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β) Die Substanz ist in diesem ihrem wirklichen Selbstbewusstsein sich wissend und damit Objekt des Wissens. Für das Subjekt haben die sittliche Substanz, ihre Gesetze und Gewalten einerseits als Gegenstand das Verhältnis, dass sie sind, im höchsten Sinne der Selbstständigkeit, – eine absolute, unendlich festere Autorität und Macht als das Sein der Natur.

Die Sonne, Mond, Berge, Flüsse, überhaupt die umgebenden Naturobjekte sind, sie haben für das Bewusstsein die Autorität, nicht nur überhaupt zu sein, sondern auch eine besondere Natur zu haben, welche es gelten lässt, nach ihr in seinem Verhalten zu ihnen, seiner Beschäftigung mit ihnen und ihrem Gebrauche sich richtet. Die Autorität der sittlichen Gesetze ist unendlich höher, weil die Naturdinge nur auf die ganz äußerliche und vereinzelte Weise die Vernünftigkeit darstellen und sie unter die Gestalt der Zufälligkeit verbergen.

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Kommentare

2 Kommentare zu „146“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Subjekt αα) ist sittlich – steht in der Einheit – ist gemäß – ββ) Bewußtsein des α) Verhältnisses zu Pflichten, sie sind fest – γγ) gibt Zeugnis – hat sich darin – Wille – Geist – [Sittliche Gesetze] sind – ebenso an sich – als existieren, – göttliche Mächte – Form, göttliche Gebote, Autorität oder ewige Vernunft-Bestimmungen – gleichgültig.

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Substanz ist im wirklichen Selbstbewusstsein sich wissend und tritt ihm eben damit als Gegenstand gegenüber, der im höchsten Sinne der Selbständigkeit ist.

    Nachdem die objektive Seite bestimmt ist, wendet sich die Darstellung dem Verhältnis zu, in dem das Subjekt zu ihr steht, und nimmt davon zunächst nur die eine Hälfte. Sie lautet: die sittlichen Gesetze und Gewalten sind — sie gelten nicht deshalb, weil einer sie anerkennt, sondern stehen ihm mit der Festigkeit eines Vorhandenen gegenüber. Ihr Sein ist dabei nicht das eines Naturdinges, sondern ein festeres, weil die Natur ihre Vernünftigkeit nur äußerlich und vereinzelt zeigt und unter Zufälligkeit verbirgt, während in den sittlichen Mächten der Geist sich selbst weiß. Die andere Hälfte des Verhältnisses folgt in § 147.

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