295

Die Sicherung des Staats und der Regierten gegen den Missbrauch der Gewalt von seiten der Behörden und ihrer Beamten liegt einerseits unmittelbar in ihrer Hierarchie und Verantwortlichkeit, andererseits in der Berechtigung der Gemeinden, Korporationen, als wodurch die Einmischung subjektiver Willkür in die den Beamten anvertraute Gewalt für sich gehemmt und die in das einzelne Benehmen nicht reichende Kontrolle von oben, von unten ergänzt wird.

Im Benehmen und in der Bildung der Beamten liegt der Punkt, wo die Gesetze und Entscheidungen der Regierung die Einzelnheit berühren und in der Wirklichkeit geltend gemacht werden. Dies ist somit die Stelle, von welcher die Zufriedenheit und das Zutrauen der Bürger zur Regierung sowie die Ausführung oder Schwächung und Vereitelung ihrer Absichten |304| nach der Seite abhängt, dass die Art und Weise der Ausführung von der Empfindung und Gesinnung leicht so hoch angeschlagen wird, als der Inhalt des Auszuführenden selbst, der schon für sich eine Last enthalten kann. In der Unmittelbarkeit und Persönlichkeit dieser Berührung liegt es, dass die Kontrolle von oben von dieser Seite unvollständiger ihren Zweck erreicht, der auch an dem gemeinschaftlichen Interesse der Beamten als eines gegen die Untergebenen und gegen die Oberen sich zusammenschließenden Standes, Hindernisse finden kann, deren Beseitigung insbesondere bei etwa sonst noch unvollkommeneren Institutionen, das höhere Eingreifen der Souveränität (wie z. B. Friedrichs II. in der berüchtigtgemachten Müller Arnoldschen Sache) erfordert und berechtigt.

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Kommentare

2 Kommentare zu „295“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Sicherung gegen den Mißbrauch der Amtsgewalt liegt zugleich in der Hierarchie und Verantwortlichkeit von oben und in der Berechtigung der Gemeinden und Korporationen von unten.

    Ein eigener logischer Schritt wird hier nicht getan; aus dem Umstand, dass die Kontrolle von oben das einzelne Benehmen der Beamten nicht erreicht — dort nämlich, wo Gesetz und Regierungsentscheidung die Einzelnheit unmittelbar berühren —, wird die Folge gezogen, dass sie durch die eigenen Rechte der unteren Kreise ergänzt werden muss.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 295: Schutz vor Missbrauch

    Beamte haben Macht. Wie schützt man die Bürger vor ihrem Missbrauch?

    Zwei Wege:

    Von oben durch Rangordnung und Verantwortung. Von unten durch die Rechte der Gemeinden und Korporationen. Was die Kontrolle von oben nicht erreicht, ergänzt die Kontrolle von unten.

    Der empfindliche Punkt:

    Im Verhalten der Beamten berühren die Gesetze den einzelnen Bürger. Hier entscheidet sich, ob die Bürger der Regierung vertrauen. Wie man etwas ausführt, zählt für sie oft so viel wie der Inhalt selbst.

    Eine Gefahr:

    Beamte können sich als Stand verbünden. Gegen die Bürger und gegen die Vorgesetzten. Dann kann es nötig sein, dass der Souverän selbst eingreift. So griff Friedrich der Große im Fall des Müllers Arnold ein.

    Zusammenfassung: Gegen Missbrauch schützen die Kontrolle von oben und die Rechte der Gemeinden von unten. Im Verhalten der Beamten entscheidet sich das Vertrauen der Bürger. Notfalls muss der Souverän eingreifen.

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