183

Der selbstsüchtige Zweck in seiner Verwirklichung, so durch die Allgemeinheit bedingt, begründet ein System allseitiger Abhängigkeit, dass die Subsistenz und das Wohl des Einzelnen und sein rechtliches Dasein in die Subsistenz, das Wohl und Recht aller verflochten, darauf gegründet und nur in diesem Zusammenhange wirklich und gesichert ist. – Man kann dies System zunächst als den |188| äußeren Staat, – Not– und Verstandesstaat ansehen.

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Kommentare

2 Kommentare zu „183“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Der selbstsüchtige Zweck, in seiner Verwirklichung durch die Allgemeinheit bedingt, begründet ein System allseitiger Abhängigkeit — das Allgemeine gilt hier nur als äußere Bedingung: Not- und Verstandesstaat.

    Aus der bloßen Beziehung zweier Prinzipien (§ 182) wird hier ein System: sobald jeder seinen Zweck nur über andere erreicht, hängen Subsistenz, Wohl und Recht jedes Einzelnen an denen aller. Diese Allgemeinheit ist wirklich, aber sie ist nicht gewollt — sie ist nur die Bedingung, unter der das Eigene gelingt. Genau das meint der Ausdruck Verstandesstaat: der Verstand fasst Verhältnisse als Verknüpfung äußerlich bleibender Glieder, während die Vernunft die Glieder als Momente eines Ganzen erkennt. Hegel setzt hier eine Vorstufe, die er später als bloß äußerlich zurücknehmen wird.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 183: Alle hängen voneinander ab

    Jeder sucht seinen eigenen Vorteil. Doch dabei ist er an alle anderen gebunden. So entsteht ein Netz, in dem jeder von jedem abhängt.

    Wie weit reicht diese Abhängigkeit?

    Mein Auskommen, mein Wohl und mein Recht sind mit dem Auskommen, dem Wohl und dem Recht aller verflochten. Nur in diesem Zusammenhang sind sie sicher. Wenn eine Fabrik schließt, trifft das nicht nur die Arbeiter. Es trifft den Bäcker an der Ecke, den Vermieter, die Schule.

    Wie kann man dieses Netz nennen?

    Man kann es als äußeren Staat sehen. Als einen Staat der Not und des Verstandes. Er ist noch nicht der wahre Staat. Er ist die Ordnung, die entsteht, weil alle einander brauchen.

    Zusammenfassung: In der bürgerlichen Gesellschaft hängt jeder von allen ab. Das Wohl des Einzelnen ist mit dem Wohl aller verflochten. Diese Ordnung ist ein äußerer Staat der Not und des Verstandes.

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