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Das weiter Bestimmte der Besonderung (β. § 6) macht den Unterschied der Formen des Willens aus: a) insofern die Bestimmtheit der formelle Gegensatz von Subjektivem und Objektivem als äußerlicher unmittelbarer Existenz ist, so ist dies der formale Wille als Selbstbewusstsein, welcher eine Außenwelt vorfindet und als die in der Bestimmtheit in sich zurückkehrende Einzelnheit der Prozess ist, den subjektiven Zweck durch die Vermittlung der Tätigkeit und eines Mittels in die Objektivität zu übersetzen. Im Geiste, wie er an und für sich ist, als in welchem die Bestimmtheit schlechthin die seinige und wahrhafte ist (Enzyklop., § 363) 1, macht das Verhältnis des Bewusstseins nur die Seite der Erscheinung des Willens aus, welche hier nicht mehr für sich in Betrachtung kommt |21|.

  1. Enzyklopädie, 3. Aufl. § 443 ↩︎

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Kommentare

7 Kommentare zu „8“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 8]
    1. Wille überhaupt. Form von Zweck – für die weitere Abhandlung überflüssig.
    Material – Gegebener, vorgefundener Gegenstand, Veränderung, Mittel – Form der Unmittelbarkeit – als Unmittelbarkeit gegen Unmittelbarkeit – sinnliches Dasein.
    2. Bestimmtheit des Willens – Bestimmtheit, Besonderung zunächst überhaupt – jedes ein Besonderes – ohne Unterschied. Rückkehr von Subjektivität und Äußerlichkeit ist hier Vollbringen; – Aufheben des Gegensatzes.
    α) Das abstrakt Allgemeine der Tätigkeit des Willens. Tätigkeit des Selbstbewußtseins, wenn der Gegensatz diese Bestimmtheit hat. Sinnliche Weise des Vollbringens – In allen und jeden Willens-Akten – Vollbringungen des Rechts dasselbe – Besitznahme – Verbrechen – Strafe – Arbeit, Staat – ohnehin Geist an Geist, – Wille an Wille sich wendet. Vollbringen – daß der andere Wille es gelten läßt.
    Verhältnis des Bewußtseins setzt diese Seite hinzu – Hier werden betrachtet die Willensbestimmungen – als solche freilich so zu realisieren – aber Bestimmungen – nach ihrer Beschaffenheit und Inhalt – ob subjektiv oder objektiv – Hier Gelten α) vernünftig an und für sich, β) in ihrem eigentümlichen Stoffe, Medium, d. i. im subjektiven Willen – insofern dieser entgegen oder noch nicht dem Vernünftigen gemäß ist – Gegensatz nur des allgemeinen vernünftigen und des subjektiven Willens. 58 Gegensatz innerhalb des Willens selbst – nicht des Bewußtseins. Beide Seiten geistig. – Hier Objektivierung des Willens in sich – Begriff, Gedanke.

  2. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Alle Willensbestimmungen können Zwecke genannt werden, Bestimmungen, die gelten sollen, – aber es hat kein Interesse, sie so zu betrachten, weil Inhalt des Zwecks als eines solchen, der noch nicht vollführt ist, – und objektiver Zweck ein und derselbe Inhalt ist.
    Was hier ausgeführt werden soll, ist der Begriff der Freiheit – er der Zweck; seine Vollführung, Objektivierung ist seine Entwicklung, Setzen der Momente – (als Bestimmungen der Freiheit, die in ihm enthalten sind) – Momente, die den Begriff – Objektivierung heißt hier diese Unterscheidung – das eine Mal im Begriff eingeschlossen, das andre Mal auseinandergesetzt –
    Gestalt des Bewußtseins – auch Ehre, Ruhm, Furcht, Hoffnung, Neid – Bewußtsein andere[r] von mir – Essen – wie ist Gegenstand bestimmt, Mangel –

  3. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 470:

    § 470. Der praktische Geist enthält zunächst als formeller Wille ein gedoppeltes Sollen 1) in dem Gegensätze der aus ihm gesetzten Bestimmtheit gegen sein unmittelbares Bestimmtseyn, gegen sein Daseyn und Zustand, was im Bewußtseyn sich zugleich im Verhältnisse gegen äußere Objecte entwickelt. 2) Jene erste Selbstbestimmung ist zunächst nicht in die Allgemeinheit des Denkens erhoben, welche daher an sich das Sollen gegen jene sowohl der Form nach ausmacht, als dem Inhalte nach ausmachen kann; – ein Gegensatz, der zunächst nur für uns ist.

  4. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 470:

    § 470. Der praktische Geist enthält zunächst als formeller oder unmittelbarer Wille ein gedoppeltes Sollen, 1. in dem Gegensatze der aus ihm gesetzten Bestimmtheit gegen das damit wieder eintretende unmittelbare Bestimmtsein, gegen sein Dasein und Zustand, was im Bewußtsein sich zugleich zum Verhältnisse gegen äußere Objekte entwickelt. 2. Jene erste Selbstbestimmung ist als selbst unmittelbare zunächst nicht in die Allgemeinheit des Denkens erhoben, welche daher an sich das Sollen gegen jene sowohl der Form nach ausmacht, als dem Inhalte nach ausmachen kann; – ein Gegensatz, der zunächst nur für uns ist.

