242

Das Subjektive der Armut und überhaupt der Not aller Art, der schon in seinem Naturkreise jedes Individuum ausgesetzt ist, erfordert auch eine subjektive Hilfe ebenso in Rücksicht der besonderen Umstände als des Gemüts und der Liebe. Hier ist der Ort, wo bei aller allgemeinen Veranstaltung die Moralität genug zu tun findet. Weil aber diese Hilfe für sich und in ihren Wirkungen von der Zufälligkeit abhängt, so geht das Streben der Gesellschaft dahin, in der Notdurft und ihrer Abhilfe das Allgemeine herauszufinden und zu veranstalten und jene Hilfe entbehrlicher zu machen.

Das Zufällige des Almosens, der Stiftungen, wie des Lampenbrennens bei Heiligenbildern usf., wird ergänzt durch öffentliche Armenanstalten, Krankenhäuser, Straßenbeleuchtung usw. Der Mildtätigkeit bleibt noch genug für sich zu tun übrig, und es ist eine falsche Ansicht, wenn sie der Besonderheit des Gemüts und der Zufälligkeit ihrer Gesinnung und Kenntnis diese Abhilfe der Not allein vorbehalten wissen will und sich durch die verpflichtenden allgemeinen Anordnungen und Gebote verletzt und gekränkt fühlt. Der öffentliche Zustand ist im Gegenteil für um so vollkommener zu achten, je weniger dem Individuum für sich nach seiner besonderen Meinung, in Vergleich mit dem, was auf allgemeine Weise veranstaltet ist, zu tun übrigbleibt.

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Kommentare

Ein Kommentar zu „242“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Not fordert subjektive Hilfe, deren Zufälligkeit die Gesellschaft dazu treibt, in der Notdurft selbst das Allgemeine herauszufinden und zu veranstalten.

    Neben die objektive Seite der Armut (§ 241) tritt hier ihre subjektive: Not ist immer die Not dieses Einzelnen unter besonderen Umständen und verlangt darum Zuwendung, nicht bloß Verwaltung. Der logische Schritt liegt darin, dass Hegel dieses Subjektive gerade nicht stehen lässt: Weil Mildtätigkeit von Gemüt, Kenntnis und Gelegenheit abhängt, ist sie zufällig — sie kann eintreten oder ausbleiben, und der Bedürftige hat keinen Anspruch auf sie. Das Allgemeine „herausfinden“ heißt deshalb: dasjenige an der Hilfe, was nicht von der Laune des Helfenden abhängt, als Einrichtung setzen. Die Moralität wird damit nicht entwertet, sondern ihrer Zufälligkeit entnommen; der öffentliche Zustand ist umso vollkommener, je weniger von der besonderen Meinung des Einzelnen abhängt.

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