A. Besitznahme
Die Besitznahme ist teils die unmittelbare körperliche Ergreifung, teils die Formierung, teils die bloße Bezeichnung.
A. Besitznahme
Die Besitznahme ist teils die unmittelbare körperliche Ergreifung, teils die Formierung, teils die bloße Bezeichnung.
Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 406:
§ 406. Die Sache ist die Mitte, durch welche die Extreme der in dem Wissen ihrer Identität mit den andern, zugleich selbstständigen Personen sich zusammenschliessen. Mein Wille hat für sie sein bestimmtes erkennbares Daseyn darin, durch die unmittelbare körperliche Ergreifung des Besitzes oder durch die Formirung oder auch durch die bloße Bezeichnung der Sache.
Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 491:
§ 491. Die Sache ist die Mitte, durch welche die Extreme, die in dem Wissen ihrer Identität als freier zugleich selbstständigen Personen sich zusammenschließen. Mein Wille hat für sie sein bestimmtes erkennbares Daseyn in der Sache durch die unmittelbare körperliche Ergreifung des Besitzes oder durch die Formirung oder auch durch die bloße Bezeichnung derselben.
Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 491:
§ 491. Die Sache ist die Mitte, durch welche die Extreme, die in dem Wissen ihrer Identität als freier zugleich gegeneinander selbständiger Personen sich zusammenschließen. Mein Wille hat für sie sein bestimmtes erkennbares Dasein in der Sache durch die unmittelbare körperliche Ergreifung des Besitzes oder durch die Formierung oder auch durch die bloße Bezeichnung derselben.
Diese Weisen der Besitznahme enthalten den Fortgang von der Bestimmung der Einzelheit zu der der Allgemeinheit. Die körperliche Ergreifung kann nur an der einzelnen Sache stattfinden, dagegen die Bezeichnung die Besitznahme durch die Vorstellung ist. Ich verhalte mich dabei vorstellend und meine, daß die Sache nach ihrer Ganzheit mein sei, nicht bloß der Teil, den ich körperlich in Besitz nehmen kann.
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