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|75| die Religion der Völker beschaffen ist, so ist auch ihre Moralität und Staatsverfassung beschaffen; diese richten sich ganz danach, ob ein Volk nur eine beschränkte Vorstellung von der Freiheit des Geistes gefaßt oder das wahrhafte Bewußtsein der Freiheit hat.
Als die näheren Bestimmungen des Kultus werden sich uns ergeben das Moment der vorausgesetzten Einheit, die Sphäre der Trennung und die in der Trennung sich wiederherstellende Freiheit.
a) Der Kultus ist also überhaupt der ewige Prozeß des Subjekts, sich mit seinem Wesen identisch zu setzen.
Dieser Prozeß der Aufhebung der Entzweiung scheint nur auf die subjektive Seite zu fallen, diese Bestimmung ist aber auch in dem Gegenstande des Bewußtseins gesetzt. Durch den Kultus wird Einigkeit gewonnen; was aber nicht ursprünglich einig ist, kann nicht als einig gesetzt werden. Diese Einigkeit, die als Tun, als dessen Resultat erscheint, muß auch als an und für sich seiend erkannt werden. Denn was dem Bewußtsein Gegenstand ist, ist das Absolute, und dessen Bestimmung ist die, daß es Einheit seiner Absolutheit mit der Besonderheit ist. Diese Einheit ist im Gegenstande also selbst, z. B. in der christlichen Vorstellung von der Menschwerdung Gottes.
Überhaupt ist diese an sich seiende Einheit, bestimmter die menschliche Gestalt, die Menschwerdung Gottes, wesentliches Moment der Religion und muß in der Bestimmung ihres Gegenstandes vorkommen. In der christlichen Religion ist diese Bestimmung vollkommen ausgebildet, aber auch in niederen Religionen kommt es vor, wäre es auch nur so, daß das Unendliche in der Weise mit dem Endlichen in Einheit erscheint, daß es als dieses Sein, als dieses unmittelbare Dasein in Gestirnen oder Tieren erscheint. Ferner gehört auch dies hierher, daß nur momentan Gott menschliche oder sonstige Gestalt des Daseins zeigt, daß er äußerlich erscheint oder innerlich im Traum oder als innerliche Stimme sich offenbart.
