110

Diese Identität des Inhalts erhält aber auf dem moralischen Standpunkt wo die Freiheit, diese Identität des Willens mit sich, für ihn ist (§ 105), die nähere eigentümliche Bestimmung.
a) Der Inhalt ist für mich als der meinige so bestimmt, dass er in seiner Identität nicht nur als mein innerer Zweck, sondern auch, insofern er die äußerliche Objektivität erhalten hat, meine Subjektivität für mich enthalte.

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Kommentare

4 Kommentare zu „110“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    α) Mein Inhalt als Ich, substantiell, objektiv überhaupt. [§ 110]
    β) Gegensatz – Objektivität des Begriffs. [§ 111]
    γ) Äußerlicher [Wille] – Subjektivität Anderer. [§ 112]
    α) abstrakte Identität – gegen Subjektivität und Objektivität, d. i. Äußerlichkeit überhaupt –
    Im ausgeführten Zwecke soll Ich, mein Werk (mein Interesse), Absicht erhalten –

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Der Inhalt des subjektiven oder moralischen Willens enthält eine eigene Bestimmung: er soll nämlich, wenn er auch die Form der Objektivität erlangt hat, dennoch meine Subjektivität immerfort enthalten, und die Tat soll nur gelten, insofern sie innerlich von mir bestimmt, mein Vorsatz, meine Absicht war. Mehr als in meinem subjektiven Willen lag, erkenne ich nicht in der Äußerung als das Meinige an, und ich verlange in derselben mein subjektives Bewußtsein wiederzusehen.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Erste nähere Bestimmung der Identität des Inhalts — er soll auch in der erlangten äußerlichen Objektivität meine Subjektivität für mich enthalten.

    Was § 109 allgemein als Zweck bestimmt hatte, erhält jetzt die Fassung, die es auf dem moralischen Boden annimmt. Weil hier die Freiheit für den Willen selbst ist, genügt es nicht, dass der Inhalt von mir stammt; er muss auch dann noch als der meinige erkennbar bleiben, wenn er ausgeführt und damit äußerlich geworden ist. Der Handelnde will also nicht bloß ein Ergebnis in der Welt, sondern sich selbst in diesem Ergebnis wiederfinden. Aus dieser Bestimmung wird im ersten Abschnitt das Recht des Vorsatzes.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 110: Ich will mich in meiner Tat wiederfinden

    Auf dem moralischen Standpunkt kommt etwas Besonderes hinzu. Mein Zweck soll meiner bleiben. Auch wenn er ausgeführt ist.

    Was bedeutet das?

    Ich will mich in meiner Tat wiedererkennen. Die Tat soll nur so weit als meine gelten, wie ich sie wirklich gewollt habe. Was darüber hinaus geschieht, erkenne ich nicht als meines an.

    Ein Beispiel: Ich schreibe einem Freund einen Brief, um ihn zu trösten. Er versteht einen Satz falsch und ist gekränkt. Die Kränkung habe ich nicht gewollt. Ich sage: „So habe ich es nicht gemeint.“ Damit berufe ich mich auf mein Inneres.

    Zusammenfassung: Der moralische Wille will in seiner Tat sich selbst wiederfinden. Als seine Tat erkennt er nur an, was in seinem Willen lag.

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