Hat Hegel nicht einfach die Bedeutung der Kopula „ist“ missverstanden?

Kurz: Nein – er hat sie für unzureichend erklärt, und zwar mit Angabe von Gründen. Das ist etwas anderes als ein Missverständnis, aber es ist auch keine Widerlegung der formalen Logik. Wer den Vorwurf erhebt, muss zeigen, dass Hegels Gründe nicht taugen.

Der Vorwurf

Sätze wie „das Sein ist das Nichts“ (Logik) oder „der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee“ (§ 257) klingen für die formale Logik absurd. Der Verdacht: Hegel verwechsle zwei verschiedene Bedeutungen der Kopula –

  1. das „ist“ der Prädikation – „Der Himmel ist blau“: einem Subjekt wird eine Eigenschaft zugesprochen;
  2. das „ist“ der Identität – „Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands“: A = B.

„Sein ist Nichts“ wäre demnach eine Prädikation, die als Identität ausgegeben wird. Das wäre in der Tat Unsinn.

Warum das die Sache verfehlt

Der Vorwurf setzt voraus, dass der Satz einen Zustand beschreibt. Genau das bestreitet Hegel – nicht heimlich, sondern ausdrücklich und mit einer eigenen Analyse in der Vorrede der Phänomenologie. Im gewöhnlichen Satz liegt das Subjekt ruhig und bekommt eine Eigenschaft angeheftet; im spekulativen Satz geht das Subjekt in das Prädikat über und löst sich darin auf. Das Denken, das an Prädikaten entlangzulaufen gewohnt ist, erleidet dabei „einen Gegenstoß“ – und das ist der Grund, weshalb solche Sätze zweimal gelesen werden müssen (ausführlich: Warum sind Hegelsche Texte so schwer zu lesen?).

Das „ist“ steht bei Hegel im philosophischen Zusammenhang also meist nicht für „hat die Eigenschaft“, sondern für: geht über in · schlägt um in · erweist sich als · hat seine Wahrheit in.

Am Musterfall: „Das Sein ist das Nichts“ (Enzyklopädie §§ 86–88) besagt nicht, die Kategorie Sein habe die Eigenschaft Nichts. Es besagt: Das reine, ganz unbestimmte Sein hat, wenn man es konsequent denkt, keinerlei Inhalt, an dem es sich vom reinen Nichts unterscheiden ließe – und ist damit in dieses übergegangen. Das Subjekt bleibt nicht, was es war.

Dasselbe in der Rechtsphilosophie

„Das Unrecht ist der Schein des Rechts gegen das Recht“ (§ 82) heißt nicht, dem Unrecht komme eine Eigenschaft zu, sondern: Das abstrakte Recht bringt aus sich heraus seinen eigenen Gegensatz hervor. Und „der Staat ist die Wirklichkeit der sittlichen Idee“ (§ 257) heißt nicht, der Staat sei mit einer Eigenschaft ausgezeichnet, sondern: Die Freiheit kommt in dieser Gestalt zu sich – der Staat ist das Resultat einer Bewegung, deren Anfang § 4 macht.

Eine Warnung dazu: Die Schulformel These – Antithese – Synthese ist zur Beschreibung dieser Bewegung untauglich und stammt nicht von Hegel. Er verwendet sie referierend über Kant und lehnt Schema-Triaden ausdrücklich ab. Was er tatsächlich beschreibt, ist die bestimmte Negation: Aus der Negation folgt nicht Nichts, sondern ein bestimmtes Weiteres.

Was der Einwand behält

Zweierlei. Erstens: Hegel schreibt eine Sprache, deren Regeln er selbst festlegt, und macht das Verstehen damit von der Zustimmung zu seinem Verfahren abhängig – ein Zirkel, über den man streiten kann und soll. Zweitens: Nicht jede Stelle, an der das „ist“ dunkel bleibt, ist deshalb spekulativ. Manches ist auch bei Hegel bloß unklar formuliert. Die Unterscheidung ist Arbeit am Einzelfall und lässt sich nicht durch den Hinweis auf den spekulativen Satz ersetzen.

Fundstellen. Phänomenologie des Geistes, Vorrede (der spekulative Satz, der „Gegenstoß“). – Wissenschaft der Logik I, Erstes Kapitel; Enzyklopädie (1830) §§ 86–88 (Sein, Nichts, Werden), §§ 79–82 (die drei Seiten des Logischen). – Grundlinien § 4, § 82, § 257. – Dass die Formel These – Antithese – Synthese nicht von Hegel stammt, sondern über Heinrich Moritz Chalybäus popularisiert wurde, hat Gustav E. Mueller nachgewiesen („The Hegel Legend of ‚Thesis–Antithesis–Synthesis‘“, Journal of the History of Ideas 19, 1958). – Im Glossar: das Spekulative, bestimmte Negation, Verstand, Schluss.

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