111

b) Der Inhalt, ob er zwar ein Besonderes enthält (dies sei sonst genommen, woher es wolle), hat als Inhalt des in seiner Bestimmtheit in sich reflektierten, hiermit mit sich identischen und allgemeinen Willens α) die Bestimmung in ihm selbst, dem an sich seienden Willen angemessen zu sein oder die Objektivität des Begriffes zu haben; aber β) indem der subjektive Wille als für sich seiender zugleich noch formell ist (§ 108), ist dies nur Forderung, und er enthält ebenso die Möglichkeit, dem Begriffe nicht angemessen zu sein.

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Kommentare

2 Kommentare zu „111“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    β) Wesentliche Differenz und Beziehung auf Allgemeines Gegensatz des Objektiven als Begriff* gegen Besonderheit – Einheit ist Forderung.
    Objektivität hier Allgemeinheit – Wahrheit –

    *[darüber:] Allgemeinen

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Zweite Bestimmung — der Inhalt des in sich reflektierten Willens hat die Bestimmung, dem an sich seienden Willen angemessen zu sein, was als bloße Forderung die Möglichkeit der Unangemessenheit einschließt.

    Hier tritt der Maßstab hinzu, ohne den es keine Moralität gäbe. Weil der subjektive Wille in seiner Bestimmtheit in sich reflektiert und dadurch mit sich identisch, also allgemein ist, trägt sein Inhalt die Forderung in sich, dem Begriffe des Willens zu entsprechen — er will nicht bloß irgend etwas, sondern etwas Rechtes. Da der Wille aber nach § 108 noch formell ist, ist das keine erreichte Identität, sondern eben nur Forderung. Und wo eine Forderung ist, ist die Möglichkeit ihres Ausbleibens mitgesetzt: An dieser Stelle wird die Möglichkeit, dem Begriffe nicht angemessen zu sein, in den Begriff des moralischen Willens eingebaut, statt später als bloße Abweichung nachgetragen zu werden; was das Böse ist, bestimmt erst § 139.

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