326

Zwiste der Staaten miteinander können irgendeine besondere Seite ihres Verhältnisses zum Gegenstand haben; für diese Zwiste hat auch der besondere, der Verteidigung des Staates gewidmete, Teil seine Hauptbestimmung. Insofern aber der Staat als solcher, seine Selbstständigkeit, in Gefahr kommt, so ruft die Pflicht alle seine Bürger zu seiner Verteidigung auf. Wenn so das Ganze zur Macht geworden, und aus seinem inneren Leben in sich nach außen gerissen ist, so geht damit der Verteidigungskrieg in Eroberungskrieg über.

Dass die bewaffnete Macht des Staats, ein stehendes Heer, und die Bestimmung für das besondere Geschäft seiner Verteidigung zu einem Stande wird, ist dieselbe Notwendigkeit, durch welche die anderen besonderen Momente, Interessen und Geschäfte zu einer Ehe, zu Gewerbs-, Staats-, Geschäfts- usf. Ständen werden. Das Räsonnement, das an Gründen herüber- und hinübergeht, ergeht sich in Betrachtungen über die größeren Vorteile oder über die größeren Nachteile der Einführung stehender Heere, und die Meinung entscheidet sich gern für das letztere, weil der Begriff der Sache schwerer zu fassen ist als einzelne und äußerliche Seiten, und dann weil die Interessen und Zwecke der Besonderheit (die Kosten mit ihren Folgen, größeren Auflagen usf.) in dem Bewusstsein der bürgerlichen Gesellschaft für höher angeschlagen werden, als das an und für sich Notwendige, das auf diese Weise nur als ein Mittel für jene gilt |335|.

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Kommentare

2 Kommentare zu „326“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Übergang des Besonderen ins Allgemeine — sobald nicht eine besondere Seite, sondern der Staat als solcher in Gefahr ist, schlägt der Verteidigungskrieg in Eroberungskrieg um.

    Hegel unterscheidet zwei Ebenen des Streits und lässt die zweite aus der ersten hervorgehen. Solange Staaten über eine besondere Seite ihres Verhältnisses streiten, genügt der besondere Stand, der dafür bestimmt ist; steht dagegen die Selbständigkeit selbst auf dem Spiel, ist die Sache nicht mehr eine besondere, und die Pflicht ruft alle. Damit ändert sich aber auch der Charakter des Krieges. Hegel deutet diesen Wechsel nicht weiter aus, sondern stellt ihn fest: Ist das Ganze zur Macht geworden und aus seinem inneren Leben in sich nach außen gerissen, so geht damit der Verteidigungskrieg in Eroberungskrieg über.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 326: Verteidigung und Eroberung

    Staaten streiten oft über einzelne Fragen. Dafür ist vor allem das Militär zuständig.

    Wenn der Staat selbst in Gefahr ist:

    Dann ruft die Pflicht alle Bürger zur Verteidigung. Das Ganze wird zur Macht und wendet sich nach außen. So geht der Krieg zur Verteidigung in einen Krieg der Eroberung über.

    Das stehende Heer:

    Dass es ein stehendes Heer als eigenen Stand gibt, ist notwendig. Aus demselben Grund, aus dem es Stände für Gewerbe und Staatsdienst gibt. Man streitet über Vorteile und Nachteile. Oft entscheidet man sich dagegen. Denn die Kosten und höheren Steuern wiegen für die Bürger schwerer als das Notwendige.

    Zusammenfassung: Bei einzelnen Streitfragen handelt das Heer. Ist der Staat selbst bedroht, müssen alle Bürger ihn verteidigen. Ein stehendes Heer ist notwendig, auch wenn es Geld kostet.

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