174

Die Kinder haben das Recht, aus dem gemeinsamen Familienvermögen ernährt und erzogen zu werden. Das Recht der Eltern auf die Dienste der Kinder als Dienste, gründet und beschränkt sich auf das Gemeinsame der Familiensorge überhaupt. Ebenso bestimmt sich das Recht der Eltern über die Willkür der Kinder durch den Zweck, sie in Zucht zu halten und zu erziehen. Der Zweck von Bestrafungen ist nicht die Gerechtigkeit als solche, sondern subjektiver, moralischer Natur, Abschreckung der noch in Natur befangenen Freiheit und Erhebung des Allgemeinen in ihr Bewusstsein und ihren Willen |179|.

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Kommentare

4 Kommentare zu „174“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    Zucht – durch Autorität und Sinnlichkeit – Zucht – auf dem Felde der sinnlichen Natur, des natürlichen Willens – unmittelbare Begegnung auf diesem Wege der Abhängigkeit – Eltern Macht, von welcher diese Seite abhängig ist – Macht zugleich durchdrungen von dem sittlichen Motiv – Die Vernunft scheint zugleich trübe hindurch und berührt in ihm vernünftige Selbständigkeit – die Seele des Kindes verbindet sich damit – Die Macht, Erscheinung der sittlichen Macht – in der Weise der Macht über die Abhängigkeit des Kindes –
    Eben diese Autorität, dies Gefühl ihrer Unterordnung – Unselbständigkeit – Bedürfnis des geistigen Bewußtseins gegen ihre natürliche Existenz – Wunsch, groß zu sein, an dem die Kinder großgezogen werden.

  2. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Was der Mensch sein soll, hat er nicht aus Instinkt, sondern er hat es sich erst zu erwerben. Darauf begründet sich das Recht des Kindes, erzogen zu werden. Ebenso ist es mit den Völkern bei väterlichen Regierungen: hier werden die Menschen aus Magazinen ernährt und nicht als Selbstständige und Majorenne angesehen. Die Dienste, die von den Kindern gefordert werden dürfen, können daher nur den Zweck der Erziehung haben und sich auf dieselbe beziehen: sie müssen nicht für sich etwas sein wollen, denn das unsittlichste Verhältnis überhaupt ist das Sklavenverhältnis der Kinder. Ein Hauptmoment der Erziehung ist die Zucht, welche den Sinn hat, den Eigenwillen des Kindes zu brechen, damit das bloß Sinnliche und Natürliche ausgereutet werde. Hier muß man nicht meinen, bloß mit Güte auszukommen; denn gerade der unmittelbare Wille handelt nach unmittelbaren Einfällen und Gelüsten, nicht nach Gründen und Vorstellungen. Legt man den Kindern Gründe vor, so überläßt man es denselben, ob sie diese wollen gelten lassen, und stellt daher alles in ihr Belieben. Daran, daß die Eltern das Allgemeine und Wesentliche ausmachen, schließt sich das Bedürfnis des Gehorsams der Kinder an. Wenn das Gefühl der Unterordnung bei den Kindern, das die Sehnsucht, groß zu werden, hervorbringt, nicht genährt wird, so entsteht vorlautes Wesen und Naseweisheit.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern bestimmen und begrenzen sich durch den Zweck der Erziehung, und die Strafe hat hier nicht die Gerechtigkeit, sondern die Erhebung des Allgemeinen in das Bewusstsein zum Zweck.

    Aus der Stellung der Familie werden rechtliche Folgerungen gezogen; ein eigener logischer Schritt liegt darin nicht, wohl aber die Feststellung, dass die Strafe an diesem Ort etwas anderes ist als im abstrakten Recht, wo sie die Aufhebung des Unrechts und darum eine Sache der Gerechtigkeit war.

  4. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 174: Rechte und Erziehung

    Kinder haben ein Recht: Die Familie soll sie aus ihrem Vermögen ernähren und erziehen.

    Und die Eltern?

    Die Eltern dürfen von den Kindern Mithilfe verlangen. Aber nur so weit, wie es der Familie und der Erziehung dient. Kinder sind keine Diener. Das unsittlichste Verhältnis überhaupt wäre, Kinder wie Sklaven zu halten.

    Warum Erziehung?

    Was der Mensch sein soll, hat er nicht von Natur. Er muss es erst erwerben. Darum hat das Kind ein Recht auf Erziehung.

    Zucht und Strafe:

    Die Eltern haben das Recht, die Launen der Kinder in Zucht zu halten. Strafen sollen nicht Gerechtigkeit üben. Sie sollen das Kind, das noch ganz in seiner Natur steckt, zurückhalten. Und sie sollen das Allgemeine in sein Bewusstsein heben.

    Zur Zucht gehört auch, den Eigenwillen des Kindes zu brechen. Mit Güte allein kommt man nicht aus. Wer einem kleinen Kind nur Gründe vorlegt, überlässt alles seinem Belieben. Weil die Eltern das Allgemeine und Wesentliche vertreten, brauchen Kinder den Gehorsam.

    Zusammenfassung: Kinder haben ein Recht auf Nahrung und Erziehung. Eltern dürfen Mithilfe verlangen, aber nur im Dienst der Erziehung. Zucht und Strafe sollen den Eigenwillen brechen und das Allgemeine ins Bewusstsein heben.

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