanz ist das Eine, das alles trägt; alles Einzelne ist nur Modus an ihr. Hegel hält das nicht für falsch, sondern für unfertig: In einer bloßen Substanz verschwindet alles Bestimmte, ohne dass gesagt wäre, warum es überhaupt auftritt. Er nennt solche Systeme deshalb nicht Pantheismen, sondern „Akosmismen“ – die Welt geht darin verloren (Enzyklopädie § 573 Anm.; siehe War Hegel Christ, Pantheist oder Atheist?).
Die schärfste Formulierung gilt einem Zeitgenossen. Wer sein Absolutes als das schlechthin Ununterschiedene ausgibt, gibt es aus
für die Nacht […], worin, wie man zu sagen pflegt, alle Kühe schwarz sind – [das] ist die Naivität der Leere an Erkenntnis.
Phänomenologie des Geistes, Vorrede
Was „Subjekt“ heißt
Nicht: ein Ich, das die Substanz betrachtet. Sondern: dass die Substanz die Bewegung ist, sich zu unterscheiden, im Unterschiedenen bei sich zu bleiben und dadurch erst zu werden, was sie ist. Subjekt ist bei Hegel ein Verhältnis, kein Ding – der Grund, aus dem er den Geist als „bei sich selbst sein“ bestimmt und nicht als Substanz, die etwas hat.
Wie das in der Rechtsphilosophie aussieht
Hier wird der Satz überprüfbar. Die sittliche Substanz ist das, was einer Gesellschaft zugrunde liegt und dem Einzelnen vorausgeht: Sitte, Institutionen, geltendes Recht. § 151 nennt die Gewohnheit ausdrücklich „eine zweite Natur“. Bliebe es dabei, wäre Sittlichkeit ein Zwang, dem man unterliegt.
Der entscheidende Zusatz steht in § 257: Der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee als
der sittliche Geist, als der offenbare, sich selbst deutliche, substantielle Wille, der sich denkt und weiß und das, was er weiß und insofern er es weiß, vollführt.
Grundlinien, § 257
Substanz, die sich denkt und weiß – das ist die Substanz als Subjekt, buchstäblich. Und § 260 zieht die praktische Folge: Das Allgemeine gilt nicht ohne das „besondere Interesse, Wissen und Wollen“ der Einzelnen. Eine Ordnung, die getragen wird, ohne gewusst zu werden, ist bei Hegel noch nicht wirklich.
Warum das nicht bloß Terminologie ist
Aus der Unterscheidung folgt der Maßstab des ganzen Buches. Eine Institution ist nicht dadurch gerechtfertigt, dass sie besteht und trägt – dann wäre sie bloße Substanz. Sie ist es erst, wenn diejenigen, die in ihr leben, sich in ihr wiedererkennen können. Deshalb verlangt Hegel die Öffentlichkeit der Gesetze (§ 215), die Öffentlichkeit der Rechtspflege (§ 224), die Öffentlichkeit der Ständeverhandlungen (§ 314 f.) und die Pressefreiheit – nicht als Zugeständnisse, sondern als das, was Substanz erst zum Subjekt macht.
Fundstellen. Phänomenologie des Geistes, Vorrede. – Enzyklopädie (1830) §§ 151–159 (Substanzialitätsverhältnis, Übergang zum Begriff), §§ 381–384, § 573 Anm. – Wissenschaft der Logik II, Drittes Buch, Erster Abschnitt. – Grundlinien § 144–§ 157, § 215, § 224, § 257, § 260, § 314 f. – Literatur. Klaus Düsing, Das Problem der Subjektivität in Hegels Logik, Bonn 1976; Robert B. Pippin, Hegel’s Idealism. The Satisfactions of Self-Consciousness, Cambridge 1989. – Im Glossar: sittliche Substanz, Geist, Begriff.
