343

Die Geschichte des Geistes ist seine Tat, denn er ist nur, was er tut, und seine Tat ist, sich, und zwar hier als Geist, zum Gegenstande seines Bewusstseins zu machen, sich für sich selbst auslegend zu erfassen. Dies Erfassen ist sein Sein und Prinzip, und die Vollendung eines Erfassens ist zugleich seine Entäußerung und sein Übergang. Der, formell ausgedrückt, von neuem dies Erfassen erfassende und, was dasselbe ist, aus der Entäußerung in sich gehende Geist ist der Geist der höheren Stufe gegen sich, wie er in jenem ersteren Erfassen stand.

Die Frage über die Perfektibilität und Erziehung des Menschengeschlechts fällt hierher. Diejenigen, welche diese Perfektibilität behauptet haben, haben etwas von der Natur des Geistes geahnt, seiner Natur, Erkenne Dich selbst! Gnothi seauton ist eine vielzitierte Inschrift am Apollotempel von Delphi, als deren Urheber Chilon von Sparta, einer der „Sieben Weisen“, angesehen wird. Die Forderung wird im antiken griechischen Denken dem Gott Apollon zugeschrieben. Als nosce te ipsum wurde die Anweisung ins Lateinische übernommen. Quelle: Wikipediazum Gesetze seines Seins zu haben und, indem er das erfasst, was er ist, eine höhere Gestalt als diese, die sein Sein ausmachte, zu sein. Aber denen, welche diesen Gedanken verwerfen, ist der Geist ein leeres Wort geblieben sowie die Geschichte ein oberflächliches Spiel zufälliger, sogenannter nur menschlicher Bestrebungen und Leidenschaften. Wenn sie dabei auch in den Ausdrücken von Vorsehung und Plan der Vorsehung den Glauben eines höheren Waltens aussprechen, so bleiben dies unerfüllte Vorstellungen, indem sie auch ausdrücklich den Plan der Vorsehung für ein ihnen Unerkennbares und Unbegreifliches ausgeben.

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3 Kommentare zu „343“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1827)
    Hegel (Enzyklopädie 1827)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 549:

    § 549. Diese Bewegung ist die Befreiung der sittlichen Substanz von ihren Besonderheiten, in denen sie in den einzelnen Völkern wirklich ist, – die That, wodurch sich der Geist zum Bewußtseyn, und damit zur Offenbarung und Wirklichkeit seines an und für sich seyenden Wesens bringt, und sich zum allgemeinen, zum Weltgeist wird. Indem sie die Entwicklung seines Selbstbewußtseyns in der Zeit ist, so sind deren einzelne Momente und Stufen die Völkergeister, deren jeder als einzelner und natürlicher in einer qualitativen Bestimmtheit, und daher nur Eine Stufe auszufüllen und nur ein Geschäft der ganzen That zu vollbringen bestimmt ist.

