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c) Indem ich meine Subjektivität in Ausführung meiner Zwecke erhalte (§ 110), hebe ich darin als [in] der Objektivierung derselben diese Subjektivität zugleich als unmittelbare, somit als diese meine einzelne auf. Aber die so mit mir identische äußerliche Subjektivität ist der Wille anderer (§ 73). – Der Boden der Existenz des Willens ist nun die Subjektivität (§ 106) und der Wille anderer die zugleich, mir andere, Existenz, die ich meinem Zwecke gebe. – Die Ausführung meines Zwecks hat daher diese Identität meines und anderer Willen in sich, – sie hat eine positive Beziehung auf den Willen anderer.

Die Objektivität des ausgeführten Zwecks schließt daher die drei Bedeutungen in sich, oder enthält vielmehr in einem die drei Momente: α) Äußerliches unmittelbares Dasein (§ 109), β) dem Begriffe angemessen (§ 112), γ) allgemeine Subjektivität zu sein. Die Subjektivität, die sich in dieser Objektivität erhält, ist α) dass der objektive Zweck der meinige sei, so dass Ich mich als Diesen darin erhalte (§ 110); β) und γ) der Subjektivität ist schon mit den Momenten β) und γ) der Objektivität zusammengefallen. – Dass diese Bestimmungen so, auf dem moralischen Standpunkte sich unterscheidend, nur zum Widerspruche vereinigt sind, |110| macht näher das Erscheinende oder die Endlichkeit dieser Sphäre aus (§ 108), und die Entwicklung dieses Standpunkts ist die Entwicklung dieser Widersprüche und deren Auflösungen, die aber innerhalb desselben nur relativ sein können.

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Kommentare

4 Kommentare zu „112“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Objektivität – ist hier allgemeine Subjektivität –
    Äußerliches Dasein des Subjekts wesentlich sogleich Wille Anderer
    – Sein für Anderes – d. i. subjektiver Wille
    Voraussetzung, Material – Andere Subjektivität
    bedingtes Tun – Hervorbringung einer Veränderung des Daseins d. i. eine Bestimmung, die auf den Willen Anderer Beziehung hat –

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Beim formellen Rechte war gesagt worden, daß es nur Verbote enthalte, daß die streng rechtliche Handlung also eine nur negative Bestimmung in Rücksicht des Willens anderer habe. Im Moralischen dagegen ist die Bestimmung meines Willens in Beziehung auf den Willen anderer positiv, das heißt der subjektive Wille hat in dem, was er realisiert, den an sich seienden Willen als ein Innerliches. Es ist hier eine Hervorbringung oder eine Veränderung des Daseins vorhanden, und dieses hat eine Beziehung auf den Willen anderer. Der Begriff der Moralität ist das innerliche Verhalten des Willens zu sich selbst. Aber hier ist nicht nur ein Wille, sondern die Objektivierung hat zugleich, die Bestimmung in sich, daß der einzelne Wille in derselben sich aufhebt und damit also eben, indem die Bestimmung der Einseitigkeit wegfällt, zwei Willen und eine positive Beziehung derselben aufeinander gesetzt sind. Im Rechte kommt es nicht darauf an, ob der Wille der anderen etwas möchte in Beziehung auf meinen Willen, der sich Dasein im Eigentum gibt. Im Moralischen dagegen handelt es sich um das Wohl auch anderer, und diese positive Beziehung kann erst hier eintreten.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Dritte Bestimmung — in der Objektivierung des Zwecks wird die eigene Subjektivität als unmittelbare, einzelne aufgehoben, und die mit mir identische äußerliche Subjektivität ist der Wille anderer.

    Der moralische Wille wird hier an die anderen angeschlossen, ohne dass der moralische Boden verlassen würde. Indem ich meinen Zweck ausführe, erhalte ich mich in ihm (§ 110); zugleich aber hört er auf, meiner in diesem einzelnen, unmittelbaren Sinne zu sein, denn ausgeführt steht er in der Welt. Da der Boden der Existenz jetzt nicht mehr die Sache, sondern die Subjektivität ist (§ 106), kann diese äußerliche Existenz meines Zwecks nur wieder eine Subjektivität sein — der Wille anderer. Deshalb hat die moralische Handlung, anders als das abstrakte Recht mit seinem bloßen Verbot (§ 38), eine positive Beziehung auf andere; die Anmerkung fügt hinzu, dass die drei so unterschiedenen Bestimmungen auf diesem Standpunkt nur widersprüchlich vereinigt sind, und genau das macht seine Endlichkeit aus.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 112: Meine Tat betrifft andere

    Wenn ich meinen Zweck ausführe, bleibt er nicht bei mir. Er tritt in die Welt. Und in der Welt leben andere Menschen mit ihrem eigenen Willen.

    Was folgt daraus?

    Meine Tat hat immer mit dem Willen anderer zu tun. Sie ändert etwas in ihrem Leben. Sie kann ihnen nützen oder schaden. Sie kann ihnen gefallen oder nicht.

    Ein Unterschied zum Recht:

    Das Recht verbietet nur. Es sagt: Lass dem anderen sein Eigentum. Was der andere sonst will, geht es nichts an. In der Moral ist das anders. Hier geht es auch um das Wohl der anderen. Hier kann ich ihnen etwas Gutes tun wollen.

    Drei Seiten einer Tat:

    Eine ausgeführte Tat hat also drei Seiten. Sie ist äußerlich in der Welt da. Sie soll richtig sein. Und sie betrifft den Willen anderer.

    Auf dem moralischen Standpunkt fallen diese drei Seiten oft auseinander. Sie widersprechen sich. Die Moral ist darum ein Feld von Spannungen. Ganz auflösen lassen sie sich hier nicht.

    Zusammenfassung: Jede Tat betrifft den Willen anderer. In der Moral geht es darum auch um ihr Wohl. Die drei Seiten der Tat geraten dabei leicht in Widerspruch.

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