107

Die Selbstbestimmung des Willens ist zugleich Moment seines Begriffs und die Subjektivität nicht nur die Seite seines Daseins, sondern seine eigene Bestimmung (§ 104). Der als subjektiv bestimmte, für sich freie Wille, zunächst als Begriff, hat, um als Idee zu sein, selbst Dasein. Der moralische Standpunkt ist daher in seiner Gestalt das Recht des subjektiven Willens. Nach diesem Rechte anerkennt und ist der Wille nur etwas, insofern es das Seinige, er darin sich als Subjektives ist.

Derselbe Prozess des moralischen Standpunkts (s. Anm. zum vor. §) hat nach dieser Seite die Gestalt, die Entwicklung des Rechts des subjektiven Willens zu sein oder der Weise seines Daseins -, so dass er das, was er als das Seinige in seinem Gegenstande erkennt, dazu fortbestimmt, sein wahrhafter Begriff, das Objektive im Sinne seiner Allgemeinheit zu sein.

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Kommentare

3 Kommentare zu „107“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Dasein der Freiheit – sie bestimmt als Subjektivität – ihre wesentliche Bestimmtheit – Boden des Daseins überhaupt – Freiheit soll dasein mit dieser Bestimmtheit – Recht der subjektiven Freiheit –
    Mein moralisches Recht ist, daß Etwas mein Vorsatz, Zweck, Interesse sei – von mir anerkannt für gut gehalten werde – Interest mea, ut ego intersim.
    Daß dies Moment meiner Subjektivität – darin sei, dasei, ist sein Recht – Recht der Absicht – Einsicht – des Gewissens – unendliches Recht.

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Diese ganze Bestimmung der Subjektivität des Willens ist wieder ein Ganzes, das als Subjektivität auch Objektivität haben muß. Am Subjekt kann sich erst die Freiheit realisieren, denn es ist das wahrhafte Material zu dieser Realisation; aber dieses Dasein des Willens, welches wir Subjektivität nannten, ist verschieden von dem an und für sich seienden Willen. Von dieser anderen Einseitigkeit der bloßen Subjektivität muß sich der Wille nämlich befreien, um an und für sich seiender Wille zu werden. In der Moralität ist es das eigentümliche Interesse des Menschen, das in Frage kommt, und dies ist eben der hohe Wert desselben, daß dieser sich selbst als absolut weiß und sich bestimmt. Der ungebildete Mensch läßt sich von der Gewalt der Stärke und von Naturbestimmtheiten alles auferlegen, die Kinder haben keinen moralischen Willen, sondern lassen sich von ihren Eltern bestimmen; aber der gebildete, innerlich werdende Mensch will, daß er selbst in allem sei, was er tut.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Subjektivität ist nicht nur die Seite des Daseins, sondern die eigene Bestimmung des Willens — daraus folgt der moralische Standpunkt als Recht des subjektiven Willens.

    § 106 hatte die Subjektivität als Dasein des Begriffs eingeführt; hier kommt der zweite, entscheidende Halbsatz hinzu. Die Selbstbestimmung ist nicht bloß die Weise, wie der Wille existiert, sondern gehört zu dem, was er ist; andernfalls wäre sie ein austauschbares Medium. Weil der Begriff aber, um Idee zu sein, selbst Dasein haben muss, tritt er hier in der Gestalt eines Rechts auf: Dem Willen gilt nur das als seiend und als das Seinige, worin er sich als Subjekt wiederfindet. Dieses Recht des subjektiven Willens ist der Maßstab, an dem die folgenden Abschnitte über Vorsatz, Absicht und Gewissen sich entwickeln.

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