    Daß die Voraussetzung eines an und für sich seyenden Zweckes und der sich aus ihm nach dem Begriffe entwickelnden Bestimmungen bei der Geschichte gemacht wird, ist eine a priorische Betrachtung derselben genannt und der Philosophie über a priorisches Geschichtschreiben Vorwurf gemacht worden. Daß der Geschichte und zwar wesentlich der Weltgeschichte ein Endzweck an und für sich zum Grunde liege und derselbe in ihr wirklich realisirt worden sey und werde, – der Plan der Vorsehung, – daß überhaupt Vernunft in der Geschichte sey, muß für sich selbst philosophisch ausgemacht werden. Tadel kann es nur verdienen, willkührliche Vorstellungen oder Gedanken vorauszusetzen und solchen die Begebenheiten und Thaten angemessen finden und vorstellen zu wollen. Dergleichen a priorischer Verfahrungsweise haben sich aber heut zu Tage vornehmlich solche schuldig gemacht, welche reine Historiker seyn zu wollen vorgeben und zugleich gelegentlich ausdrücklich gegen das Philosophiren theils überhaupt theils in der Geschichte sich erklären; die Philosophie ist ihnen allerdings eine lästige Nachbarin, als welche dem Willkührlichen und den Einfällen entgegen ist. Dergleichen a priorisches Geschichtschreiben ist in Deutschland und zwar zuweilen von einer Seite her, woher man es am wenigsten erwarten sollte, von der philologischen her vornehmlich, mehr eingerissen als in Frankreich und England, wo die Geschichtschreibung sich im Gegentheil mehr und mehr zu einem festen, reifen und verständigen Charakter gereinigt hat. Erdichtungen zu machen, wie die von einem Urzustande und dessen Urvolk, das im Besitz der wahrhaften Gotteserkenntniß und aller Wissenschaften, von Priestervölkern, und in speciellerem z. B. von einem römischen Epos, welches die Quelle der für historisch geltenden Nachrichten über die ältere Geschichte Roms gewesen sey u.s.f. ist an die Stelle der pragmatisirenden Erfindungen von psychologischen Gründen und Zusammenhängen getreten, und es kann scheinen, als ob es in einem weiten Kreise für das Erforderniß einer, aus den Quellen schöpfenden, gelehrten und geistreichen Geschichtschreibung angesehen werde, solche hohle Vorstellungen auszuhecken und sie aus einem gelehrten Auskehricht entfernter äußerlicher Umstände, der beglaubigtsten Geschichte zu trotz, keck zu combiniren. Die Forderung, daß die Geschichte nicht nach einem Zwecke betrachtet werde, ist im Ganzen mit der noch mehr berechtigt scheinenden gleichbedeutend, daß der Geschichtschreiber mit Unpartheilichkeit verfahre, – einer Forderung, welche insbesondere an die Geschichte der Philosophie gemacht zu werden pflegt, als in welcher keine Zuneigung zu einer Vorstellung und Meynung sich zeigen, wie ein Richter für keine der beiden streitigen Partheien ein besonderes Interesse haben soll. In der That aber wird bei einem Richter zugleich angenommen, daß er sein Amt albern und schlecht verwalten würde, wenn er nicht eine Kenntniß des Rechts und ein Interesse, ja das ausschließende Interesse für dasselbe, wenn er es nicht zum Zwecke und alleinigen Zwecke hätte und wenn er sich des Urtheilens enthielte. Dies Erforderniß an den Richter kann man Partheilichkeit für das Recht nennen und weiß sie hier sehr wohl von der andern, der subjectiven Partheilichkeit, zu unterscheiden. Bei der an den Geschichtschreiber geforderten Unpartheilichkeit wird in dem nüchternen, selbstgefälligen Gerede darüber jener Unterschied verlöscht und werden beide Arten von Interessen verworfen, wenn verlangt wird, der Geschichtschreiber solle keinen bestimmten Zweck und Ansicht, nach welcher er die Begebenheiten aussondern, stellen und beurtheilen würde, mitbringen, sondern sie gerade in der zufälligen Weise, wie er sie vorfindet, in ihrer ganz particulären Bestimmtheit erzählen. So viel wird zugestanden, daß eine Geschichte einen Gegenstand haben müsse, z. B. Rom, dessen Schicksale, oder den Verfall der Größe des römischen Reichs. Es gehört wenig Ueberlegung dazu einzusehen, daß dies der vorausgesetzte Zweck ist, welcher den Begebenheiten selbst, so wie der Beurtheilung derselben zum Grunde liegt, welche Wichtigkeit, d. h. nähere oder entferntere Beziehung sie auf ihn haben. Eine Geschichte ohne solchen Zweck und ohne solche Beurtheilung wäre nur eine schwachsinnige Faselei, nicht einmal ein Kindermährchen, denn selbst die Kinder fordern in den Erzählungen ein Interesse, d. i. einen wenigstens zu ahnden gegebenen Zweck und die Beziehung der Begebenheiten und Handlungen auf denselben. In dem Daseyn eines Volkes ist der substantielle Zweck, daß es ein Staat ist, und als solcher sich erhält; alles andere hat nur Bedeutung in Beziehung hierauf, und die Particularitäten der Individuen sind am entferntesten von jenem der Geschichte angehörigen Gegenstand. Wenn in dem Charakter der wenigen großen Individuen einer Periode sich der allgemeine Geist einer Zeit abdrückt, und auch ihre Particularitäten noch die entferntern und trüben Medien sind, in welchen er noch in geschwächten Farben spielt, so ist dagegen die Masse der sonstigen Einzelnheiten ein überflüssiger Plunder; die der Geschichte würdigen Gegenstände werden durch die getreue Aufsammlung solcher nur das in sich Unbedeutende charakterisirender Einzelnheiten gedrückt und verdunkelt; die Charakteristik des Geistes und seiner Zeit ist in den großen Begebenheiten enthalten. Es hat darum ein richtiger Sinn darauf geführt, dergleichen Schildereien des Particulären und das Auflesen der Züge desselben in den Roman (wie die berühmten Walter-Scottschen und dergl. sind) zu verweisen; es ist für guten Geschmack zu halten, die Gemälde der unwesentlichen, particulären Lebendigkeit mit einem unwesentlichen Stoffe zu verbinden, wie ihn der Roman aus den Privatleidenschaften und subjectiven Leidenschaften nimmt.

