Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse

Zum Gebrauch für seine Vorlesungen
von
D. Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Vorrede

[16. Absatz]

Ιδοὺ Ρόδος, ἰδοὺ ϰαὶ τὸ πήδημα.
Hic Rhodus, hic saltus.

Das was ist zu begreifen, ist die Aufgabe der Philosophie, denn das was ist, ist die Vernunft. Was das Individuum betrifft, so ist ohnehin jedes ein Sohn seiner Zeit; so ist auch die Philosophie ihre Zeit in Gedanken erfaßt. Es ist ebenso töricht zu wähnen, irgendeine Philosophie gehe über ihre gegenwärtige Welt hinaus, als, ein Individuum überspringe seine Zeit, springe über Rhodus hinaus. Geht seine Theorie in der Tat drüber hinaus, baut es sich eine Welt, wie sie sein soll, so existiert sie wohl, aber nur in seinem Meinen – einem weichen Elemente, dem sich alles Beliebige einbilden läßt.

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

EN ES

Kommentare

Schreibe einen Kommentar