106

Indem die Subjektivität nunmehr die Bestimmtheit des Begriffs ausmacht und von ihm als solchem, dem an sich seienden Willen, unterschieden [ist,] und zwar indem der Wille des Subjekts als des für sich seienden Einzelnen zugleich ist (die Unmittelbarkeit auch noch an ihm hat), macht sie das Dasein des Begriffs aus. – Es hat sich damit für die Freiheit ein höherer Boden bestimmt; an der Idee ist jetzt die Seite der Existenz oder ihr reales Moment |106|, die Subjektivität des Willens. Nur im Willen, als subjektivem, kann die Freiheit oder der an sich seiende Wille wirklich sein.

Die zweite Sphäre, die Moralität, stellt daher im ganzen die reale Seite des Begriffs der Freiheit dar, und der Prozess dieser Sphäre ist, den zunächst nur für sich seienden Willen, der unmittelbar nur an sich identisch ist mit dem an sich seienden oder allgemeinen Willen, nach diesem Unterschiede, in welchem er sich in sich vertieft, aufzuheben und ihn für sich als identisch mit dem an sich seienden Willen zu setzen. Diese Bewegung ist sonach die Bearbeitung dieses nunmehrigen Bodens der Freiheit, der Subjektivität, [diese,] die zunächst abstrakt, nämlich vom Begriffe unterschieden ist, ihm gleich [zu machen] und dadurch für die Idee ihre wahrhafte Realisation zu erhalten, – dass der subjektive Wille sich zum ebenso objektiven, hiermit wahrhaft konkreten bestimmt.

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Kommentare

4 Kommentare zu „106“

  1. Avatar von Hegel (Enzyklopädie 1817)
    Hegel (Enzyklopädie 1817)

    Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 417:

    § 417. Der moralische Standpunkt ist dadurch das Reflexions-Urtheil der Freyheit, oder das Verhältniß, worin die persönliche Subjectivität sich absolut selbstständig setzt, und daher die Momente des Willens zu selbstständigen Extremen abstößt, – dem allgemeinen vernünftigen Willen, und einer äusserlichen selbstständigen Welt. Die Subjectivität ist deren Mitte, und ist eben so unmittelbar identisch mit ihnen, als sie, weil sie selbstständig sind, sich mit ihnen und sie miteinander in nur relative Beziehung setzt.

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Beim strengen Recht kam es nicht darauf an, was mein Grundsatz oder meine Absicht war. Diese Frage nach der Selbstbestimmung und Triebfeder des Willens wie nach dem Vorsatze tritt hier nun beim Moralischen ein. Indem der Mensch nach seiner Selbstbestimmung beurteilt sein will, ist er in dieser Beziehung frei, wie die äußeren Bestimmungen sich auch verhalten mögen. In diese Überzeugung des Menschen in sich kann man nicht einbrechen; ihr kann keine Gewalt geschehen, und der moralische Wille ist daher unzugänglich. Der Wert des Menschen wird nach seiner inneren Handlung geschätzt, und somit ist der moralische Standpunkt die für sich seiende Freiheit.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Subjektivität macht das Dasein des Begriffs aus — an der Idee tritt damit die Seite der Existenz, ihr reales Moment, hervor.

    Hier wird begründet, warum die Moralität eine notwendige Stufe und nicht nur eine Innerlichkeit neben dem Recht ist. Die Idee hat zwei Seiten, den Begriff und dessen Verwirklichung; im abstrakten Recht hatte der Wille sein Dasein in äußerlichen Sachen, jetzt hat er es an ihm selbst, im Subjekt. Damit ist ein höherer Boden gewonnen, denn Freiheit kann nur dort wirklich sein, wo ein Wille sie auch will. Zugleich ist dieser Boden zunächst noch abstrakt: Der subjektive Wille ist mit dem allgemeinen erst an sich identisch, und die ganze Bewegung dieses Teils besteht darin, diese Identität auch für ihn hervorzubringen, so dass der subjektive Wille sich zum ebenso objektiven bestimmt.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 106: Der neue Boden der Freiheit (Die Subjektivität)

    Die Subjektivität macht jetzt die Bestimmtheit des Begriffs aus. Sie ist vom Begriff unterschieden, also vom Willen, wie er an sich ist. Und sie ist zugleich da. Denn der einzelne Wille ist wirklich vorhanden.

    Damit hat die Freiheit einen höheren Boden bekommen. Die Idee hat jetzt eine Seite der Existenz: die Subjektivität des Willens. Denn nur im Willen eines Subjekts kann Freiheit wirklich werden.

    Wichtige Anmerkung: Die Moralität stellt die reale Seite der Freiheit dar. Ihr Vorgang ist: Der Wille steht zuerst für sich. Mit dem allgemeinen Willen ist er nur an sich eins. Dieser Unterschied soll aufgehoben werden. Der Wille soll auch für sich eins mit dem allgemeinen Willen sein. So wird der subjektive Wille zugleich objektiv.

    Aus der Vorlesung: Beim strengen Recht kam es nicht auf meine Absicht an. Hier kommt es darauf an. Der Mensch will danach beurteilt werden, wie er sich selbst bestimmt. In diese innere Überzeugung kann niemand einbrechen. Ihr kann keine Gewalt geschehen. Der Wert des Menschen wird nach seiner inneren Handlung geschätzt. Der moralische Wille ist darum unzugänglich. Und darum ist der moralische Standpunkt die für sich seiende Freiheit.

    Zusammenfassung: Freiheit wird nur im Willen eines Subjekts wirklich. Darum ist die Subjektivität der neue Boden.

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