    Im Interesse der sogenannten Wahrheit aber die individuellen Kleinigkeiten der Zeit und der Personen in die Vorstellung der allgemeinen Interessen einzuweben ist nicht nur gegen Urtheil und Geschmack, sondern gegen den Begriff objectiver Wahrheit, in deren Sinne dem Geist nur Substantielles, nicht aber die Gehaltlosigkeit äußerlicher Existenzen und Zufälligkeiten das Wahre, und es vollkommen gleichgültig ist, ob solche Unbedeutenheiten förmlich historisch beglaubigt oder aber wie im Romane, charakteristisch erdichtet und diesem oder jenem Namen und Umständen zugeschrieben sind.

    Die Anforderung der Unpartheilichkeit aber an die Geschichte der Philosophie wie auch der Religion theils überhaupt, theils an die Kirchengeschichte pflegt noch näher die ausdrückliche Ausschließung der Voraussetzung von einem objectiven Zwecke zu enthalten. Wie vorhin der Staat als die Sache genannt war, auf welchen das Urtheil die Begebenheiten in der politischen Geschichte zu beziehen hätte, so müßte hier die Wahrheit der Gegenstand seyn, auf welche die einzelnen Thaten und Begebenheiten des Geistes zu beziehen wären. Es wird aber vielmehr die entgegengesetzte Voraussetzung gemacht, daß jene Geschichten nur subjective Zwecke, d. i. nur Meynungen und Vorstellungen, nicht den an und für sich seyenden Gegenstand, die Wahrheit zum Grunde liegen haben, – und zwar aus dem einfachen Grunde, weil es keine Wahrheit gebe. Nach dieser Annahme erscheint das Interesse für die Wahrheit nur als eine Partheilichkeit im gewöhnlichen Sinne, nämlich für subjective Zwecke, für Meynungen und Vorstellungen, die als von gleicher Gehaltlosigkeit sämmtlich für indifferent gelten. Die geschichtliche Wahrheit selbst hat damit den Sinn nur von Richtigkeit, genauem Berichte des Aeußerlichen, ohne Urtheil als über diese Richtigkeit selbst, womit blos qualitative und quantitative, keine Urtheile der Nothwendigkeit und des Begriffs, (vergl. Anm. zu §. 172. u. 178.) zugelassen sind. In der That aber, wenn in der politischen Geschichte Rom oder das deutsche Reich u.s.f. ein wirklicher und wahrhafter Gegenstand und der Zweck sind, auf welchen die Erscheinungen zu beziehen und nach dem sie zu beurtheilen sind, so ist noch mehr in der allgemeinen Geschichte das geistige Leben der Wahrheit und der Freiheit, der allgemeine Geist und das Bewußtseyn desselben ein wahrhafter und wirklicher Gegenstand, Inhalt und ein Zweck, dem an und für sich alle andern Erscheinungen dienen, so daß sie durch das Verhältniß zu ihm, d. h. das Urtheil, in welchem sie unter ihn subsumirt sind und er ihnen inhärirt, allein ihren Werth so wie ihre Existenz selbst haben.