  5. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Die Betrachtung der Bestimmtheit des Willens gehört dem Verstande an und ist zunächst nicht spekulativ. Der Wille ist überhaupt nicht nur im Sinne des Inhalts, sondern auch im Sinne der Form bestimmt. Die Bestimmtheit der Form nach ist der Zweck und die Ausführung des Zweckes: der Zweck ist zunächst nur ein mir Innerliches, Subjektives, aber er soll auch objektiv werden, den Mangel der bloßen Subjektivität abwerfen. Man kann hier fragen: warum ist er dieser Mangel? Wenn das, was Mangel hat, nicht zugleich über seinem Mangel steht, so ist der Mangel für dasselbe kein Mangel. Für uns ist das Tier ein Mangelhaftes, für sich nicht. Der Zweck, insofern er nur erst unser ist, ist für uns ein Mangel, denn Freiheit und Wille sind uns Einheit des Subjektiven und Objektiven. Der Zweck ist also objektiv zu setzen und kommt dadurch nicht in eine neue einseitige Bestimmung, sondern nur zu seiner Realisation.

  6. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 8: Die Form des Willens (Zweck und Ausführung)

    Worum es geht: Der Wille bestimmt sich — das war § 6. Nun fragen wir, auf welche Weisen er das tut. Zuerst nach der Form: Etwas ist zunächst nur in mir und soll dann draußen sein. Das ist der Weg vom Zweck zur Tat.

    Das weiter Bestimmte der Besonderung, also des zweiten Moments aus § 6, macht den Unterschied der Formen des Willens aus.

    a) Die Bestimmtheit kann der formelle Gegensatz von Subjektivem und Objektivem sein, wobei das Objektive als äußerliche unmittelbare Existenz genommen ist. Dann ist dies der formale Wille als Selbstbewusstsein, welcher eine Außenwelt vorfindet. Er ist als die in der Bestimmtheit in sich zurückkehrende Einzelheit der Prozess, den subjektiven Zweck in die Objektivität zu übersetzen, und zwar durch die Vermittlung der Tätigkeit und eines Mittels.

    Man halte dabei fest, auf welcher Stufe wir sind. Im Geiste, wie er an und für sich ist — in welchem die Bestimmtheit schlechthin die seinige und wahrhafte ist (Enzyklopädie, § 363) —, macht das Verhältnis des Bewusstseins nur die Seite der Erscheinung des Willens aus. Diese Seite kommt hier nicht mehr für sich in Betrachtung.

    Aus der Vorlesung: Die Betrachtung der Bestimmtheit des Willens gehört dem Verstande an und ist zunächst nicht spekulativ. Der Wille ist überhaupt nicht nur im Sinne des Inhalts, sondern auch im Sinne der Form bestimmt.

    Die Bestimmtheit der Form nach ist der Zweck und die Ausführung des Zweckes. Der Zweck ist zunächst nur ein mir Innerliches, Subjektives; aber er soll auch objektiv werden, den Mangel der bloßen Subjektivität abwerfen.

    Man kann hier fragen: Warum ist er dieser Mangel? Sehen wir zu. Wenn das, was Mangel hat, nicht zugleich über seinem Mangel steht, so ist der Mangel für dasselbe kein Mangel. Für uns ist das Tier ein Mangelhaftes, für sich nicht. Der Zweck, insofern er nur erst unser ist, ist für uns ein Mangel, denn Freiheit und Wille sind uns Einheit des Subjektiven und Objektiven.

    Der Zweck ist also objektiv zu setzen. Er kommt dadurch nicht in eine neue einseitige Bestimmung, sondern nur zu seiner Verwirklichung.

    Zusammenfassung: Nach der Form ist der Wille der Gang vom Zweck zur Ausführung: Was erst nur in mir ist, soll durch Tätigkeit und Mittel in die Welt hinaus. Dass es nur in mir ist, ist ein Mangel, und zwar nur deshalb, weil Freiheit und Wille uns Einheit des Subjektiven und Objektiven sind. Der nächste Paragraph nimmt dieselbe Sache von der anderen Seite: nach dem Inhalt.

  7. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Erste Auffächerung der BesonderungForm) nach der Form — der formelle Gegensatz von Subjektivem und Objektivem als Bewusstsein; der formale Wille als Prozess, den subjektiven Zweck durch Vermittlung in Objektivität zu übersetzen.

    Nachdem der Begriff des Willens fertig ist, wird gefragt, in welchen Gestalten seine Bestimmtheit auftreten kann; die erste ist die des Bewusstseins. Hier steht der Wille einer Außenwelt gegenüber, die er vorfindet, und bewegt sich von einem inneren Zweck über Tätigkeit und Mittel zu einem äußeren Ergebnis — Hegel nennt das die in der Bestimmtheit in sich zurückkehrende Einzelnheit, weil der Wille am Ende in dem Bewirkten sich selbst wiederhat. Wichtig ist die Einschränkung am Schluss: dieses Gegenüber von Innen und Außen ist nur die Erscheinungsseite des Willens, nicht seine Wahrheit, und wird deshalb im Folgenden nicht mehr für sich behandelt. Der Paragraph grenzt also ein Feld ab und legt es zugleich beiseite.

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