Kurz: Hegel behauptet ausdrücklich: real. Die Dialektik sei nicht das Verfahren eines Denkenden, sondern die Bewegung der Sache selbst, der das Denken nur zusieht. Das ist die stärkste und die angreifbarste These seiner Philosophie – und sie steht, für die Rechtsphilosophie, in § 31.
Der Satz
Diese Dialektik ist dann nicht äußeres Tun eines subjektiven Denkens, sondern die eigene Seele des Inhalts, die organisch ihre Zweige und Früchte hervortreibt. Dieser Entwicklung der Idee als eigener Tätigkeit ihrer Vernunft sieht das Denken als subjektives, ohne seinerseits eine Zutat hinzuzufügen, nur zu.
Grundlinien, § 31 Anm.
Und der Satz davor zieht die Konsequenz für die ganze Methode: „Etwas vernünftig betrachten heißt, nicht an den Gegenstand von außen her eine Vernunft hinzubringen und ihn dadurch bearbeiten, sondern der Gegenstand ist für sich selbst vernünftig.“
In der Enzyklopädie steht dasselbe noch weiter gefasst: Das Dialektische sei „das Prinzip aller Bewegung, alles Lebens und aller Betätigung in der Wirklichkeit“ (§ 81 Zus.). Nicht eine Weise, über Dinge zu reden – eine Weise, in der Dinge sind.
Was Hegel damit abgrenzt
Ausdrücklich gegen die Dialektik als Kunststück. In § 31 Anm. wehrt er sich gegen ein Verständnis, das nur „mit Herleiten seines Gegenteils zu tun hat – eine negative Weise, wie sie häufig auch bei Platon erscheint“. Auch der antike Skeptizismus und die „moderne Halbheit“, die es bei einer Annäherung an die Wahrheit belässt, werden abgewiesen. Die höhere Dialektik sei diejenige, die aus der Bestimmung den positiven Inhalt hervorbringt.
Ebenso ausdrücklich nicht gemeint ist ein Schema. Die Formel These – Antithese – Synthese stammt nicht von Hegel und passt nicht auf sein Verfahren (siehe Hat Hegel die Kopula missverstanden?).
Was an der These stark ist
Sie erklärt, warum Hegel nichts „anwenden“ muss. Wenn die Bewegung dem Gegenstand gehört, ist die Darstellung nicht eine Ordnung, die man dem Stoff überstülpt, sondern die Nachzeichnung dessen, was an ihm geschieht. § 31 sagt es im Haupttext: Der Fortgang geschehe „nicht durch die Versicherung, dass es verschiedene Verhältnisse gebe, und dann durch das Anwenden des Allgemeinen auf solchen von sonst her aufgenommenen Stoff“.
Sie ist außerdem im sozialen Bereich am ehesten einlösbar. Dass die bürgerliche Gesellschaft aus sich heraus Armut erzeugt und diese aus sich heraus nicht beheben kann (§ 243–§ 245), ist keine Denkfigur, sondern eine Behauptung über eine Ordnung, die zutreffen oder nicht zutreffen kann.
Was an ihr schwach ist
Sie ist nicht prüfbar, ohne dass man sie schon annimmt. Wer sagt, die Bewegung gehöre der Sache, und wer sagt, sie gehöre der Darstellung, sehen denselben Text und kommen zu verschiedenen Urteilen. Ein Verfahren, mit dem sich der Streit entscheiden ließe, gibt es nicht – und Hegel bietet auch keines an; die Rechtfertigung soll sich, wie es in der Vorrede der Phänomenologie heißt, allein „durch die Darstellung des Systems selbst“ ergeben.
Hinzu kommt: Wo die Naturphilosophie die These überprüfbar macht, hält sie nicht durch (siehe Ist Hegels Naturphilosophie die Achillesferse des Systems?). Das spricht nicht gegen die These im Bereich des Geistes, gibt aber dem Verdacht Nahrung, dass hier eine Denkform verallgemeinert wurde.
Die brauchbare Zwischenstellung
Man kann die Rechtsphilosophie lesen, ohne die starke These zu teilen. Dann bleibt sie ein Rekonstruktionsverfahren: Es wird gezeigt, dass eine Institution ohne die nächste nicht auskommt. Das ist schwächer, als Hegel es meint, und stark genug, um damit zu arbeiten. Wer die starke These teilt, hat mehr zu verteidigen – und mehr zu gewinnen.
Fundstellen. Grundlinien § 31 und Anm., § 2 Anm., § 243–§ 245. – Enzyklopädie (1830) §§ 79–82, besonders § 81 mit Zusatz. – Wissenschaft der Logik I, Einleitung; Logik II, „Die absolute Idee“ (die Methode). – Phänomenologie des Geistes, Vorrede. – Literatur. Hans-Georg Gadamer, Hegels Dialektik, Tübingen 1971; Michael Theunissen, Sein und Schein. Die kritische Funktion der Hegelschen Logik, Frankfurt a. M. 1978. – Im Glossar: Dialektik, das Spekulative, bestimmte Negation. · Kevin Thompson, Hegel’s Theory of Normativity. The Systematic Foundations of the Philosophical Science of Right, Evanston 2019 – die eingehendste neuere Untersuchung dazu, wie die Grundlinien ihre Sätze begründen und was die Voraussetzung des Rechtsbegriffs in § 2 methodisch bedeutet.