  2. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1830)
    Hegel (Enzyklopädie 1830)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 549:

    § 549. Diese Bewegung ist der Weg der Befreiung der geistigen Substanz, die Tat, wodurch der absolute Endzweck der Welt sich in ihr vollführt, der nur erst an sich seiende Geist sich zum Bewußtsein und Selbstbewußtsein und damit zur Offenbarung und Wirklichkeit seines an und für sich seienden Wesens bringt und sich auch zum äußerlich allgemeinen, zum Weltgeist, wird. Indem diese Entwicklung in der Zeit und im Dasein und damit als Geschichte ist, sind deren einzelne Momente und Stufen die Völkergeister; jeder als einzelner und natürlicher in einer qualitativen Bestimmtheit ist nur eine Stufe auszufüllen und nur ein Geschäft der ganzen Tat zu vollbringen bestimmt. Daß die Voraussetzung eines an und für sich seienden Zweckes und der sich aus ihm nach dem Begriffe entwickelnden Bestimmungen bei der Geschichte gemacht wird, ist eine apriorische Betrachtung derselben genannt und der Philosophie über apriorisches Geschichtsschreiben Vorwurf gemacht worden; es ist hierüber und über Geschichtsschreibung überhaupt eine nähere Bemerkung zu machen. Daß der Geschichte, und zwar wesentlich der Weltgeschichte ein Endzweck an und für sich zum Grunde liege und derselbe wirklich in ihr realisiert worden sei und werde – der Plan der Vorsehung -, daß überhaupt Vernunft in der Geschichte sei, muß für sich selbst philosophisch und damit als an und für sich notwendig ausgemacht werden. Tadel kann es nur verdienen, willkürliche Vorstellungen oder Gedanken vorauszusetzen und solchen die Begebenheiten und Taten angemessen finden und vorstellen zu wollen. Dergleichen apriorischer Verfahrungsweise haben sich aber heutzutage vornehmlich solche schuldig gemacht, welche reine Historiker sein zu wollen vorgeben und zugleich gelegentlich ausdrücklich gegen das Philosophieren teils überhaupt, teils in der Geschichte sich erklären; die Philosophie ist ihnen eine lästige Nachbarin, als welche dem Willkürlichen und den Einfällen entgegen ist. Dergleichen apriorisches Geschichtsschreiben ist zuweilen von einer Seite, woher man es am wenigsten erwarten sollte, von der philologischen her vornehmlich, und in Deutschland mehr eingerissen als in Frankreich und England, wo die Geschichtsschreibung sich zu einem festeren und reiferen Charakter gereinigt hat. Erdichtungen zu machen, wie die von einem Urzustande und dessen Urvolk, das sich im Besitze der wahrhaften Gotteserkenntnis und aller Wissenschaften befunden habe, von Priestervölkern, und im spezielleren z. B. von einem römischen Epos, welches die Quelle der für historisch geltenden Nachrichten über die ältere Geschichte Roms gewesen sei usf., ist an die Stelle der pragmatisierenden Erfindungen von psychologischen Gründen und Zusammenhängen getreten, und es scheint in einem weiten Kreise für das Erfordernis einer aus den Quellen schöpfenden, gelehrten und geistreichen Geschichtsschreibung angesehen zu werden, solche hohle Vorstellungen auszuhecken und sie aus einem gelehrten Auskehricht entfernter äußerlicher Umstände, der beglaubigtsten Geschichte zum Trotz, keck zu kombinieren. Wenn wir diese subjektive Behandlung der Geschichte beiseitestellen, so ist die eigentlich entgegengesetzte Forderung, daß die Geschichte nicht nach einem objektiven Zwecke betrachtet werde, im ganzen mit der noch mehr berechtigt scheinenden gleichbedeutend, daß der Geschichtsschreiber mit Unparteilichkeit verfahre. Diese Forderung pflegt insbesondere an die Geschichte der Philosophie gemacht zu werden, als in welcher keine Zuneigung zu einer Vorstellung und Meinung sich zeigen, wie ein Richter für keine der beiden streitenden Parteien ein besonderes Interesse haben soll. Bei einem Richter wird zugleich angenommen, daß er sein Amt albern und schlecht verwalten würde, wenn er nicht ein Interesse, ja das