241

Aber ebenso als die Willkür können zufällige, physische und in den äußeren Verhältnissen (§ 200) liegende Umstände Individuen zur Armut herunterbringen, einem Zustande, der ihnen die Bedürfnisse der bürgerlichen Gesellschaft lässt und der – indem sie ihnen zugleich die natürlichen Erwerbsmittel (§ 217) entzogen [hat] und das weitere Band der Familie als eines Stammes aufhebt (§ 181) – dagegen sie aller Vorteile der Gesellschaft, Erwerbsfähigkeit von Geschicklichkeiten und Bildung überhaupt, auch der Rechtspflege, Gesundheitssorge, selbst oft des Trostes der Religion usf. mehr oder weniger verlustig macht. Die allgemeine Macht übernimmt die Stelle der Familie bei den Armen, ebensosehr in Rücksicht ihres unmittelbaren Mangels als der Gesinnung der Arbeitsscheu, Bösartigkeit und der weiteren Laster, die aus solcher Lage und dem Gefühl ihres Unrechts entspringen.

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Kommentare

Ein Kommentar zu „241“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Zufälligkeit äußerer Umstände setzt die Besonderheit in den Widerspruch, die Bedürfnisse der Gesellschaft zu behalten und ihrer Mittel verlustig zu gehen; an die Stelle der aufgehobenen Familie tritt die allgemeine Macht.

    Der Paragraph zieht die Kehrseite dessen, was die Sphäre der Bedürfnisse als Gewinn entwickelt hatte. Weil die bürgerliche Gesellschaft das unmittelbare Naturverhältnis auflöst — die natürlichen Erwerbsmittel (§ 217) ebenso wie das Band der Familie als eines Stammes (§ 181) —, hat der Verarmte alle Bedürfnisse dieser Gesellschaft, aber keinen ihrer Wege mehr, sie zu befriedigen. Das ist kein bloßes Unglück, sondern ein von der Sphäre selbst erzeugter Widerspruch: Sie macht die Individuen restlos von sich abhängig und lässt einen Teil von ihnen zugleich ohne Anteil. Deshalb muss die Allgemeinheit, die sich bisher nur als Schutz und äußere Ordnung betätigt hat, an die Stelle treten, die die aufgelöste Familie nicht mehr ausfüllt — und zwar für den Mangel wie für die Gesinnung, die aus ihm entspringt.

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