30

Das Recht ist etwas Heiliges überhaupt, allein weil es das Dasein des absoluten Begriffes, der selbstbewussten Freiheit ist. – Der Formalismus des Rechts aber (und weiterhin der Pflicht) entsteht aus dem Unterschiede der Entwicklung des Freiheitsbegriffs. Gegen formelleres, d. i. abstrakteres und darum beschränkteres Recht, hat die Sphäre und Stufe des Geistes, in welcher er die weiteren in seiner Idee enthaltenen Momente zur Bestimmung und Wirklichkeit in sich gebracht hat, als die konkretere in sich reichere und wahrhafter allgemeine eben damit auch ein höheres Recht.

Jede Stufe der Entwicklung der Idee der Freiheit hat ihr eigentümliches Recht, weil sie das Dasein der Freiheit in einer ihrer eigenen Bestimmungen ist. Wenn vom Gegensatze der Moralität, der |36| Sittlichkeit gegen das Recht gesprochen wird, so ist unter dem Rechte nur das erste, formelle der abstrakten Persönlichkeit verstanden. Die Moralität, die Sittlichkeit, das Staatsinteresse ist jedes ein eigentümliches Recht, weil jede dieser Gestalten Bestimmung und Dasein der Freiheit ist. In Kollision können sie nur kommen, insofern sie auf gleicher Linie stehen, Rechte zu sein; wäre der moralische Standpunkt des Geistes nicht auch ein Recht, die Freiheit in einer ihrer Formen, so könnte sie gar nicht in Kollision mit dem Rechte der Persönlichkeit oder einem anderen kommen, weil ein solches den Freiheitsbegriff, die höchste Bestimmung des Geistes, in sich enthält, gegen welchen anderes ein substanzloses ist. Aber die Kollision enthält zugleich dies andere Moment, dass sie beschränkt und damit auch eins dem anderen untergeordnet ist; nur das Recht des Weltgeistes ist das uneingeschränkt absolute.

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Kommentare

3 Kommentare zu „30“

  1. Avatar von Hegel (Notizen)
    Hegel (Notizen)

    [zu § 30]
    Recht – Freiheit in ihren verschiedenen Bestimmungen Beschränkung – engherzig, engsinnig – in Engen sich – wie das beschränkt und dann wieder das beschränkt werden müsse.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 30: Recht gegen Recht

    Das Recht ist etwas Heiliges. Warum? Weil in ihm die Freiheit da ist, die sich selbst kennt. Etwas Höheres gibt es in der Welt des Geistes nicht.

    Aber es gibt nicht nur ein Recht. Die Freiheit entfaltet sich in Stufen. Jede Stufe ist eine Gestalt der Freiheit. Darum hat jede Stufe ihr eigenes Recht.

    Welche Stufen sind das?

    Zuerst das Recht der einzelnen Person, etwa auf ihr Eigentum. Dann das Recht des Gewissens. Dann das Recht der Familie und des Staates. Wenn man Recht und Moral einander entgegensetzt, meint man mit „Recht“ nur die erste, dünnste Stufe. Aber auch die Moral ist ein Recht. Auch das Wohl des Staates ist ein Recht.

    Was geschieht, wenn Rechte zusammenstoßen?

    Ein Beispiel: Mein Grundstück gehört mir. Nun muss man einen Deich bauen, sonst ertrinkt das ganze Dorf. Dann geht das Recht der Gemeinschaft vor.

    Rechte können nur zusammenstoßen, weil beide wirklich Rechte sind. Wäre das eine gar kein Recht, gäbe es keinen Streit. Aber im Streit zeigt sich auch: Jedes Recht hat seine Grenze. Das ärmere Recht muss dem reicheren weichen. Reicher ist die Stufe, in der mehr von der Freiheit wirklich geworden ist.

    Nur ein Recht hat gar keine Grenze: das Recht des Weltgeistes. Das ist der Gang der Geschichte selbst.

    Zusammenfassung: Jede Stufe der Freiheit hat ihr eigenes Recht. Die höhere Stufe hat das höhere Recht, weil sie mehr Freiheit enthält. Unbeschränkt ist allein das Recht der Weltgeschichte.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Stufung der Rechte — jede Stufe der Entwicklung der Idee der Freiheit hat ihr eigentümliches Recht; das konkretere, in sich reichere ist gegenüber dem formelleren und abstrakteren das höhere.

    Der Paragraph zieht aus § 29 die Folgerung für den Aufbau des Buches: weil Recht jedes Dasein der Freiheit ist und die Freiheit sich stufenweise bestimmt, gibt es nicht ein Recht, sondern eine Reihe von Rechten. „Formell“ heißt dabei arm an Bestimmungen und darum beschränkt, „konkret“ heißt, dass die Momente, die im Begriff der Freiheit liegen, wirklich in sich aufgenommen sind. Daraus ergibt sich zugleich die Rangordnung, nach der später Zusammenstöße entschieden werden: in Widerstreit geraten können nur Gestalten, die beide Recht sind, und die reichere geht der ärmeren vor.

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