ausschließende Interesse für das Recht, es nicht zum Zwecke und alleinigen Zwecke hätte und wenn er sich des Urteilens enthielte. Dies Erfordernis an den Richter kann man Parteilichkeit für das Recht nennen und weiß diese hier sehr wohl von einer subjektiven Parteilichkeit zu unterscheiden. Bei der an den Geschichtsschreiber geforderten Unparteilichkeit aber wird in dem nüchternen, selbstgefälligen Gerede jener Unterschied verlöscht und werden beide Arten von Interesse verworfen, wenn verlangt wird, der Geschichtsschreiber solle keinen bestimmten Zweck und Ansicht, nach welcher er die Begebenheiten aussondere, stelle und beurteile, mitbringen, sondern sie gerade in der zufälligen Weise, wie er sie vorfindet, in ihrer beziehungs- und gedankenlosen Partikularität erzählen. So viel wird zugestanden, daß eine Geschichte einen Gegenstand haben müsse, z. B. Rom, dessen Schicksale, oder den Verfall der Größe des römischen Reichs. Es gehört wenig Überlegung dazu, einzusehen, daß dies der vorausgesetzte Zweck ist, welcher den Begebenheiten selbst sowie der Beurteilung zum Grunde liegt, welche derselben eine Wichtigkeit [geben], d. h. nähere oder entferntere Beziehung auf ihn haben. Eine Geschichte ohne solchen Zweck und ohne solche Beurteilung wäre nur ein schwachsinniges Ergehen des Vorstellens, nicht einmal ein Kindermärchen, denn selbst die Kinder fordern in den Erzählungen ein Interesse, d. i. einen wenigstens zu ahnen gegebenen Zweck und die Beziehung der Begebenheiten und Handlungen auf denselben. In dem Dasein eines Volkes ist der substantielle Zweck, ein Staat zu sein und als solcher sich zu erhalten; ein Volk ohne Staatsbildung (eine Nation als solche) hat eigentlich keine Geschichte, wie die Völker vor ihrer Staatsbildung existierten und andere noch jetzt als wilde Nationen existieren. Was einem Volke geschieht und innerhalb desselben vorgeht, hat in der Beziehung auf den Staat seine wesentliche Bedeutung; die bloßen Partikularitäten der Individuen sind am entferntesten von jenem der Geschichte angehörigen Gegenstand. Wenn in dem Charakter der ausgezeichneten Individuen einer Periode sich der allgemeine Geist einer Zeit überhaupt abdrückt und auch ihre Partikularitäten die entfernteren und trüberen Medien sind, in welchen er noch in geschwächten Farben spielt, sogar oft Einzelheiten eines kleinen Ereignisses, eines Wortes nicht eine subjektive Besonderheit, sondern eine Zeit, Volk, Bildung in schlagender Anschaulichkeit und Kürze aussprechen, dergleichen auszuwählen nur die Sache eines geistreichen Geschichtsschreibers ist, so ist dagegen die Masse der sonstigen Einzelheiten eine überflüssige Masse, durch deren getreue Aufsammlung die der Geschichte würdigen Gegenstände gedrückt und verdunkelt werden; die wesentliche Charakteristik des Geistes und seiner Zeit ist immer in den großen Begebenheiten enthalten. Es hat ein richtiger Sinn darauf geführt, dergleichen Schildereien des Partikulären und das Auflesen der Züge desselben in den Roman (wie die Walter Scottschen und dgl. sind) zu verweisen; es ist für guten Geschmack zu halten, die Gemälde der unwesentlichen, partikulären Lebendigkeit mit einem unwesentlichen Stoffe zu verbinden, wie ihn der Roman aus den Privatereignissen und subjektiven Leidenschaften nimmt. Im Interesse der sogenannten Wahrheit aber die individuellen Kleinigkeiten der Zeit und der Personen in die Vorstellung der allgemeinen Interessen einzuweben, ist nicht nur gegen Urteil und Geschmack, sondern gegen den Begriff objektiver „Wahrheit, in deren Sinne dem Geist nur Substantielles, nicht aber die Gehaltlosigkeit äußerlicher Existenzen und Zufälligkeiten das Wahre und es vollkommen gleichgültig ist, ob solche Unbedeutendheiten förmlich beglaubigt oder aber, wie im Romane, charakteristisch erdichtet und diesem oder jenem Namen und Umständen zugeschrieben sind. – Das Interesse der Biographie, um diese hierbei zu erwähnen, scheint direkt