209

|207| B. Die Rechtspflege

Das Relative der Wechselbeziehung der Bedürfnisse und der Arbeit für sie, hat zunächst seine Reflexion in sich, überhaupt in der unendlichen Persönlichkeit, dem (abstrakten) Rechte. Es ist aber diese Sphäre des Relativen, als Bildung, selbst, welche dem Rechte das Dasein gibt, als allgemein Anerkanntes, Gewusstes und Gewolltes zu sein, und vermittelt durch dies Gewusst- und Gewolltsein Gelten und objektive Wirklichkeit zu haben.

Es gehört der Bildung, dem Denken als Bewusstsein des Einzelnen in Form der Allgemeinheit, dass Ich als allgemeine Person aufgefasst werde, worin Alle identisch sind. Der Mensch gilt so, weil er Mensch ist, nicht weil er Jude, Katholik, Protestant, Deutscher, Italiener usf. ist, – dies Bewusstsein, dem der Gedanke gilt, ist von unendlicher Wichtigkeit, – nur dann mangelhaft, wenn es etwa als Kosmopolitismus sich dazu fixiert, dem konkreten Staatsleben gegenüberzustehen.

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Kommentare

3 Kommentare zu „209“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Einerseits ist es durch das System der Partikularität, daß das Recht äußerlich notwendig wird als Schutz für die Besonderheit. Wenn es auch aus dem Begriffe kommt, so tritt es doch nur in die Existenz, weil es nützlich für die Bedürfnisse ist. Damit man den Gedanken des Rechts habe, muß man zum Denken gebildet sein und nicht mehr im bloß Sinnlichen verweilen, man muß den Gegenständen die Form der Allgemeinheit anpassen und sich ebenso im Willen nach einem Allgemeinen richten. Erst nachdem die Menschen sich vielfache Bedürfnisse erfunden haben und die Erwerbung derselben sich in der Befriedigung verschlingt, vermögen sich Gesetze zu bilden.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Reflexion in sich des Relativen — im Verhältnis der Bedürfnisse kehrt die unendliche Persönlichkeit, das abstrakte Recht, zurück, erhält aber erst durch die Bildung Dasein, indem sie allgemein anerkannt, gewußt und gewollt wird.

    Der Paragraph vollzieht eine Rückkehr: das Verhältnis lauter voneinander abhängiger Besonderheiten hat, weil in ihm jeder als Person mit jedem verkehrt, in sich selbst einen festen Punkt — die Persönlichkeit, die keinen Unterschied der Bedürfnisse mehr kennt. Reflexion in sich heißt hier, dass etwas im Fortgehen zum anderen auf sich selbst zurückkommt. Der zweite Schritt ist der entscheidende: dieses Recht ist nicht schon dadurch da, dass es gilt, sondern erst dadurch, dass es gewußt und gewollt wird, und dieses Gewußtwerden verdankt es eben der Sphäre des Relativen selbst, die als Bildung dem Recht sein Dasein gibt. Die Anmerkung nennt den Ertrag: dass der Mensch gilt, weil er Mensch ist, ist selbst ein Werk der Bildung, nämlich des Denkens, das vom Besonderen jeder Herkunft absieht.

  3. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 209: Alle kennen das Recht

    Hier beginnt die Rechtspflege. Was ändert sich?

    Alle kennen das Recht und erkennen es an. Alle wissen es, alle wollen es. Erst so gilt es wirklich.

    Warum gerade jetzt?

    Weil die Menschen gebildet sind. Wer mit vielen Menschen handelt und arbeitet, lernt allgemein zu denken. Er sieht im anderen nicht nur diesen oder jenen, sondern einen Menschen.

    Ein großer Gedanke:

    Der Mensch gilt, weil er Mensch ist. Nicht weil er Jude, Katholik oder Protestant ist. Nicht weil er Deutscher oder Italiener ist. Dieses Bewusstsein ist von unendlicher Bedeutung.

    Nur eine Gefahr gibt es: Wenn einer sich deshalb nur noch als Weltbürger fühlt und sich gegen seinen Staat stellt.

    Zusammenfassung: In der Rechtspflege kennen alle das Recht und erkennen es an. Das setzt Bildung voraus. Der Mensch gilt als Mensch, unabhängig von Religion und Herkunft.

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