264

Die Individuen der Menge, da sie selbst geistige Naturen und damit das gedoppelte Moment, nämlich das Extrem der für sich wissenden und wollenden Einzelnheit und das Extrem der das Substantielle wissenden und wollenden Allgemeinheit in sich enthalten und daher zu dem Rechte dieser beiden Seiten nur gelangen, insofern sie sowohl als Privat- wie als substantielle Personen wirklich sind, – erreichen in jenen Sphären teils unmittelbar das erstere, teils das andere so, dass sie in den Institutionen, als dem an sich seienden Allgemeinen ihrer besonderen Interessen, ihr wesentliches Selbstbewusstsein haben, teils dass sie ihnen ein auf einen allgemeinen Zweck gerichtetes Geschäft und Tätigkeit in der Korporation gewähren.

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Kommentare

2 Kommentare zu „264“

  1. Avatar von Karl Marx
    Karl Marx

    § 264. »Die Individuen der Menge, da sie selbst geistige Naturen und damit das gedoppelte Moment, nämlich das Extrem der für sich wissenden und wollenden Einzelnheit und das Extrem der das Substantielle wissenden und wollenden Allgemeinheit in sich enthalten und daher zu dem Rechte dieser beiden Seiten nur gelangen, insofern sie sowohl als Privat- wie als substantielle Personen wirklich sind; – erreichen in jenen Sphären teils unmittelbar das Erstere, teils das Andere so, daß sie in den Institutionen, als dem an sich seienden Allgemeinen ihrer besonderen Interessen, ihr wesentliches Selbstbewußtsein haben, teils daß sie ihnen ein auf einen allgemeinen Zweck gerichtetes Geschäft und Tätigkeit in der Korporation gewähren.«

  2. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Individuen enthalten selbst das gedoppelte Moment — das Extrem der für sich wissenden Einzelnheit und das Extrem der das Substantielle wissenden Allgemeinheit — und gelangen zu ihrem Rechte nur, insofern sie als Privat- wie als substantielle Personen wirklich sind.

    Der Paragraph verlegt den Unterschied, der bisher zwischen den Sphären lag, in den Einzelnen hinein. Nicht die einen sind Privatleute und die anderen Staatsbürger; jeder ist beides, und beides ist ein Recht, nicht eine bloße Rolle. Daraus ergibt sich, was die Institutionen zu leisten haben: Sie sind das an sich seiende Allgemeine der besonderen Interessen selbst, und der Einzelne findet in ihnen nicht eine fremde Ordnung, sondern sein „wesentliches Selbstbewusstsein“ — dasjenige an ihm, was er nicht durch Belieben, sondern durch Zugehörigkeit ist. Und über die bloße Zugehörigkeit hinaus gewähren ihm eben diese Sphären ein Geschäft und eine Tätigkeit, die auf einen allgemeinen Zweck gerichtet sind — in der Korporation.

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