208

Das Prinzip dieses Systems der Bedürfnisse hat als die eigene Besonderheit des Wissens und des Wollens die an und für sich seiende Allgemeinheit, die Allgemeinheit der Freiheit nur abstrakt, somit als Recht des Eigentums in sich, welches aber hier nicht mehr nur an sich, sondern in seiner geltenden Wirklichkeit, als Schutz des Eigentums durch die Rechtspflege, ist.

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Kommentare

2 Kommentare zu „208“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Übergang — die im System der Bedürfnisse enthaltene an und für sich seiende Allgemeinheit der Freiheit ist darin nur abstrakt, als Recht des Eigentums, dieses aber nicht mehr bloß an sich, sondern in geltender Wirklichkeit als Rechtspflege.

    Der Paragraph leitet vom ersten zum zweiten Moment der bürgerlichen Gesellschaft über, indem er zeigt, dass das Zweite schon im Ersten steckte. Im ganzen Getriebe der Bedürfnisse war Freiheit anwesend, aber nur in ihrer dürftigsten Gestalt: als Eigentum, also als das Recht der Person, dieses Ding als das ihre zu haben. Der Schritt liegt im Unterschied von an sich und wirklich: was an sich gilt, ist erst die Anlage, die noch nicht in Kraft ist; hier tritt dasselbe Recht in eine Gestalt, in der es tatsächlich geschützt wird und Macht hat. Die Rechtspflege ist damit nicht ein neuer Gegenstand, sondern das abstrakte Recht der §§ 34 ff. auf der Stufe seiner Verwirklichung.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 208: Vom Markt zum Gericht

    Im System der Bedürfnisse sorgt jeder für sich. Doch darin steckt schon etwas Allgemeines: das Recht auf Eigentum. Jeder will, dass sein Eigentum geschützt ist.

    Bisher war dieses Recht nur ein Anspruch. Jetzt wird es wirklich. Die Gesellschaft schützt das Eigentum durch Gerichte und Gesetze. Das nennt man Rechtspflege.

    Zusammenfassung: Das Recht auf Eigentum steckt schon im Wirtschaftsleben. In der Rechtspflege schützt die Gesellschaft es wirklich. Damit beginnt der nächste Teil.

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