einem allgemeinen Zwecke gegenüberzustehen, aber sie selbst hat die historische Welt zum Hintergrunde, mit welchem das Individuum verwickelt ist; selbst das Subjektiv-Originelle, Humoristische usf. spielt an jenen Gehalt an und erhöht sein Interesse dadurch; das nur Gemütliche aber hat einen anderen Boden und Interesse als die Geschichte. Die Anforderung der Unparteilichkeit an die Geschichte der Philosophie, ebenso, kann man hinzusetzen, der Religion teils überhaupt, teils an die Kirchengeschichte, pflegt näher die noch ausdrücklichere Ausschließung der Voraussetzung von einem objektiven Zwecke zu enthalten. Wie vorhin der Staat als die Sache genannt war, auf welche das Urteil die Begebenheiten in der politischen Geschichte zu beziehen hätte, so müßte hier die „Wahrheit der Gegenstand sein, auf welchen die einzelnen Taten und Begebenheiten des Geistes zu beziehen wären. Es wird aber vielmehr die entgegengesetzte Voraussetzung gemacht, daß jene Geschichten nur subjektive Zwecke, d. i. nur Meinungen und Vorstellungen, nicht den an und für sich seienden Gegenstand, die Wahrheit, zum Inhalt haben sollen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil es keine Wahrheit gebe. Nach dieser Annahme erscheint das Interesse für die Wahrheit gleichfalls nur als eine Parteilichkeit im gewöhnlichen Sinne, nämlich für Meinungen und Vorstellungen, die von gleicher Gehaltlosigkeit sämtlich für indifferent gelten. Die geschichtliche Wahrheit selbst hat damit den Sinn nur von Richtigkeit, genauem Berichte des Äußerlichen, ohne Urteil als über diese Richtigkeit selbst, womit bloß qualitative und quantitative, keine Urteile der Notwendigkeit und des Begriffs (vgl. Anm. zu § 172 u. 178) zugelassen sind. In der Tat aber, wenn in der politischen Geschichte Rom oder das deutsche Reich usf. ein wirklicher und wahrhafter Gegenstand und der Zweck sind, auf welchen die Erscheinungen zu beziehen und nach dem sie zu beurteilen sind, so ist noch mehr in der allgemeinen Geschichte der allgemeine Geist selbst, das Bewußtsein seiner und seines Wesens ein wahrhafter und wirklicher Gegenstand, Inhalt und ein Zweck, dem an und für sich alle anderen Erscheinungen dienen, so daß sie durch das Verhältnis zu ihm, d. h. das Urteil, in welchem sie unter ihn subsumiert sind und er ihnen inhäriert, allein ihren Wert sowie sogar ihre Existenz haben. Daß in dem Gange des Geistes (und der Geist ist es, der nicht nur über der Geschichte wie über den Wassern schwebt, sondern in ihr webt und allein das Bewegende ist) die Freiheit, d. i. die durch seinen Begriff bestimmte Entwicklung das Bestimmende und nur sein Begriff sich der Endzweck, d. i. die Wahrheit, sei, da der Geist Bewußtsein ist, oder mit andern Worten, daß Vernunft in der Geschichte sei, wird teils wenigstens ein plausibler Glaube sein, teils aber ist es Erkenntnis der Philosophie.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der Geist ist nur, was er tut — und seine Tat ist das Sich-Erfassen, dessen Vollendung unmittelbar Entäußerung und Übergang auf eine höhere Stufe ist.

    Hier steht die logische Form der Geschichte überhaupt, ohne die alles Folgende bloße Aufzählung von Reichen wäre. Der erste Satz schließt jede Rede von einem Wesen aus, das hinter den Taten läge: Der Geist hat keine Natur außer der, sich hervorzubringen. Sein Tun besteht darin, sich selbst zum Gegenstand zu machen — sich auszulegen, das heißt: das, was er erst an sich ist, ausdrücklich vor sich zu bringen. Der entscheidende Zug ist die Wendung, die im Gelingen liegt: Sobald ein Erfassen vollendet ist, ist der Geist nicht mehr der, der es suchte, sondern der, der es hat, und muss dies Erfassen selbst wieder erfassen. Entäußerung meint dabei nicht Verlust, sondern dass er das Erreichte sich gegenüberstellt und aus diesem Sich-Gegenüberstehen in sich zurückgeht — auf einer höheren Stufe als zuvor.

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