290

In dem Geschäfte der Regierung findet sich gleichfalls die Teilung der Arbeit (§ 198) ein. Die Organisation der Behörden hat insofern die formelle, aber schwierige Aufgabe, dass von unten, wo das bürgerliche Leben konkret ist, dasselbe auf konkrete Weise regiert werde, dass dies Geschäft aber in seine abstrakten Zweige geteilt sei, die von eigentümlichen Behörden als unterschiedenen Mittelpunkten behandelt werden, deren Wirksamkeit nach unten sowie in der obersten Regierungsgewalt in eine konkrete Übersicht wieder zusammenlaufe.

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Kommentare

3 Kommentare zu „290“

  1. Avatar von Eduard Gans (Zusatz)
    Eduard Gans (Zusatz)

    Der hauptsächliche Punkt, worauf es bei der Regierungsgewalt ankommt, ist die Teilung der Geschäfte: sie hat es mit dem Übergang vom Allgemeinen ins Besondere und Einzelne zu tun, und ihre Geschäfte sind nach den verschiedenen Zweigen zu trennen. Das Schwere ist aber, daß sie nach oben und unten auch wieder zusammenkommen. Denn Polizeigewalt und richterliche Gewalt z. B. laufen zwar auseinander, aber sie treffen in irgendeinem Geschäft doch wieder zusammen. Die Auskunft, die man hier anwendet, besteht häufig darin, daß man Staatskanzler, Premierminister, Ministerkonseils ernennt, damit die obere Leitung sich vereinfache. Aber dadurch kann auch alles wieder von oben und von der ministeriellen Gewalt ausgehen und die Geschäfte, wie man sich ausdrückt, zentralisiert sein. Hiermit ist die größte Leichtigkeit, Schnelligkeit, Wirksamkeit für das, was für das allgemeine Staatsinteresse geschehen soll, verbunden. Dieses Regiment wurde von der französischen Revolution eingeführt, von Napoleon ausgearbeitet und besteht heute noch in Frankreich. Dagegen entbehrt Frankreich der Korporationen und Kommunen, das heißt der Kreise, wo die besonderen und allgemeinen Interessen zusammenkommen. Im Mittelalter hatten freilich diese Kreise eine zu große Selbständigkeit gewonnen, waren Staaten im Staate und gerierten sich auf harte Weise als für sich bestehende Körperschaften; aber wenn dieses auch nicht der Fall sein muß, so darf man doch sagen, daß in den Gemeinden die eigentliche Stärke der Staaten liegt. Hier trifft die Regierung auf berechtigte Interessen, die von ihr respektiert werden müssen, und insofern die Administration solchen Interessen nur beförderlich sein kann, sie aber auch beaufsichtigen muß, findet das Individuum den Schutz für die Ausübung seiner Rechte, und so knüpft sich sein partikulares Interesse an die Erhaltung des Ganzen. Man hat seit einiger Zeit immer von oben her organisiert, und dies Organisieren ist die Hauptbemühung gewesen, aber das Untere, das Massenhafte des Ganzen ist leicht mehr oder weniger unorganisch gelassen; und doch ist es höchst wichtig, daß es organisch werde, denn nur so ist es Macht, ist es Gewalt, sonst ist es nur ein Haufen, eine Menge von zersplitterten Atomen. Die berechtigte Gewalt ist nur im organischen Zustande der besonderen Sphären vorhanden.

  2. Avatar von Karl Marx
    Karl Marx

    Der Zusatz hierzu später zu betrachten.

  3. Avatar von Die logische Entwicklung
    Die logische Entwicklung

    Die Organisation der Behörden hat das konkrete bürgerliche Leben in abstrakte Zweige zu teilen und deren Wirksamkeit oben wieder in eine konkrete Übersicht zusammenlaufen zu lassen.

    Die Teilung der Arbeit (§ 198) wird hier auf die Verwaltung übertragen, und dabei ist ein Doppelgang zu unterscheiden. Unten ist das Leben konkret, das heißt: an einem Fall hängt alles zusammen, und er muss auch so behandelt werden. Die Behandlung selbst aber muss getrennt werden, weil nur Getrenntes sachkundig behandelt werden kann; „abstrakt“ heißt hier nichts anderes als: eine Seite für sich herausgenommen. Die Aufgabe, die Hegel formell, aber schwierig nennt, ist, dass das Auseinandergelegte an der Spitze wieder zusammengeht, damit die Regierung es am Ende mit demselben Ganzen zu tun hat, von dem sie ausgegangen ist.

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