Haben die Nationalsozialisten sich auf Hegel berufen?

Der Befund ist die Umkehrung des Klischees, und er ist gut belegt.

Was die Nationalsozialisten von Hegel hielten

Alfred Rosenbergs Der Mythus des 20. Jahrhunderts, das meistverbreitete weltanschauliche Buch der Bewegung, verurteilt Hegel zweimal und widmet Schopenhauer und Platon eigene Kapitel. Im Schulwesen war Platon der gelesene Autor, eigens dafür in Ausgaben mit passend ausgewählten Passagen. Hegel gehörte nicht zum Kanon.

Der schärfste Zeuge ist Carl Schmitt. In Staat, Bewegung, Volk schreibt er 1933, mit Hitlers Kanzlerschaft am 30. Januar könne man sagen: „Hegel ist gestorben.“ Der Beamtenstaat, für den Hegel stand, sei durch die Bewegung abgelöst. Schmitt war kein Hegelianer und hatte keinen Anlass zur Schonung — er beschreibt, was geschah.

Was trotzdem geschah

Die deutsche Rechtsphilosophie der zwanziger Jahre hatte sich Hegel zugewandt, um dem als leer empfundenen Gesetzespositivismus etwas entgegenzusetzen: Julius Binder, sein Schüler Karl Larenz, Walther Schönfeld. Nach 1933 setzten sie die vorgefundene Wirklichkeit mit dem Begriff gleich. Das „konkrete Allgemeine“ wurde zur Volksgemeinschaft, die Sittlichkeit zur völkischen Ordnung, die Person zum Volksgenossen. Larenz schrieb 1935 den Satz, an dem sichtbar wird, was hier geschah: Rechtsgenosse sei nur, wer Volksgenosse ist.

Damit war Hegels Fundament ausdrücklich aufgehoben. Sein Rechtsgebot lautet „sei eine Person und respektiere die anderen als Personen“ (§ 36) und kennt keine Bedingung; und in § 209 steht, der Mensch gelte, weil er Mensch ist. Der Neuhegelianismus hat beides in sein Gegenteil gewendet.

Wie man den Fall einordnet

Es genügt nicht zu sagen, das sei Missbrauch gewesen. Es ist die Verwirklichung eines Risikos, das in Hegels Verfahren liegt: Wenn Philosophie die Vernunft im Wirklichen erkennen soll, hängt alles an der Prüfung, ob die vorgefundene Gestalt ihrem Begriff wirklich entspricht. Wer diese Prüfung überspringt, hat immer noch Hegels Sätze in der Hand und sagt mit ihnen das Gegenteil. Hegels einziges Mittel dagegen ist sein eigener Begriff von Wirklichkeit: dass nicht wirklich ist, was bloß existiert.

Fundstellen. Walter Kaufmann, „The Hegel Myth and Its Method“, 1959 · Carl Schmitt, Staat, Bewegung, Volk, 1933 · Karl Larenz, Rechtsperson und subjektives Recht, 1935 · Bernd Rüthers, Die unbegrenzte Auslegung, 1968 · Oliver Lepsius, Die gegensatzaufhebende Begriffsbildung, 1994 — Ausführlich auf dieser Website: Hegel und die deutsche Rechtswissenschaft

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