188

Die bürgerliche Gesellschaft enthält die drei Momente:
A. Die Vermittlung des Bedürfnisses und die Befriedigung des Einzelnen durch seine Arbeit und |193| durch die Arbeit und Befriedigung der Bedürfnisse aller Übrigen, – das System der Bedürfnisse.
B. Die Wirklichkeit des darin enthaltenen Allgemeinen der Freiheit, der Schutz des Eigentums durch die Rechtspflege.
C. Die Vorsorge gegen die in jenen Systemen zurückbleibende Zufälligkeit und die Besorgung des besonderen Interesses als eines Gemeinsamen, durch die Polizei und Korporation.

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Kommentare

2 Kommentare zu „188“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Einteilung der bürgerlichen Gesellschaft in ihre drei Momente — System der Bedürfnisse, Rechtspflege, Polizei und Korporation.

    Ein Gliederungsparagraph ohne eigenen Zug: er teilt das Folgende in drei Momente vor, deren Reihe dem Gang von der bloßen Besonderheit der Bedürfnisse über das darin bereits enthaltene Allgemeine des Rechts zu dessen Rückwendung auf das besondere Interesse folgt.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 188: Drei Teile der bürgerlichen Gesellschaft

    Die bürgerliche Gesellschaft hat drei Teile. Sie geben diesem Abschnitt seine Ordnung.

    Erstens das System der Bedürfnisse. Jeder arbeitet, um seine Bedürfnisse zu befriedigen. Und er ist dabei auf die Arbeit aller anderen angewiesen.

    Zweitens die Rechtspflege. Gerichte und Gesetze schützen das Eigentum. In ihnen wird die Freiheit für alle wirklich.

    Drittens die Polizei und die Korporation. Polizei meint hier die öffentliche Fürsorge und Aufsicht im weiten Sinn, nicht nur die Ordnungshüter. Korporationen sind Vereinigungen wie Zünfte und Berufsverbände. Beide sorgen vor gegen das, was der Zufall übrig lässt. Und sie kümmern sich um die gemeinsamen Interessen.

    Zusammenfassung: Die bürgerliche Gesellschaft hat drei Teile: das System der Bedürfnisse, die Rechtspflege und die Fürsorge durch Polizei und Korporation.

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