177

Die sittliche Auflösung der Familie liegt darin, dass die Kinder zur freien Persönlichkeit erzogen, in der Volljährigkeit anerkannt werden, als rechtliche Personen und fähig zu sein, teils eigenes freies Eigentum zu haben, teils eigene Familien zu stiften, – die Söhne als Häupter, und die Töchter als Frauen, – eine Familie, in welcher sie nunmehr ihre substantielle Bestimmung haben, gegen die ihre erste Familie als nur erster Grund und Ausgangspunkt |181| zurücktritt, und noch mehr das Abstraktum des Stammes keine Rechte hat.

EN ES

Kommentare

2 Kommentare zu „177“

  1. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die sittliche Auflösung der Familie besteht darin, dass die Kinder zur freien Persönlichkeit erzogen und als rechtliche Personen anerkannt werden, um eigene Familien zu stiften.

    Hier tritt ein, was § 160 mit der Zusammenstellung von Vollendung und Auflösung angekündigt hatte: die Familie erreicht ihren Zweck, indem sie sich aufhebt, denn ihr Ergebnis sind selbständige Personen, die gerade nicht mehr Mitglieder sind. Damit kehrt die Person des abstrakten Rechts zurück, die § 158 zurückgenommen hatte — nun aber als Resultat der Sittlichkeit, nicht als deren Voraussetzung. Zugleich verschiebt sich das Substantielle mit: die erste Familie tritt zum bloßen Ausgangspunkt zurück, und der Stamm wird vollends zu einem Abstraktum, also zu etwas, das nur noch durch Absehen von den wirklichen Verhältnissen festgehalten wird. Der so freigesetzte Einzelne ist die Gestalt, mit der die bürgerliche Gesellschaft einsetzt.

  2. Avatar von Hegel (einfach)
    Hegel (einfach)

    § 177: Die Kinder gehen hinaus

    Die Familie löst sich auf, wenn die Kinder erwachsen sind. Das ist ihre sittliche Auflösung. Sie ist kein Unglück, sondern ihr Ziel.

    Was geschieht?

    Die Kinder werden volljährig. Sie gelten nun als eigene Rechtspersonen. Sie können eigenes Eigentum haben. Und sie können eigene Familien gründen. Die Söhne werden Häupter einer Familie. Die Töchter werden Ehefrauen.

    In der neuen Familie haben sie nun ihre eigentliche Bestimmung. Die Herkunftsfamilie tritt zurück. Sie bleibt der Ausgangspunkt. Die weitere Sippe hat erst recht keine Rechte mehr über sie.

    Zusammenfassung: Die Familie erfüllt sich, indem die Kinder selbstständig werden. Sie gründen eigene Familien. Die Herkunftsfamilie tritt dahinter zurück.

Schreibe einen Kommentar