Ist Hegels Anspruch, ein System über alle Wissenschaften zu entwerfen, nicht vermessen?

Kurz: Vermessen wäre er, wenn er das wäre, wofür man ihn hält – eine Über-Wissenschaft, die den Einzelwissenschaften ihre Ergebnisse vorschreibt. Das ist er nicht und will er nicht sein. Er beansprucht nicht die Daten, sondern die Begriffe, mit denen die Einzelwissenschaften arbeiten, ohne sie zu untersuchen.

Was das System nicht ist

Hegel hat nie beansprucht, ein besserer Physiker als Newton oder ein besserer Jurist als Savigny zu sein. Die Philosophie konkurriert nicht um empirische Daten. Für die Naturphilosophie sagt er das ausdrücklich:

Nicht nur muß die Philosophie mit der Naturerfahrung übereinstimmend sein, sondern die Entstehung und Bildung der philosophischen Wissenschaft hat die empirische Physik zur Voraussetzung und Bedingung.

Enzyklopädie (1830), § 246 Anm.

Und in derselben Einleitung zieht er die Grenze von sich aus: Es sei „das Ungehörigste, von dem Begriffe zu verlangen, er solle dergleichen Zufälligkeiten begreifen und, wie es genannt worden, konstruieren, deduzieren“ (§ 250 Anm.). Der Philosoph, der dem Quantenphysiker seine Messwerte vorschreiben will, hat Hegel gegen sich, nicht für sich. Wie belastbar das im Einzelnen ist, steht in Ist Hegels Naturphilosophie die Achillesferse des Systems?

Was er stattdessen beansprucht

Nicht die Daten, sondern die Grundbestimmungen. Der Physiker arbeitet mit „Kraft“, „Gesetz“, „Materie“, fragt aber als Physiker nicht, was ein Gesetz ist. Der Jurist arbeitet mit Person, Vertrag, Schuld. Der Ökonom mit Bedürfnis, Wert, Tausch. Diese Bestimmungen sind der Gegenstand der Logik, und die Frage, wie sie zusammenhängen, ist die Frage nach dem System.

Das ist ein begrenzter Anspruch – aber kein bescheidener. Er behauptet, dass die Reihenfolge, in der diese Bestimmungen auftreten, nicht beliebig ist.

Warum die Zersplitterung des Wissens die Frage nicht erledigt

Der Einwand, so mache man heute keine Philosophie mehr, beschreibt einen Zustand richtig und zieht daraus einen Schluss, der nicht folgt. Die Einzelwissenschaften sind so spezialisiert, dass Neurobiologe, Ökonom und Verfassungsrechtler in getrennten begrifflichen Welten arbeiten. Das Ergebnis ist mehr Wissen und weniger Zusammenhang.

Hegel hat für diesen Zustand einen Begriff, und er ist nicht harmlos: Entfremdung. Eine Welt, die vollständig beschrieben und nicht begriffen ist, erscheint fremd und zufällig; man ist in ihr nicht heimisch. Ob die Philosophie das heilen kann, ist offen. Dass die Frage sich stellt, ist keine Anmaßung des neunzehnten Jahrhunderts.

Und warum gerade die Rechtsphilosophie

Weil sie das Scharnier ist. Sie nimmt die nüchternen Befunde der bürgerlichen Gesellschaft – Arbeitsteilung, Markt, Klassenbildung, Armut – und fragt, wie der Einzelne in dieser Notwendigkeit frei sein kann. Sie ist damit die einzige Stelle im System, an der sich der Anspruch an einem Gegenstand prüfen lässt, den jeder Leser aus eigener Erfahrung kennt.

Der Satz aus § 257 – „Der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee“ – ist genau in diesem Sinn gemeint und nicht als Verherrlichung: Was in der Erfahrung als Institution vorkommt, soll als notwendige Gestalt der Freiheit begriffen werden. Ob das gelingt, entscheidet sich an den § 182§ 256, nicht an einer Programmerklärung.

Was vom Einwand übrig bleibt

Einiges. Die Behauptung, die Reihenfolge der Bestimmungen sei notwendig, ist an vielen Stellen schwächer als behauptet; die Übergänge sind, auch nach dem Urteil wohlwollender Leser, nicht immer zwingend. Und die Naturphilosophie zeigt, dass ein System, das die Empirie seiner Zeit begreifen will, mit dieser Empirie veralten kann.

Was nicht übrig bleibt, ist die Vorstellung, Hegel habe den Einzelwissenschaften ins Handwerk pfuschen wollen. Diese Art Philosophie ist tot – sie war aber auch nie seine.

Fundstellen. Enzyklopädie (1830) §§ 1–18 (Verhältnis von Philosophie und Einzelwissenschaften), § 12, § 246 Anm., § 250 Anm. – Grundlinien § 2 (die Rechtswissenschaft als Teil des Systems), § 182§ 256, § 257. – Im Glossar: Begriff, Entfremdung, Wirklichkeit und Vernünftigkeit.

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