130

Das Wohl hat in dieser Idee keine Gültigkeit für sich als Dasein des einzelnen besonderen Willens, sondern nur als allgemeines Wohl und wesentlich als allgemein an sich, d. i nach der Freiheit; – das Wohl ist nicht ein Gutes ohne das Recht. Ebenso ist das Recht nicht das Gute ohne das Wohl (fiat iustitia soll nicht pereat mundus zur Folge haben). Das Gute hiermit, als die Notwendigkeit, wirklich zu sein durch den besonderen Willen und zugleich als die Substanz desselben, hat das absolute Recht gegen das abstrakte Recht des Eigentums und die besonderen Zwecke des Wohls. Jedes dieser Momente, insofern es von dem Guten unterschieden wird, hat nur Gültigkeit, insofern es ihm gemäß und ihm untergeordnet ist.

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Kommentare

2 Kommentare zu „130“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    a) Formell: Wissen, daß gut. b) Was ist gut? – Besonderheit – wie im vorherigen. c) Ich bin das Entscheidende – weiß und bestimme es aus meiner Subjektivität – … [?] – (wie vorhin Leben).

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Herabsetzung von Recht und Wohl zu Momenten, die nur gelten, insofern sie dem Guten gemäß und ihm untergeordnet sind, während das Gute als ihre Substanz das absolute Recht hat.

    Für die beiden aufgehobenen Bestimmungen zieht Hegel aus § 129 die Folge. Keine behält Geltung für sich: das Wohl zählt nicht mehr als Wohl dieses Einzelnen, sondern nur als allgemeines und nur, sofern es der Freiheit entspricht; und umgekehrt ist das Recht ohne das Wohl nicht das Gute, weshalb ein Rechtsvollzug, der die Welt zugrunde richtet, sich selbst aufhöbe. Was so seinen selbständigen Stand verliert, aber weiter vorkommt, ist bei Hegel ein Moment. Das Gute hat gegen beide das absolute Recht, weil es nicht neben ihnen steht, sondern die Substanz ist, aus der sie ihre Geltung ziehen — und es muss zugleich durch den besonderen Willen wirklich werden.

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