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Durch das Beschließen setzt der Wille sich als Willen eines bestimmten Individuums und als sich hinaus gegen Anderes unterscheidenden. Außer dieser Endlichkeit als Bewusstsein (§ 8) ist der unmittelbare Wille aber um des Unterschieds seiner Form und seines Inhalts (§ 11) willen formell, es kommt ihm nur das abstrakte Beschließen als solches zu, und der Inhalt ist noch nicht der Inhalt und das Werk seiner Freiheit.

Der |24| Intelligenz als denkend bleibt der Gegenstand und Inhalt Allgemeines, sie selbst verhält sich als allgemeine Tätigkeit. Im Willen hat das Allgemeine zugleich wesentlich die Bedeutung des Meinigen, als Einzelnheit, und im unmittelbaren, d. i. formellen Willen als der abstrakten, noch nicht mit seiner freien Allgemeinheit erfüllten Einzelnheit. Im Willen beginnt daher die eigene Endlichkeit der Intelligenz, und nur dadurch, dass der Wille sich zum Denken wieder erhebt und seinen Zwecken die immanente Allgemeinheit gibt, hebt er den Unterschied der Form und des Inhalts auf und macht sich zum objektiven, unendlichen Willen. Diejenigen verstehen daher wenig von der Natur des Denkens und Wollens, welche meinen, im Willen überhaupt sei der Mensch unendlich, im Denken aber sei er oder gar die Vernunft beschränkt. Insofern Denken und Wollen noch unterschieden sind, ist vielmehr das Umgekehrte das Wahre, und die denkende Vernunft ist als Wille dies, sich zur Endlichkeit zu entschließen.

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Kommentare

3 Kommentare zu „13“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Ein Wille, der nichts beschließt, ist kein wirklicher Wille; der Charakterlose kommt nie zum Beschließen. Der Grund des Zauderns kann auch in einer Zärtlichkeit des Gemüts liegen, welches weiß, daß im Bestimmen es sich mit der Endlichkeit einläßt, sich eine Schranke setzt und die Unendlichkeit aufgibt: es will aber nicht der Totalität entsagen, die es beabsichtigt. Ein solches Gemüt ist ein totes, wenn es auch ein schönes sein will. Wer Großes will, sagt Goethe, muß sich beschränken können. Durch das Beschließen allein tritt der Mensch in die Wirklichkeit, wie sauer es ihm auch wird, denn die Trägheit will aus dem Brüten in sich nicht herausgehen, in der sie sich eine allgemeine Möglichkeit beibehält. Aber Möglichkeit ist noch nicht Wirklichkeit. Der Wille, der seiner sicher ist, verliert sich darum im Bestimmten noch nicht.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 13: Das bloß formelle Beschließen

    Worum es geht: Der Wille beschließt also. Damit macht er sich zu diesem einzelnen Willen, abgegrenzt gegen anderes. Aber wir müssen nüchtern sagen, was dabei noch fehlt: Der Inhalt, den er beschließt, ist noch nicht der Inhalt und das Werk seiner Freiheit.

    Durch das Beschließen setzt der Wille sich als Willen eines bestimmten Individuums und als einen solchen, der sich hinaus gegen Anderes unterscheidet.

    Zu dieser Endlichkeit als Bewusstsein, von der § 8 gehandelt hat, kommt noch eine zweite. Der unmittelbare Wille ist nämlich um des Unterschieds seiner Form und seines Inhalts willen, von dem § 11 gehandelt hat, formell. Ihm kommt nur das abstrakte Beschließen als solches zu. Der Inhalt ist noch nicht der Inhalt und das Werk seiner Freiheit.

    Wichtige Anmerkung: Der Intelligenz als denkender bleibt der Gegenstand und Inhalt ein Allgemeines, und sie selbst verhält sich als allgemeine Tätigkeit.

    Im Willen hat das Allgemeine zugleich wesentlich die Bedeutung des Meinigen, als Einzelheit. Und im unmittelbaren, das heißt formellen Willen hat es diese Bedeutung als abstrakte Einzelheit, die noch nicht mit ihrer freien Allgemeinheit erfüllt ist.

    Im Willen beginnt daher die eigene Endlichkeit der Intelligenz. Und nur dadurch, dass der Wille sich zum Denken wieder erhebt und seinen Zwecken die immanente Allgemeinheit gibt, hebt er den Unterschied der Form und des Inhalts auf und macht sich zum objektiven, unendlichen Willen.

    Daraus folgt eine Zurechtweisung. Diejenigen verstehen wenig von der Natur des Denkens und Wollens, welche meinen, im Willen überhaupt sei der Mensch unendlich, im Denken aber sei er oder gar die Vernunft beschränkt. Insofern Denken und Wollen noch unterschieden sind, ist vielmehr das Umgekehrte das Wahre. Und die denkende Vernunft ist als Wille eben dies: sich zur Endlichkeit zu entschließen.

    Aus der Vorlesung: Ein Wille, der nichts beschließt, ist kein wirklicher Wille; der Charakterlose kommt nie zum Beschließen.

    Der Grund des Zauderns kann auch in einer Zärtlichkeit des Gemüts liegen, welches weiß, dass es sich im Bestimmen mit der Endlichkeit einlässt, sich eine Schranke setzt und die Unendlichkeit aufgibt. Es will aber nicht der Totalität entsagen, die es beabsichtigt. Ein solches Gemüt ist ein totes, wenn es auch ein schönes sein will.

    Wer Großes will, sagt Goethe, muss sich beschränken können.

    Durch das Beschließen allein tritt der Mensch in die Wirklichkeit, wie sauer es ihm auch wird. Denn die Trägheit will aus dem Brüten in sich nicht herausgehen, in der sie sich eine allgemeine Möglichkeit beibehält. Aber Möglichkeit ist noch nicht Wirklichkeit.

    Der Wille, der seiner sicher ist, verliert sich darum im Bestimmten noch nicht.

    Zusammenfassung: Durch das Beschließen wird der Wille der Wille dieses Individuums, abgegrenzt gegen anderes; aber sein Inhalt ist noch nicht der Inhalt und das Werk seiner Freiheit, und so ist sein Beschließen bloß formell. Wer den Willen unendlich und das Denken beschränkt nennt, hat es gerade verkehrt: Die denkende Vernunft ist als Wille dies, sich zur Endlichkeit zu entschließen. Und ein Gemüt, das aus Zartheit nie beschließt, ist ein totes. In § 14 und § 15 sehen wir uns an, was dieses formelle Beschließen für ein Bild der Freiheit abgibt: das Bild der Wahl.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Das Beschließen setzt den Willen als Willen eines bestimmten Individuums und als sich gegen Anderes unterscheidenden; wegen der Differenz von Form und Inhalt (§ 11) bleibt er formell — ihm kommt nur das abstrakte Beschließen zu.

    Der Entschluss bringt zwei Dinge zugleich hervor: der Wille wird zu diesem bestimmten Willen, und er grenzt sich damit gegen alles ab, was er nicht ist. Formell nennt Hegel ihn dennoch, und der Grund liegt in § 11: das Beschließen als solches gehört dem Willen, der beschlossene Inhalt aber nicht, er ist nach wie vor vorgefunden. Formell heißt hier also nicht nebensächlich, sondern: es arbeitet nur die eine Seite, die Form, während der Inhalt fremd bleibt. Die Anmerkung zieht daraus eine überraschende Folge — die Endlichkeit beginnt nicht im Denken, sondern im Wollen, denn die denkende Vernunft ist als Wille eben dies, sich zur Endlichkeit zu entschließen.

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